Mit welchen Unterlagen müsste/sollte sich die Verwaltung
ggü. den Mietern legitimieren?
wie bei allen Vertragsübergängen wäre es angebracht, dass die alte Verwaltung vorab auf den Wechsel hinweist und die neue sich später darauf bezieht.
Hat der Mieter ein Recht, die korrekte Übernahme der
Mietkaution bestätigt zu bekommen bzw. einen Nachweis darüber
zu erhalten?
O ja! Nach der gängigen Rechtsprechung ist er sogar selbst dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, dass die Kaution gemäß den gesetzlichen Vorgaben angelegt wird.
Wie würde ein solcher Nachweis ggf. aussehen?
Jede Bestätigung sollte hier ausreichen. Desto ausführlicher - Summe, erwirtschaftete Zinsen, Bankinstitut, Konto - desto besser.
Wer ist zuständig für die noch nicht erfolgten
Nebenkostenabrechnungen?
Das kommt auf den tatsächlichen Übergang an. Normalerweise rechnet jede Verwaltung das ab, was sie auch tatsächlich bearbeitet hat. Es kann also außer der Regel auch schon mal zu zwei Teilabrechnungen kommen, wenn der Wechsel mitten im Abrechnungszeitraum stattfand.
wie bei allen Vertragsübergängen wäre es angebracht, dass die
alte Verwaltung vorab auf den Wechsel hinweist und die neue
sich später darauf bezieht.
Nehmen wir mal an, die alte Verwaltung würde nicht aktiv werden. Welche Unterlagen müsste die neue Verwaltung vorlegen?
Vertrag zwischen Eigentümer und Verwaltung?
Vollmacht(en)?
Originale oder Kopien?
Das kommt auf den tatsächlichen Übergang an. Normalerweise
rechnet jede Verwaltung das ab, was sie auch tatsächlich
bearbeitet hat. Es kann also außer der Regel auch schon mal zu
zwei Teilabrechnungen kommen, wenn der Wechsel mitten im
Abrechnungszeitraum stattfand.
Hm, gibt es da keine (gesetzliche) Regelung? Nehmen wir mal an, die Verwaltung wechselt nahezu jährlich, da müssten sich die Mieter ja mit X Verwaltungen rumschlagen, oder?
Welche Unterlagen müsste die neue Verwaltung vorlegen?
Vertrag zwischen Eigentümer und Verwaltung?
Vollmacht(en)?
Originale oder Kopien?
Da es darum geht, glaubhaft zu machen, dass man nunmehr für den Vermieter tätig ist, dürfte beides ausreichend sein.
Originale können natürlich naturgemäß nicht so einfach herumgeschickt werden, insbesondere, wenn es sich um viele Mieter handelt.
Hm, gibt es da keine (gesetzliche) Regelung? Nehmen wir mal
an, die Verwaltung wechselt nahezu jährlich, da müssten sich
die Mieter ja mit X Verwaltungen rumschlagen, oder?
Hier muss ich mich korrigieren. Bei einem reinen Verwalterwechsel ist es offenbar doch so, dass der neue Verwalter für den laufenden Zeitraum zuständig ist. Dennoch hätte man es natürlich bei jährlichem Verwalterwechsel natürlich mit mehreren Verwaltungen zu tun.
Zitat:
„Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung war bis zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung auf den Zeitpunkt des Ausscheidens verpflichtet.“
Zitat:
„Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende eines
Wirtschaftsjahres aus, so hat grundsätzlich der neue Verwalter
die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei
denn, die Jahresabrechnung war bis zum Zeitpunkt des
Verwalterwechsels bereits fällig. Der ausgeschiedene Verwalter
bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung auf den Zeitpunkt des
Ausscheidens verpflichtet.“
Kann es sein, dass dieses Urteil die Abrechnung der Verwaltung an die „Wohnungseigentümer“ (bei Eigentumswohnungen) betrifft? Damit wäre dann ja nicht die Abrechnung (des Vermieters/Eigentümers, ggf. über eine Verwaltung) der Betriebskosten (an die Mieter) gemeint.
Daher noch einmal die konkrete Frage: Wer ist für die Betriebskostenabrechnungen an „die Mieter“ zuständig, wenn die Verwaltung wechselt? z.B. wenn die BK-Abrechnung für 2005 noch nicht erstellt wurde. Jew. die „aktuelle“ Verwaltung?