Neue Gesetzliche Änderungen der Betriebsrenten 2015

Wielange muss ein Arbeitnehmer in der Metallbranche gearbeitet haben um Anspruch auf eine Betriebsrente zu haben und besteht der Anspruch weiter im Todesfall bei dem hinterbliebenden Ehepartner?

Hallo,

wenn es denn eine Betriebsrente gibt (das müsste eine betriebliche Regelung sein; in der „Metallbranche“ gibt es keine allgemeingültige Regelung) und in deren Satzung kein Unverfallbarkeitsdatum genannt wird gilt das Betriebsrentengesetz. Danach besteht nach zwölf Jahren Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ein unverfallbarer Anspruch. Der gilt dann auch (gekürzt) nach dem Todesfall zugunsten des überlebenden Ehepartners weiter.

rambam

Hallo,

aus welchem Jahrhundert stammen deine Kenntnisse ?
Der Blick in das Gesetz erleichtert in Rechtsfragen die Meinungsbildung ungemein. Und wenn man in § 1b BetrAVG schaut,
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html
findet sich in Abs. 1 Satz 1 die Regelung, daß eine unverfallbare Anwartschaft mit Vollendung des 25. Lebensjahres und nach 5 (!) Jahren Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Und in Abs. 5 Satz 2 findet sich noch die Vorschrift, daß bei Entgeltumwandlung bereits ab dem ersten Beitrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht entsteht.

Und gemäß § 17 Abs. 1 BetrAVG ist die Regelung des § 1b nicht tarifdisponibel, in Tarifverträgen darf nicht zu Ungunsten der AN davon abgewichen werden.

&Tschüß
Wolfgang

Sorry, aber da bin kein Experte.