Neue Heirat und Kinder aus vorheriger Ehe u.a

Hallo,

mal angenommen A und B heiraten. Und möchten keinen Ehevertrag notariell beurkunden.

A ist Normalverdienend B derzeit in Ausbildung (noch mindestens 2Jahre).

B hat ein Kind aus erster Ehe und somit Unterhaltspflichtig. Kann aber den Unterhalt aufgrund geringes Einkommen nicht zahlen. Darauf folgt Unterhaltsvorschuss. B muss ja irgendwann den Vorschuss zurückzahlen. Weiterhin hat B aufgrund des mangelendes Einkommes eine eidestattliche Versicherung abgelegt (ablegen müssen!).
Kann dann A in Bezug genommen werden bzw kommen ggf Kosten auf A zu?

Weiterhin ist es so das A irgendwann einmal 2 Häuser und eine ETW erben wird und B wird voraussichtlich nie etwas erben.

Welche Nachteile würden sich für A ergeben?

Nach der Ausbildung von B würde A mehr verdienen als B, falls dies relevant ist.

MfG

Hallo,

mal angenommen A und B heiraten. Und möchten keinen Ehevertrag
notariell beurkunden.

A ist Normalverdienend B derzeit in Ausbildung (noch
mindestens 2Jahre).

B hat ein Kind aus erster Ehe und somit Unterhaltspflichtig.
Kann aber den Unterhalt aufgrund geringes Einkommen nicht
zahlen.

Er muss vermutlich auch nicht bezahlen, da es ja den § 1603 BGB gibt. Zahlen müsste B, wenn B die Ausbildung begonnen hat, nachdem ihm bekannt war, dass Kind C geboren wird.

Darauf folgt Unterhaltsvorschuss. B muss ja irgendwann
den Vorschuss zurückzahlen.

Evtl. läuft hier für B etwas schrecklich schief. Ich vermute mal, er hat anerkannt, dass er den Rückstand zahlen wird, denn normalerweise muss man - wenn man nicht absichtlich zahlungsunfähig bzw. zahlungsunwillig ist - den Unterhaltsvorschuss nicht zurückbezahlen. Das ergibt sich ganz automatisch eben aus dem § 1603 BGB.

Weiterhin hat B aufgrund des
mangelendes Einkommes eine eidestattliche Versicherung
abgelegt (ablegen müssen!).

B hätte wohl mal 10 Euro in eine anwaltliche Beratung mit Beratungsschein (incl. dem Papierkrieg der für den Beratungsschein notwendig ist) investieren müssen.

Kann dann A in Bezug genommen werden bzw kommen ggf Kosten auf
A zu?

Schulden die vor einer Ehe bestehen, gehören automatisch dem, der sie angesammelt hat und nicht dem (neuen) Ehepartner.

Weiterhin ist es so das A irgendwann einmal 2 Häuser und eine
ETW erben wird und B wird voraussichtlich nie etwas erben.

Ererbtes, auch wenn es während der Ehe passiert, gehören dem Erben und nicht dem Ehepartner. Somit hat niemand Rückgriff auf das Erbe.

Welche Nachteile würden sich für A ergeben?

Fallen mir auf Anhieb keine ein.

Nach der Ausbildung von B würde A mehr verdienen als B, falls
dies relevant ist.

Ab dem Zeitpunkt ist B für sein Kind unterhaltspflichtig und zwar ab diesem Zeitpunkt und nicht für die Vergangenheit.

Ob B allerdings „dummerweise“ Schulden anerkannt hat, die er nicht hätte anerkennen müssen, kann ich dabei nicht wissen.

Gruß
Ingrid