Hallo,
kann mir bitte jemand die Thematik mit dem neuen Bundesimmissionsgestz erklären.
Müssen alle Heizungen die vor 1978 eingebaut wurden erneuert werden, d.h. neue Heizung.
Reicht es nicht, wenn man nur den Brenner austauscht oder einstellt?
Was gibt es für Ausnahmeregelungen z.B. für Einfamilienhäuser die man selbst bewohnt?
Ab wann muss man seine Heizung dann erneuert haben?
Was passiert wenn man sie nicht erneuert?
Danke für die Hilfe.
Gruss
Josch