Neue GEZ-Gebühr

Hallo zusammen,

nun gibt es ja seit diesem Jahr das neue „Gebührenmodell“ der GEZ. Die Frage ist nun allerdings, ob man, wenn man sich z.B. im Mai 2013 dort anmeldet, auch für Januar bis April 2013 nachzahlen muss, wenn man schon seit Januar in der Wohnung wohnt?

Mit freundlichen Grüßen
Kevin

Bis jetzt mal noch nicht…

Da man sich vor einigen Jahren nicht rückwirkend abmelden konnte (Wohnort ins Ausland verlagert), ist es vollkommen unmöglich, dass man sich rückwirkend anmeldet!

Im Rundfunkstaatsvertrag steht zwar etwas anderes; das ist aber offenbar Bullshit, weil unlogisch!

Gruß Herr_Schulz

Hallo!

Natürlich,denn die Gebührenpflicht besteht seid Änderung auf die Berechnungsgrundlage „Haushalt“ statt Gerätebesitz.

Und man muss sich nicht mal anmelden,sollte das aber tatsächlich machen,eben weil man sonst viel auf einmal nachzahlen muss.
Man wird als Neukunde aber auch angeschrieben,sobald die dort vom Meldeamt die Daten übermittelt bekommen haben. Und wenn man laut Einwohnermeldeamt dort schon zum Jahresbeginn gemeldet war,dann muss man auch ab da zahlen.

mfG
duck313

Bullshit

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falsch
Hallo,

Natürlich,denn die Gebührenpflicht besteht seid Änderung auf
die Berechnungsgrundlage „Haushalt“

Nein, nicht Haushalt sondern Wohnung. Guck https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…. Haushalt hat doch nicht die gleiche Bedeutung wie Wohnung.

Gruß
Otto

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