Neue GEZ -Gebühren. Betrifft Autoradio

Hallo,

ich wohne mit meinen Eltern im selben Haus.
Da ich keine eigene Haustüre etc. habe gilt mein Reich nicht als eigenständige Wohnung.

Bis jetzt habe ich immer brav meine GEZ Gebühren bezahlt.
Nach der neuen Regelung muss jetzt ja nur noch mein Vater, auf den das Haus angemeldet ist, bezahlen.

Ich habe ein Auto das auf mich angemeldet ist, und auf dem Grundstück meines Vaters abgestellt ist.

Muss ich nun für mein Autoradio ab dem 01.01.2013 weiterhin GEZ bezahlen oder nicht.

Über Antworten würde ich mich freuen!

MfG Robert

Du bist einer von den wenigen Nutzniesern der Veränderung der GEZ Gebühren.
Melde dich mal ganz schnell ab von der GEZ mit dem Hinweis das du bei deinen Eltern wohnst und die Fam. XyZ die GEZ zahlt.
Damit ist auch dein Autoradio untergebracht.
Gerechterweise solltest du dir die Gebühren mit deinem Vater teilen.
So sind beide Gewinner.
Viel Erfolg und gesundes Neues Jahr

Hallo Robert R

ab 1.1.2013 wird ein Beitrag fällig für jede Wohnung.
Wenn Sie in der Wohnung ihrer Eltern wohnen wird nur ein Beitrag für alle Bewohner fällig. Darin ist auch das Autoradio mit eingeschlossen.

Die Zahl und Art der Empfangsgeräte spielen bei der Berechnung überhaupt keine Rolle mehr (Im Privatbereich).
Befinden sich in diesem Hauds jedoch 2 getrennte Wohunungen mit jeweils eigenem Eingang, wird für jede Wohnung ein separater Beitrag fällig.
Der GEZ teilen Sie mit der Teilnehmer Nr. Ihrer Eltern mit, dasss sie zusammen in einer gemeinsamen Wohnung leben. Ihre Teiln.-Nr. lassen Sie streichen und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten.

http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanziere…

Für gewerbliche Teilnehmer gelten andere Bestimmungen.

Gruss Peter

Danke für Deine schnelle Antwort.
Das mit dem Teilen werde ich auf jeden Fall machen!

MfG Robert

Hallo Peter,

danke für deine schnelle und ausfürliche Antwort!

MfG Robert

Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG Sven

Re: Neue GEZ -Gebühren. Betrifft Autoradioim selben Haus.

Da ich keine eigene Haustüre etc. habe gilt mein Reich nicht
als eigenständige Wohnung.

Bis jetzt habe ich immer brav meine GEZ Gebühren bezahlt.
Nach der neuen Regelung muss jetzt ja nur noch mein Vater, auf
den das Haus angemeldet ist, bezahlen.

Ich habe ein Auto das auf mich angemeldet ist, und auf dem
Grundstück meines Vaters abgestellt ist.

Muss ich nun für mein Autoradio ab dem 01.01.2013 weiterhin
GEZ bezahlen oder nicht.

Über Antworten würde ich mich freuen!

MfG Robert

Hallo Sven,

trotzdem Danke für Deine Antwort!

MfG Robert

Wenn Du das Auto nicht gewerblich nuzt müßtest Du eigentlich fein raus sein :smile:

Nachtrag
Hallo Robert

natürlich gebe ich gerne Auskunft über das Thema. Leider kann ich in diesem Forum nicht in allen Punkten aus rechtlichen Gründen in der Öffentlichkeit zur eigenen Meinung über den „GEZ-Beitrag“ Stellung nehmen.
Daher auch nur die sachliche Darstellung über die Frage von Dir.
Ich selbst habe versucht über den Staatsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Klage über den Beitrag zu erheben. Aber beide Gerichte haben die Annahme der Klage abgelehnt.

Ich selbst hatte in der Vergangenheit bei der GEZ alle Geräte mit Erfolg abgemeldet. Die Löschung meiner Daten hatten sie verweigert. Das Wort Teilnehmer-Nr. habe ich nie von denen übernommen. Denn ich war ja nie Teilnehmer. Nun im Jahre 2013 wird ja alles geändert.
Aber es wird auch dann wieder weiter gehen mit dem Betrug am Bürger und mit seiner Ausplünderung.

Gruss Peter

Hallo thompi,
nutze das Auto nur Privat.
Danke für deine Antwort.

MfG Robert

Wenn Du das Auto nicht gewerblich nuzt müßtest Du eigentlich
fein raus sein :smile: