vor zwei Wochen haben wir eine neue Gastherme bekommen und zwar die Junkers Ceranorm ZWN 18-6 AME21, da unser Kamin so komisch konstruiert ist (LAS).
Beim Versuch der Inbetriebnahme ist mehrere Male der FI-Schalter rausgeflogen, das Gerät gab die Fehlermeldung C4 und lief auch nach Stunden des Rumprobierens nicht. Letztendlich stellte sich dann heraus, daß bei dieser Art des Kamins das Zubehörteil AZ352 (Abgaszubehör) eingebaut werden muß. Dies ist durch den Kundendienst von Junkers ermittelt worden und auch erfolgt. Außerdem hatte es auch eine Leiterplatte zersemmelt, die ebenfalls ausgetauscht wurde. Gerät läuft nun einwandfrei.
In der „Installations- und Wartungsanleitung für den Fachmann“ finden wir den folgenden Hinweis:
Austauschinstallation an LAS
Um eine Taupunktunterschreitung bei einem LAS-Anschluß zu vermeiden -> Abgszubehör AZ 352 verwenden.
Durch den erhöhten Wirkungsgrad der Geräte ist es erforderlich, die Abgastemperaturen und das Kennfeld des drehzahlgeregelten Gebläses auf die vorhandene Abgasführung anzupassen.
Meine Frage:
hätte der Installateur mit dieser Info gleich auf das genannte Zubehörteil kommen müssen oder hätte Junkers da eine klarere Anweisung erteilen sollen? Die Zuständigkeit wird von der Firma eher auf Junkers geschoben. Die Rumprobierstunden haben wir auf der Rechnung - sehe aber eigentlich nicht ein, daß wir die auch noch bezahlen. 4 Tage ohne warmes Wasser haben gereicht!
Hi Ina.
Wenn von einer „Fachfirma“ ein Gerät geliefert wird und selbiges wird durch einen „Fachmann“ eingebaut, sind sicherlich nur die Kosten der Montage und Inbetriebnahme zu verrechnen. Werden auf Grund von Geräteproblemen Probierstunden oder Nachbesserungen fällig, muß die „Fachfirma“ diese mit dem Hersteller verrechnen (Garantie! oder Selbstverschulden?).
Grüße Vanic.
Meine Frage:
hätte der Installateur mit dieser Info gleich auf das genannte
Zubehörteil kommen müssen oder hätte Junkers da eine klarere
Anweisung erteilen sollen? Die Zuständigkeit wird von der
Firma eher auf Junkers geschoben. Die Rumprobierstunden haben
wir auf der Rechnung - sehe aber eigentlich nicht ein, daß wir
die auch noch bezahlen. 4 Tage ohne warmes Wasser haben
gereicht!
Meine Frage:
hätte der Installateur mit dieser Info gleich auf das genannte
Zubehörteil kommen müssen oder hätte Junkers da eine klarere
Anweisung erteilen sollen?
Eindeutig hat der Installateur die Butter am Kopf: haette er sich die „Anleitung für den Fachmann“ beizeiten durchgelesen, haette er Dir und auch sich selber unnoetigen Aufwand erspart, das ist eine Schlamperei von ihm. Offensichtlich handelte es sich um einen Spezialfall, der nicht seinen üblichen 0815-Jobs entspricht.
Und: waere er von Anfang an gruendlich vorgegangen, haette sich wohl auch der Schaden an der Platine vermeiden lassen.
Falls er doch auf Bezahlung besteht, würde ich das dem Anwalt geben, zumindest, wenn ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe.
Die Hersteller-Firma kann ja m.E. nicht mehr tun, als auf die Notwendigkeiten hinzuweisen. Junkers hat auch einen sehr guten Ruf.
ein FI löst bei einem Fehler an der Elektroinstallation oder bei defekten Elekrtogeräten (vielleicht leiterplatte) aus. Ein zusatzteil im LAS hat damit nichts zu tun.
Meine Frage:
hätte der Installateur mit dieser Info gleich auf das genannte
Zubehörteil kommen müssen oder hätte Junkers da eine klarere
Anweisung erteilen sollen? Die Zuständigkeit wird von der
Firma eher auf Junkers geschoben. Die Rumprobierstunden haben
wir auf der Rechnung - sehe aber eigentlich nicht ein, daß wir
die auch noch bezahlen. 4 Tage ohne warmes Wasser haben
gereicht!
Gruß
Ina
Hallo Ina
ich arbeite auch in der branche bei einem namhaften hersteller,
und muss leider auch häufig feststellen, das die örtlichen heizungs-
firmen sich nicht genügend mit den von ihnen verkauften produkten
beschäftigen. auch in unseren montage-u. bedienungsanleitungen ist
für die inbetriebnahme und einregulierung alles genau beschrieben
=> wer lesen kann ist klar im vorteil