Neue Gastherme - Mieterhöhung?

Hallo Leute!
Diesen Herbst wird bei uns die Gastherme ausgetauscht, weil Sie nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Vermieter somit verpflichtet ist diese auszutauschen.
Kann der Vermieter uns für die neue Therme eine Mieterhöhung aufbrummen obwohl es eigentlich nur aus gesetzlichen Gründen gemacht wird?

Vielen Dank und viele Grüße
Whitby

Hallo,

der VM kann dann keine Mieterhöhung verlangen, wenn die bisherige Gastherme nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ohnehin ausgetauscht werden muss. Hier ist auch keine Erhöhung wegen Modernisierung möglich, da sich in der Kostenstruktur nichts ändern wird, zumindest nicht so, dass erhebliche Kosten eingespart werden. Sofern dann nicht in jedem Jahr ordnungsgemäß die Therme gewartet wurde, muss sich der VM ohnehin anrechnen lassen, dass durch sein Fehlverhalten es zu dieser Massnahme kam. ( Wobei man natürlich hier das Alter der Therme durchaus noch beachten msus ).

Hier tritt ein Grundproblem auf, dass viele VM nicht erkennen wollen oder tatsächlich nicht erkennen. Soweit wir VM dauerhaft beraten haben wir diese hingewiesen, dass sie mit der rechtlichen Problematik sich auseinandersetzen müssen, dass die Anlage abgesprochen wird. In dem Augenblick, zu dem eine Stelle den weiteren Betrieb einer Heizung ( egal welche Brennstoffart ) untersagt, kann der VM keine Kosten an den Mieter als Modernisierung umlegen. Daher ist jedem anzuraten, der ohnehin damit rechnen muss, dass die Heizung abgesprochen wird, dass er als VM im Rahmen einer Modernisierung vorzeitig z.B. hier die Therme austauscht und durch eine bessere ersetzt. Er kann dann auf jeden Fall die Differenz aus einer ohnehin notwendigen Reparatur und der neuen Anlage umlegen.

Wer aber durch behördliche Auflagen eine Anlage ersetzen muss, kann weder eine Reparatur noch eine Modernisierung glaubhaft machen, weil die alte Anlage durch die Behörde / den Kaminfeger als unzulässig abgesprochen ist. Etwas rechtlich/gesetzlich Unzulässiges kann ich nicht durch Massnahmen ersetzen und die Mehrkosten umlegen.

Grüsse Günter

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Hallo,

Ich habe ein ähnliches Problem. Der VM will einen Teil der Modernisierungskosten der Heizungsanlage, obwohl es nachweislich zu kalt in einigen Räumen ist und somit aus Mietersicht ein Mangel besteht. Wie sieht es da aus ? Muss der Mieter sich beteiligen ?

Gruss
Oliver

Hallo,

Ich habe ein ähnliches Problem. Der VM will einen Teil der
Modernisierungskosten der Heizungsanlage, obwohl es
nachweislich zu kalt in einigen Räumen ist und somit aus
Mietersicht ein Mangel besteht. Wie sieht es da aus ? Muss der
Mieter sich beteiligen ?

Hallo Oliver,

diese Frage kann man so nicht beantworten. Grundsätzlich gilt: Eine Modernisierung ist eine Wertverbesserung, die im Rahmen eines schon bisher geltenden vertragsgemässen Zustandes eines Mietraumes dessen Wert weiter verbessert. Dies können Kosteneinsparungen bei der Heizung sein. Eine Kosteneinsparung ist einzuschätzen und dem Mieter mitzuteilen. Allerdings nutzt eine neue Therme nichts, wenn weiterhin das Haus oder das Nach nicht isoliert sind. Hier dürfte kaum eine Umlage erlaubt sein. Ohne genaue Infos ist aber eine weitergehende Antwort nicht möglich.

Grüsse Günter

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