Guten Tag Experten!
Ich habe jetzt nach knapp einer Stunde Google versucht, Licht in mein Dunkel zu bekommen, klappt aber nicht.
Nehmen wir folgendes an:
Kunde X hat vor 4 Jahren eine Waschmaschine gekauft. Nach 2 Jahren erlischt die ausgesprochene GARANTIE. Der Kunde hat aber eine Versicherung abgeschlossen und die Garantie dadurch verlängert. Nach 4 Jahren ist diese Maschine nun defekt. Der Kunde hat eine neue Maschine als Austauschgerät geliefert bekommen, da der Kundendienst-Techniker das Urteil „nicht mehr zu reparieren“ gefällt hat.
Beginnen nun die 24 Monate gesetzlich geregelter Gewährleistungspflicht nach Lieferung wieder neu zu laufen?
Kann mir das jemand beantworten?
Danke und Gruß
Martin