Ich habe im Januar 2004 einen neuen PC gekauft, den ich beruflich nutze und im Dezember 2004 dann noch einen neuen Monitor, da der alte den Dienst versagt hat.
Wie kann ich die Geräte nun absetzen? Mir schwebt da irgendwie noch im Kopf rum, dass man das über 4 Jahre splitten kann/muss.
Also wäre das für den PC 1/4 des Kaufpreises und für den Monitor 1/12 des 1/4 (da erst im Dezember gekauft)? Gibt es eine Grenze (ab x Euro) ab wann man auf 4 Jahre verteilen kann/muss?
Wer kann mir Auskunft erteilen, wie und wo ich das auf Anlage N eintragen muss?
PC´s werden über 3 Jahre abgeschrieben, ab 2004 erfolgt die Abschreibung monatsgenau, d.h. der PC ist mit 1/3 zu berücksichtigen. Der Monitor ist auch wenn er weniger als 410 Euro kostet als nichtselbständig nutzbares Wirtschaftsgut ebenfalls über eine Dauer von 3 Jahren abzuschreiben, bei Kauf im Dezember ergibt sich ein anteiliger Abzugsbetrag von 1/12 von 1/3 der Kosten.
In der Anlage N erfolgt der Eintrag auf der zweiten Seite bei den Arbeitsmitteln, der Erklärung sollte dann eine separate Anlage mit der Wertermittlung fürs FA beigefügt werden.
Zu beachten ist des weiteren dass das FA in der Regel die Kosten nur anteilig berücksichtigt wegen der unterstellten Privatnutzung, 50% werden eigentlich immer akzeptiert, darüber hinaus muß man entsprechend argumentieren und begründen.
PC´s werden über 3 Jahre abgeschrieben, ab 2004 erfolgt die
Abschreibung monatsgenau, d.h. der PC ist mit 1/3 zu
berücksichtigen. Der Monitor ist auch wenn er weniger als 410
Euro kostet als nichtselbständig nutzbares Wirtschaftsgut
ebenfalls über eine Dauer von 3 Jahren abzuschreiben, bei Kauf
im Dezember ergibt sich ein anteiliger Abzugsbetrag von 1/12
von 1/3 der Kosten.
Hi
interessant, ich habe mir vor ein paar Tagen einen neuen Drucker kaufen müssen. 118.- Euro brutto. Den kann ich also auch nicht in einem Jahr abschreiben oder wie? Sondern in 36 Montane verteilt?
PC´s werden über 3 Jahre abgeschrieben, ab 2004 erfolgt die
Abschreibung monatsgenau, d.h. der PC ist mit 1/3 zu
berücksichtigen. Der Monitor ist auch wenn er weniger als 410
Euro kostet als nichtselbständig nutzbares Wirtschaftsgut
ebenfalls über eine Dauer von 3 Jahren abzuschreiben, bei Kauf
im Dezember ergibt sich ein anteiliger Abzugsbetrag von 1/12
von 1/3 der Kosten.
interessant, ich habe mir vor ein paar Tagen einen neuen
Drucker kaufen müssen. 118.- Euro brutto. Den kann ich also
auch nicht in einem Jahr abschreiben oder wie? Sondern in 36
Montane verteilt?
das entspricht der gerade aktuellen Rechtsauffassung für die Veranlagung 2004. Der Drucker ist also aufzuteilen wie beschrieben. Für neuangeschaffte Zusatzgeräte beginnt die 3Jahresfrist neu.
was ist mit einer Tastatur für 9.99 Euro? Auch nicht ohne PC nutzbar. Die auf 36 Monate zu verteilen dürfte etwas albern werden? Wie ist die Lage da? Gibt es da eine „Bagatellgrenze“?
das entspricht der gerade aktuellen Rechtsauffassung für die
Veranlagung 2004. Der Drucker ist also aufzuteilen wie
beschrieben. Für neuangeschaffte Zusatzgeräte beginnt die
3Jahresfrist neu.
was ist mit einer Tastatur für 9.99 Euro? Auch nicht ohne PC
nutzbar. Die auf 36 Monate zu verteilen dürfte etwas albern
werden? Wie ist die Lage da? Gibt es da eine „Bagatellgrenze“?
Die ganze Regelung ist albern und überflüssig. Aber wohl bei der Suche nach „Gegenrechnungsvolumen“ der Steuerentlastung so vereinbart worden.
9,99 ist wirklich ein Kleinbetrag. Ich könnte mir vorstellen, dass auch ein Drucker für 160 € einfach als GWG durchgewunken wird… Die Bescheide werden im Akkord gefertigt, da können die nicht wegen jeder Kleinigkeit ändern. Nur wenn einer sowieso angeschrieben wird, wird das dann auch mit beanstandet.