Neue Hausordnung mit vielen Verboten

Hallo!

Wenn man eine neue Hausordnung durch einen erst vor kurzen in Amt getretenen Hausverwalter bekommt und dort sehr viele Bestimmungen drin stehen, die verboten sind, aber in der alten noch erlaubt bzw nicht erwähnt waren, ist diese Hausordnung rechtens?

Wie z.B.
-Wäsche auf einen Ständer in der Waschküche aufhängen ist seit neusten verboten, wegen dem Sicherungskasten, der dort drin steht. Mit dem Grund, das die Wäsche zu viel Feuchtigkeit abgibt. Aber die 2 Kondestrockner, geben mehr Feuchtigkeit in den Raum ab, als ein paar Kleidungsstücke auf einen Ständer. Der Keller hat ausserdem auch noch ein Fenstern/Luftschacht!

-Blumen in den vorhergesehenen Blumenkästen am Balkon sind verboten worden

-Ballspielen in der Einfahrt ist verboten worden

-Putzordnung ist anders aufgeteilt worden (Partei X wohnt im 1 OG und muss bis zur Partei Y im EG putzen + Fenster in OG und Haustür + Heizungsraum + Waschküche)(Partei Y muss jedoch nur von EG bis Keller + Haustür + Heizungsraum + Waschküche putzen ohne das Fenster)
Wieso?

-Schuhe vor der Hasutür im OG müssen weg geräumt werden, obwohl über uns niemand wohnt dem das stören könnte oder dem Fluchtweg versperren könnte

-Wäsche darf nicht sichtbar auf den Balkon aufgehangen werden (wo darf man sonst Wäsche aufhängen ausser in der Wohnung, wenn Waschküche und Balkon verboten sind?)

-Schnee ist von Balkonen zu räumen, aber es wird ausdrücklich verboten das man nichts herabwerfen darf. Wie soll das gehen?

Es handelt sich um ein 2 Familienhaus!

Ist diese Hausordnung korrekt?
Denn in der alten, die mit dem Mietvertrag ausgehändigt wurde, standen solche Verbote nicht!
Der Hausverwalter ist seit 2 Monaten aktiv!

Danke und Gruß
Nadine Klein

Hallo.

I.d.R. ist die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrages und kann somit nicht einseitig ohne Zustimmung des Mieters geändert werden.

Es kommt also drauf an, was in Mietvertrag und (alter) Hausordnung steht.

Gruß
Christian (IANAL)

Was müsste denn im Mietvertrag stehen?
Im Mietvertrag steht die übliche Hausordnung und bei Einzug der Partei X noch eine Hausordnung über die Reinigung des Treppenhauses, Schneeräumung und Pumpenleerung und die vereinbarten Zeiten der 2 Wohnungsmieter/Eigentümer.
Der Hausverwalter der 1,5 Jahre nach Einzug der Party X bestimmt wurde, hat diese neue Hausordnung erstellt.
Also all die Punkte die in der neuen Hausordnung stehen, standen vorher nicht in der alten Hausordnung!
Der Hausverwalter übergab die neue Hausordnung den Miters der Partei X und erläuterte die Punkte kurz! Die Partei X wieß auf die hinzukommenden Punkte hin, die vorher nicht im Mietvertrag/Hausordnung standen, aber die Partei X bekam nur die Antwort, es seien gesetzliche Bestimmungen, die man nicht ändern könnte!

Die Partei X fühlt sich dermaßen beeinträchtigt in dieser Hausordnung!

Was kann man dagegen tun?
Oder gilt die Hausordnung als angenommen, als der Hausverwalter da war und der Partei X die Hausordnung überreichte?

Gruß
Nadine

Hallo.

Was müsste denn im Mietvertrag stehen?

Daß die Hausordnung Teil des Mietvertrages ist.
Und ob in der alten Hausordnung ggfs. ein Passus über mögliche Änderungen steht.
Wenn ersteres = „ja“ und letzteres = „nein“, hat der neue Verwalter schlechte Karten.

die Antwort, es seien gesetzliche Bestimmungen, die man nicht
ändern könnte!

Die sollte man sich dann mal belegen lassen vom Hausverwalter.
Sich an gesetzliche Vorschriften zu halten hat aber natürlich trotzdem nichts mit der Hausordnung zu tun.

Die Partei X fühlt sich dermaßen beeinträchtigt in dieser
Hausordnung!

Verständlich.

Was kann man dagegen tun?

Dem Verwalter schriftlich mitteilen, daß man die neue Hausordnung nicht akzeptiert und sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist wie eben die alte, nach der man sich auch weiterhin richtet.

Oder gilt die Hausordnung als angenommen, als der
Hausverwalter da war und der Partei X die Hausordnung
überreichte?

Nein, so einfach ist das nun auch nicht, von wegen Überrumpelungstaktik.
In angemessener Frist zu reagieren dürfte in Ordnung sein. (Wnn dem nicht so ist, mögen mich Experten bitte korrigieren.)

Gruß
Christian (IANAL)

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Hallo Christian,

wenn im Mietvertrag steht das die Hausordung Bestandteil des Mietvertrages ist und man kein Passus über mögliche Änderungen findet, dann hat der Verwalter schlechte Karten, stimmts?

Sich an gesetzliche Vorschriften zu halten hat aber natürlich trotzdem nichts mit der Hausordnung zu tun.
Was heißt das genau?

Danke nochmals für deine Antworten!

Gruß
Nadine

Hallo SaarDin,

vielleicht war dem alten Hausverwalter einfach vieles „egal“?

Erkundige Dich doch mal, worin die Änderungen begründet sind. Über gesetzliche Vorschriften darf sich ein Hausverwalter natürlich nicht hinwegsetzen. Anbei mal meine Ideen zu den evtl. Begründungen:

Wäsche auf einen Ständer in der Waschküche aufhängen ist seit neusten verboten, wegen dem Sicherungskasten, der dort drin steht. Mit dem Grund, das die Wäsche zu viel Feuchtigkeit abgibt. Aber die 2 Kondestrockner, geben mehr Feuchtigkeit in den Raum ab, als ein paar Kleidungsstücke auf einen Ständer. Der Keller hat ausserdem auch noch ein Fenstern/Luftschacht!

Sicherung der elektrischen Einrichtungen / Brandschutzverordnung?

-Blumen in den vorhergesehenen Blumenkästen am Balkon sind verboten worden

Beschwerden der Untermieter über herunterfallende Blüten?

-Ballspielen in der Einfahrt ist verboten worden

Zum Schutz der Kinder?

-Putzordnung ist anders aufgeteilt worden (Partei X wohnt im 1 OG und muss bis zur Partei Y im EG putzen + Fenster in OG und Haustür + Heizungsraum + Waschküche)(Partei Y muss jedoch nur von EG bis Keller + Haustür + Heizungsraum + Waschküche putzen ohne das Fenster)
Wieso?

Vielleicht qm auf Putzfläche umgelegt? Vielleicht kann Y besser mit dem Vermieter? Das weiss nur der Verwalter…

-Schuhe vor der Hasutür im OG müssen weg geräumt werden, obwohl über uns niemand wohnt dem das stören könnte oder dem Fluchtweg versperren könnte

Gleiches Recht für alle und Sturzgefahr?

-Wäsche darf nicht sichtbar auf den Balkon aufgehangen werden (wo darf man sonst Wäsche aufhängen ausser in der Wohnung, wenn Waschküche und Balkon verboten sind?)

Das interessiert den Verwalter nicht - dem geht es evtl. um die Außenansicht des Objektes?

-Schnee ist von Balkonen zu räumen, aber es wird ausdrücklich verboten das man nichts herabwerfen darf. Wie soll das gehen?

Bis zum Sommer ins Gefrierfach packen und dann auftauen lassen :wink:
Spaß beiseite :wink: Schnee könnte den Balkon (Fliesen) zerstören oder Tauwasser ins Mauerwerk eindringen - heruntergeworfener Schnee könnte Passanten / Untermieter treffen.

Kann es sein, dass der Verwalter bei Neuanmietung Provision/Gebühren bekommt oder nach Kaltmiete bezahlt wird und einfach gern neue Mieter hätte? Kommt mir so in den Sinn.

VG
Mela

Hallo Mela,

Das 2 Familienhasu ist etwas kompliziert.
2 Brüder haben das Haus gebaut und dann verstritten.
Der 1 Bruder wohnt im EG, demnach sein Eigentum!
Der andere Bruder ist ausgezogen und hat es an Partei X vermietet.
Partei X muss die ganzen Streitereien, die die 2 Brüder haben, aushalten und bekommt dan natürlich die Wut und den Ärger des Bruders im EG zu spüren.
Es war damals kein Hausverwalter bei Einzug festgelegt.
Da die Streitereien immer mehr zunahmen und der Bruder im EG der Partei versuchte alles zu verbieten, weil der Bruder im EG sich als Vermieter aufspielen wollte, das er aber garnicht ist, denn der andere Bruder ist der Vermieter der Partei X.

Demnach kam nach 1,5 Jahren, nach Einzug der Partei X ein Hausverwalter, der das alles regeln sollte, damit dar Streit geschlittet wird und keiner mehr so einfach etwas bestimmen kann.

Der Bruder im EG verfügt über das ganze Grundstück das um das Haus ist und der Bruder im EG hat auch keine Kinder und wird auch nie welche bekommen.
Die Partei X hat jediglich nur einen Balkon. Darf das Grundstück nicht betreten und hat 3 Kinder.

Demnach kommt es Partei X auch so vor, als wäre die Hausordnung nach dieser Partei X ausgelegt. Wie Blumen am Balkon, wobei Partei X darauf geachtet hat, das nichts unnötige Blätter runter fallen (auf die Wiese) Auch das Fussball spielen in der Einfahrt ist auf Partei X ausgelegt worden. Die Kidner der Partei X spielen zwar grundsätzlich kein Fussball, weil die Kinder noch zu klein sind, aber ein Ball wird schon hin und her gekullert. Es ging dadrum nicht um die Sicherheit der Kinder, sondern das der Bruder im EG sich da dran stört, das Partei X in der Einfahrt spielt, wo aber KEIN Auto steht, das beschädigt werden könnte!

Die Sache mit den Schuhen im Hausflur. Der Bruder im EG hatte damals über lange Zeit selbst Schuhe im Hausgang. Diese haben dann partei X auch vor Ihre Haustür gestellt, da es dort niemand zu stören schien.
Der Bruder im Eg entfernte dann vor ein paar Monaten die eigenen Schuhe und siehe da, der neue Hausverwalter verbot es jetzt. Komisch!

Ebenso hat der Bruder im EG und der Vermieter der Partei X damals bei Einzug erlaubt den Wäscheständer in die Waschküche zu stellen!
Jetzt wird es komischerweise verboten. Und wo soll Partei X die Kleider trocknen (man denke dran, die Partei X ist ein 5 Personenhaushalt), wenn man nicht alles in den Trockner tun will?
In der Wohngung? Dem Bruder im Eg ist das Schnuppe, denn es ist nur ein 2 Personenhaushalt und dieser Bruder hat noch eine Wohnung im Keller, wo er die Wäsche aufhängen kann!
Also wieder ein Punkt, der sich gegen Partei X richtet!

Ich weiß, das der Bruder im EG uns raus haben möchte, weil er wenn Partei X auszieht, dann der Vermieter von partei X die Wohnung verkauft und der Bruder im EG ein Vorkaufsrecht hat und somit diese Wohnung auch kauft und somit auch wieder Herr über dieses ganze Haus ist!

Kann man da wirklich nichts machen?
Jeder würde sagen, wieso zieht partei X nicht aus?
Der Grund, doe Wohnung ist TOP! 160 qm auf 2 Ebenen mit Galerie, Fussbodenheizung und Kamin zu einen für hier günstigen Preis.
Soetwas bekommt man leider nicht mehr. partei X ist schon seit längeren am suchen!

Wie es aussieht muss sich Partei X alles gefallen lassen, was Partei X aber nicht gerecht findet, da diese keine Unmenschen sind und einfach nur Ihre Ruhe wollen!

Gruß
Nadine (eine Person der Partei X)

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Hallo Nadine,

Melas Anführungen, welche Begründungnen der Verwalter anbringen könnte, sind für ihn vielleicht nachvollziehbar, ich halte sie aber persönlich für irrelevant und nicht haltbar.

Daher - und basierend auf deinen Antworten - würde ich bei meiner Meinung bleiben und das Anerkennen der neuen Hausordnung schriftlich ablehnen.

Ich bin mir aber sicher, daß es damit nicht getan sein wird - da wird was hinterher kommen.

X sollte evtl. also einen Mieterverein zu Rate ziehen, entweder gleich, oder später, wenn die „Reaktion“ von Verwalter/Vermieter erfolgt.

Gruß
Christian (IANAL)

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