Neue GEZ: Zugang zur Betriebsstätte in Wohnung?

Hallo Leute, wie ist das denn jetzt mit der neuen GEZ ab 2013? Vor allem bei sog. „Betriebsstätten“ in privater Wohnung. Normal wäre die „Betriebsstätte“ innerhalb privater Wohnung beitragsfrei (Arbeitszimmer, Büro usw), da für privat also Wohnung ja bereits bezahlt wird. ABER: Aktueller Fall IST eine solche betrieblich genutzte Räumlichkeit innerhalb einer Wohnung. GEZ schreibt bzw. sagt telefonisch: Wenn Betriebsstätte/-räumlichkeit separat erreichbar ist (also einen eigenen Zugang/Eingang hat), gilt doch Beitragspflicht. Genannte „Betriebsstätte“ ist 1. von Wohnung aus begehbar. 2. Wohnung selbst (1. Stock) hat separaten Eingang über Treppenhaus, sowie weitere Treppe/Ausgang zum Garten. 3. Der Zwischen(vor)raum von „sog. Betriebsstätte“ und Wohnung hat einen weiteren Eingang. Und letzterer bedeutet somit Beitragspflicht?

Dachte, mit der Neuregelung wird alles einfacher. Und jetzt werden sämtliche Aus-/Ein- und Zugänge, Luken und Katzentüren wichtig…? Danke für eure Infos dazu.

Hallo marillenbaum
Die Wohnung ist beitragspflichtig. Befindet sich in der Wohnung ein Arbeitszimmer wird nicht extra bezahlt.
Hat die Betriebsstätte einen eigenen Eingang und die Werkstatt ist durch eine Türe mit der Wohnung verbunden, zählt die Werkstatt oder der Arbeitsraum nicht zur Wohnung. Auch wenn man vom Arbeitsraum in die Wohnung kommt. Zusätzlich ist für Betriebsstätten auch noch die Beschäftigtenzahl massgebend.
Gruss Peter
Telefonate mit der GEZ sind nicht verbindlich.
Ich persönlich würde mit der GEZ niemals telefonieren.

Für jede Wohnung wird ab 2013 GEZ erhoben.

Nicht schön, aber wahr.

Äh ja, das war mir klar, aber es handelt sich um eine Betriebsstätte IN der Wohnung.

Für jede Wohnung wird ab 2013 GEZ erhoben.

Nicht schön, aber wahr.

Ich glaube das interessiert die GEZ nicht wirklich, bevor du das erkärt hast und die GEZ das wirklich abgesegnet, sind Jahre vergangen.

Ich denke du wirst wohl zahlen.

Ich möchte nur, dass das rechtens abläuft. Wir wissen ja, dass das Thema GEZ nicht ganz so einfach ist, vor allem in seinen Aussagen, Widerlegungen usw.

Guten Abend,
mit der neuen Regelung habe ich mich noch nicht befasst.
MFG


Guten Tag marillenbaum,

wenn deine „Betriebsstätte“ in deiner Wohnung integriert ist und beide mit einander als eine quasi Wohneinheit under dem selben Haushaltsvorstand (also wahrscheinlich dir selbst) stehen (unter einem Mietvertrag), dann sollte es keine weitere Rolle spielen, wie viele Zugänge zu der Wohnung bzw. der WohnungsBetriebsstätte vorhanden sind.
Wenn es sich um zwei räumlich getrennte Bereiche handelt und jeder (nur) einen selbständigen Haupteingang hat, dann könnte/dürfte die Aussage der abGEZockt evl. richtig sein.
Da dies aber in deinem Falle nicht der Fall ist, ist es mit deiner Zahlung als nicht-Rundfunkbenutzender-Haushaltsvorstand getan. Etwas Anderes wäre es auch, wenn deine Betriebsstätte von der deiner Wohnung strikt getrennt wäre oder in einem anderen Stockwerk läge oder ausserhause, dann hättest du wohl eher mit Zitronen gehandelt.
Und nicht vergessen, nach wie vor gilt, dass du auch ab dem 01.01.2013 die Gauner von der abGEZockt nicht in deine Räumlichkeiten hineinlassen musst (auch nicht reingucken lassen) und Auskünfte musst du denen auch nicht geben. Das, was die wissen sollen hast du denen ja bereits in deiner Anmeldung mitgeteilt - mehr Infos gibt es nicht für die.

Ich hoffe, das hilft dir bei deiner Entscheidungsbildung.

Dir noch ein angenehmes und stressfreies Wochende,
Pierre Mensah