Neue Geräte für Einbauküche in Mietwohung

Kann man vom Vermieter neue, energiesparende Geräte für die lt. Mietvertrag als Mietgegenstand bezeichnete Küche fordern. Die Küche ist 15 Jahre alt. Der Vermieter hat eine Mieterhöhung (Anpassung Mietspiegel) angekündigt. Kann man dies als Anlass nehmen, um neue Geräte einzufordern?

Lieber Ratsuchender,
ob Sie neue Geräte verlangen können, hängt davon ab, wie der Mietgegenstand Küche in Ihrem Mietvertrag bezeichnet und beschrieben ist.
Im allgemeinen würde ich sagen, daß Sie neue Geräte fordern können, wenn die alten nicht mehr funktionstüchtig sind. Mieterhöhungen werden gerne zum Anlass genommen, sich über alles mögliche in der Wohnung zu beschweren. Konzentrieren Sie sich auf die echt vorhandenen Mängel.
Viel Glück!

NEIN - so dick wie es dasteht ist es auch gemeint :wink:

Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf den Standard, der zu dem Zeitpunkt der Anmietung vorhanden war.
Im vorliegenden Fall würde das auch bedeuten, dass bei Gerätedefekt nur Anspruch auf Ersatzbeschaffung im ursprünglich vermieteten Anfangsstandard besteht.

Eine Mieterhöhung auf die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete, stellt lediglich eine Anpassung auf zwischenzeitlich gestiegene Mietpreise für den ursprünglich angemieteten Standard dar - also lediglich einen inflationsbedingten Kaufkraftverlustausgleich.

Jede Verbesserung des ursprünglich angemieteten Standards oder Zustandes begründet eine „Mieterhöhung wegen Modernisierung“ - darunter versteht der Gesetzgeber u.A. ausdrücklich auch Massnahme, die „nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Gruß Rudi

Nein! Wenn die Geräte defekt sind, kann man den Einbau neuer Geräte verlangen, nicht jedoch in diesem Fall.

MfG
Ulla

wollen sie mich veräppeln?
ich berate hier ehrenamtlich bedürftige die Problemchen mit Vermietern haben und sich keinen Koll. vor Ort leisten können.
zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes, haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich die Mietschuld zu bezahlen!

Hallo,
der Mieter kann eine Modernisierung, auch von Einrichtungsgegenständen nicht fordern.
Es muss schon ein Nachweis geführt werden, dass eine vertragsgemäße Nutzung nicht mehr möglich ist.
Um evtl. ein Mieterhöhung nicht in voller Höhe anzuerkennen ließen sich allerdings veraltete Geräte als Argument nutzen; eine generelle Ablehnung der Mieterhöhung wird aber damit nicht zu begründen sein.
Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt.
Neue Geräte könnten aber als Modernisierung ausgelegt werden und deren verbesserte Nutzung (wirklich nur der Verbesserungsanteil!) könnten zur Modernisierungserhöhung führen (11% der Kosten auf die Jahresmiete).
Ich empfehle: mit dem Vermieter verhandeln und einen Kompromiss erzielen, der zur Anerkennung einer Mieterhöhung führt.
Gruß suver

Vielen Dank für die rasche Antwort. „Leider“ funktionieren die Geräte noch und schlucken, ihrem Alter geschuldet, reichlich Strom, der ja nun auch nicht billiger wird :smile:). Mit der Mieterhöhung als Folge, hatte ich mir schon gedacht . . . Danke für das Glück, welches ich Ihnen auch für das neue Jahr wünsche, vorerst eine schöne Weihnachtszeit

Trotz dem großen NEIN (:wink:) vielen Dank für die rasche Antwort. „Leider“ funktionieren die Geräte noch und schlucken, ihrem Alter geschuldet, reichlich Strom, der ja nun auch nicht billiger wird :smile:). Mit der Mieterhöhung als Folge, hatte ich mir schon gedacht . . . Danke, eine schöne Weihnachtszeit und guten Rutsch

Trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort. „Leider“ funktionieren die Geräte noch und schlucken, ihrem Alter geschuldet, reichlich Strom, der ja nun auch nicht billiger wird :smile:). Eine schöne Weihnachtszeit und guten Rutsch

Vielen Dank für die rasche Antwort. „Leider“ funktionieren die Geräte noch und schlucken, ihrem Alter geschuldet, reichlich Strom, der ja nun auch nicht billiger wird :smile:). Mit der Mieterhöhung als Folge, hatte ich mir schon gedacht . . . Danke, eine schöne Weihnachtszeit und guten Rutsch