Neue Heizungsanlage funktioniert nicht richtig

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Anspruchsrundlage bei folgendem Fall:
Letztes Jahr im November hat sich mein Vater eine neue Heizungsanlage gekauft und diese
dann auch gleich auf Gas umgestellt.
Diese Heizungsanlage sollte folgendes Kriterium erfüllen:

  • Witterungsgeführtes Heizen mit Raumeinfluss.

Ansonsten häte sich mein Vater gar nicht erst für dieses Modell entschieden,
was dem Sanitärbetrieb so auch bekannt war, der wie sich später erst herausstellte,
so ein Modell bisher auch noch nie verkauft hatte, also über keinerlei Erfahrung mit diesem
Modell verfügte.

Im täglichen Betrieb stellte sich aber alsbald heraus, dass entgegen der Beschreibungen im
Handbuch des Kessels und der Steuereinheit, mein Vater dann doch andauernd irgendwelche Heizkurven
nachstellen und ständig nachregeln musste.
Im Handbuch selber steht sinngemäß, dass diese Heizungsanlage es dem Betreiber ermöglicht
„ohne große Komforteinbuße“ zu heizen, so dass er sich quasi um nichts mehr kümmern muss.

So weit, so gut.
Leider schaltet sich die Heizung aber bei der eigentlich richtig eingestellten Heizkurve dann
irgendwann einmal von selber aus, oder merkt nicht, dass der Raum z.B. mit Leuten gefüllt
ist oder dass Kerzen brennen, so dass die Temperatur nicht automatisch angepasst wird.

Also funktioniert die ganze Sache nicht so wie sie soll.

Welche Anspruchsgrundlage hätte man denn hier?
Handelt es sich um einen Kaufvertrag oder um einen Werkvertrag?
Eigentlich hergestellt hat es der Betrieb, der die Anlage eingebaut hat, ja nicht,
also wäre es doch ein Kaufvertrag, oder?

WENN dem so wäre, könnte man dann entsprechend
§§ 459 (1), 462 (1), 463 (1) BGB
entweder wandeln, mindern oder sogar Schadensersatz verlangen?

Danke im voraus!
Jan-Thomas

Hallo Jannemann,

…was dem Sanitärbetrieb so…

ich hoffe es war ein Heizungsbauer, der die Heizung installiert hat. Der Sanitärler befaßt sich mit Wasser/Abwasser. Sollte es wirklich ein Sanitärker gewesen sein, na dann Prost - Mahlzeit!

WENN dem so wäre, könnte man dann entsprechend
§§ 459 (1), 462 (1), 463 (1) BGB
entweder wandeln, mindern oder sogar Schadensersatz verlangen?

Wie wärs, wenn Ihr den Habdwerker mal kommen läßt, er soll mal nach dem von ihn eingebauten Ding schauen, bevor Du mit dem BGB wedelst? Vielleicht bekommt der das Ding ja geregelt. Eventuell auch beim zweiten Mal.

Wenn dem nicht so sein sollte, und die Heizung ist Murks, dann wird es sicherlich nicht ohne Gutachter und Rechtsanwalt abgehen.

Um ein sicheres Gutachten über eine verpfuschte Handwerkerleistung zu erstellen brauchts am Besten einen gerichtlich zugelassenen Gutachter, alle anderen sind wertlos, sollte die Sache wirklich Ernst werden.

Wenns beim dritten Mal nicht hinhaut, nicht lange fackeln - gleich zum Anwalt. Klingt zwar brachial, lößt aber die Probleme meist schneller, als wenn Du 1000 X anrufts, schreibst, etc.

Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus

Hallo Klaus,

ich hoffe es war ein Heizungsbauer, der die Heizung
installiert hat. Der Sanitärler befaßt sich mit
Wasser/Abwasser. Sollte es wirklich ein Sanitärker gewesen
sein, na dann Prost - Mahlzeit!

Mahlzeit!
Es war einer!

Wie wärs, wenn Ihr den Habdwerker mal kommen läßt, er soll mal
nach dem von ihn eingebauten Ding schauen, bevor Du mit dem
BGB wedelst? Vielleicht bekommt der das Ding ja geregelt.
Eventuell auch beim zweiten Mal.

Habe ich vergessen zu erwähnen.
Der war des öfteren da, hatte aber wie gesagt null Ahnung von dem von ihm verkauften Ding geschweige denn von der Steruerungselektronik.
Dann war da auch noch einmal jemand vom Hersteller bei uns vor Ort, hat sich das alles angeschaut (wohlgemerkt: kein Laptop gezückt und z.B. mal die Regeleinheit oder den Kessel durchgemessen), der alles für prima befunden hat.

Und in dem Schreiben der Firma an uns (resp. über den Sanitärbetrieb) wurde eine Differenz von 1,5 Grad (frag mich nicht bei was; hab ich wieder vergessen; bezieht sich aber glaube ich auf die Raumtemperatur) als durchaus normal angesehen.
Das heisst ja im Umkehrschluss, dass zwischen Beschreibung im Handbuch und Realität (Schreiben der Firma) durchaus Lücken klaffen.

Um ein sicheres Gutachten über eine verpfuschte
Handwerkerleistung zu erstellen brauchts am Besten einen
gerichtlich zugelassenen Gutachter, alle anderen sind wertlos,
sollte die Sache wirklich Ernst werden.

Wo gibt’s denn Adressen von gerichtlich zugelassenen Gutachtern?
Hast Du 'ne grobe Vorstellung, was einen so ein Gutachten kostet?

Wenns beim dritten Mal nicht hinhaut, nicht lange fackeln -
gleich zum Anwalt. Klingt zwar brachial, lößt aber die
Probleme meist schneller, als wenn Du 1000 X anrufts,
schreibst, etc.

Zuerstmal ist Säbelrasseln angesagt, glaube ich,
aber das wäre dann natürlich der Weg.

Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus

Vielen Dank für die Antwort!
Jan-Thomas

Hallo,
ich habe noch nicht genau verstanden, was nun eigentlich nicht funktioniert. Ich habe ebenfalls eine solche Anlage und das Einstellen der Heizkurven und anderer Parameter dauert schon ein wenig und bedarf der einen oder anderen Anpassung bis alles (wie gewünscht) läuft. Wenn sich die Anlage abschaltet, dann vielleicht deshalb, weil die Einstellungen das so mit sich bringen. Sitzt der Vater denn im Kalten ?

Andreas

Ich habe eine Frage zur Anspruchsrundlage bei folgendem Fall:
Letztes Jahr im November hat sich mein Vater eine neue
Heizungsanlage gekauft und diese
dann auch gleich auf Gas umgestellt.
Diese Heizungsanlage sollte folgendes Kriterium erfüllen:

  • Witterungsgeführtes Heizen mit Raumeinfluss.

Ansonsten häte sich mein Vater gar nicht erst für dieses
Modell entschieden,
was dem Sanitärbetrieb so auch bekannt war, der wie sich
später erst herausstellte,
so ein Modell bisher auch noch nie verkauft hatte, also über
keinerlei Erfahrung mit diesem
Modell verfügte.

Im täglichen Betrieb stellte sich aber alsbald heraus, dass
entgegen der Beschreibungen im
Handbuch des Kessels und der Steuereinheit, mein Vater dann
doch andauernd irgendwelche Heizkurven
nachstellen und ständig nachregeln musste.
Im Handbuch selber steht sinngemäß, dass diese Heizungsanlage
es dem Betreiber ermöglicht
„ohne große Komforteinbuße“ zu heizen, so dass er sich quasi
um nichts mehr kümmern muss.

So weit, so gut.
Leider schaltet sich die Heizung aber bei der eigentlich
richtig eingestellten Heizkurve dann
irgendwann einmal von selber aus, oder merkt nicht, dass der
Raum z.B. mit Leuten gefüllt
ist oder dass Kerzen brennen, so dass die Temperatur nicht
automatisch angepasst wird.

Also funktioniert die ganze Sache nicht so wie sie soll.

Welche Anspruchsgrundlage hätte man denn hier?
Handelt es sich um einen Kaufvertrag oder um einen
Werkvertrag?
Eigentlich hergestellt hat es der Betrieb, der die Anlage
eingebaut hat, ja nicht,
also wäre es doch ein Kaufvertrag, oder?

WENN dem so wäre, könnte man dann entsprechend
§§ 459 (1), 462 (1), 463 (1) BGB
entweder wandeln, mindern oder sogar Schadensersatz verlangen?

Danke im voraus!
Jan-Thomas

Heizung für Agypten?
Hallo Jannemann,

ich hoffe es war ein Heizungsbauer, der die Heizung
installiert hat. Der Sanitärler befaßt sich mit
Wasser/Abwasser. Sollte es wirklich ein Sanitärker gewesen
sein, na dann Prost - Mahlzeit!

Mahlzeit!
Es war einer!

Oh shit!

Wie wärs, wenn Ihr den Habdwerker mal kommen läßt, er soll mal
nach dem von ihn eingebauten Ding schauen, bevor Du mit dem
BGB wedelst? Vielleicht bekommt der das Ding ja geregelt.
Eventuell auch beim zweiten Mal.

Habe ich vergessen zu erwähnen.
Der war des öfteren da, hatte aber wie gesagt null Ahnung von
dem von ihm verkauften Ding geschweige denn von der
Steruerungselektronik.
Dann war da auch noch einmal jemand vom Hersteller bei uns vor
Ort, hat sich das alles angeschaut (wohlgemerkt: kein Laptop
gezückt und z.B. mal die Regeleinheit oder den Kessel
durchgemessen), der alles für prima befunden hat.

Oh shit!

Und in dem Schreiben der Firma an uns (resp. über den
Sanitärbetrieb) wurde eine Differenz von 1,5 Grad (frag mich
nicht bei was; hab ich wieder vergessen; bezieht sich aber
glaube ich auf die Raumtemperatur) als durchaus normal
angesehen.
Das heisst ja im Umkehrschluss, dass zwischen Beschreibung im
Handbuch und Realität (Schreiben der Firma) durchaus Lücken
klaffen.

Oh shit!

Um ein sicheres Gutachten über eine verpfuschte
Handwerkerleistung zu erstellen brauchts am Besten einen
gerichtlich zugelassenen Gutachter, alle anderen sind wertlos,
sollte die Sache wirklich Ernst werden.

Wo gibt’s denn Adressen von gerichtlich zugelassenen
Gutachtern?

  • gelbe Seiten
  • beim Amtsgericht fragen
  • an die Heizungsbauer - Innung wenden
  • beim Haus- und Grundbesitzerverein fragen

Hast Du 'ne grobe Vorstellung, was einen so ein Gutachten
kostet?

Nein, aber unter 1.000 Euro würd ich mal nicht planen

Wenns beim dritten Mal nicht hinhaut, nicht lange fackeln -
gleich zum Anwalt. Klingt zwar brachial, lößt aber die
Probleme meist schneller, als wenn Du 1000 X anrufts,
schreibst, etc.

Zuerstmal ist Säbelrasseln angesagt, glaube ich,
aber das wäre dann natürlich der Weg.

Klar bin ich auch für einen „gewaltfreien Weg“. Aber wie Du schreibst, haben die Typen ja schon mehrmals versucht, die Heizung zu Deiner Zufriedenheit einzustellen und haben es nicht hingebracht.

Ich würde Dir folgenden Weg vorschlagen. (wobei ich natürlich nicht genau weiß, was schon gelaufen ist)

  1. ) Der Auftraggeber schreibt (immer schön Einschreiben - Rückschein) dem Handwerker nochmals eine Mängelrüge. Dort listet Du genau auf, was nicht funktioniert. 3 Wochen Zeit geben zur Besserung

2.) Wenns nicht fruchtet, das ganze nochmals anmahnen. 3 Wochen Frist zur Besserung geben.

3.) Wenns nicht funktioniert, dann nochmals anmahnen und mitteilen, daß, wenn ers nicht auf die Reihe kriegt Du zum Anwalt gehst.

4.) Dann zum Anwalt gehen und hoffen, daß die Sache bis zum Herbst in Ordnung kommt. Nimm einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt - Tipps gibt Dir die Anwaltskammer.

Alle anderen Variationen führen nur zu Hin- und Hergezerfe mit dem Handwerker und am Schluß funktioniert es immer noch nicht.

Da der Hersteller schon da war und es nicht auf die Reihe gebracht hat, vermute ich mal aus der Ferne, daß die Heizung den zugesicherten Zustand, den Du haben willst, gar nie erreicht. Vielleicht sind Teile verbaut, die in Deutschland gar keine Zulassung haben (alles schon erlebt!).

Wenn eine fachfremde Firma Euch die Heizung eingebaut hat, hast Du meiner Meinung nach gute Chancen, die Sache zu Deinen Gunsten zu wenden.

Ich befürchte aber, ohne den Anwalt wird der „Fachbetrieb“ Dich weiterhin im Kreis laufen lassen.

Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus

Hy Jan-Thomas,

als erstes ist mal wichtig, daß der Betrieb schriftlich abgemahnt wird, dass

  1. die Gewährleistung ausgesetzt wird, sprich so lange pausiert, bis alles richtig funktioniert.
  2. bis zu einem bestimmten Termin die beauftragten Arbeiten zu erledigen sind.

Allerdings:
Was wurde denn eigentlich von deinem Vater beauftragt??

Denn wie du geschrieben hast, war ja auch schon der Hersteller der Anlage da und hat keinen Fehler gefunden.

will sagen, daß wohl zuallererst mal geklärt werden muss, ob nun ein technischer Fehler(die anlage funktioniert gar nicht so, wie gefordert - weil irgendwas defekt), ein menschlicher(die anlage ist nur falsch eingestellt) oder aber ein Beratungsfehler(die Anlage kann gar nicht daß was dein Vater von ihr fordert)

Also ich würde mir zuallererst mal nen anwalt suchen, der sich auch auf die VOB/B versteht. Dieser sollte dann mal die Verträge(Angebot) prüfen.

Zur Prüfung der technischen „Richtigkeit“ kannst du dich an die zuständige Innung wenden(allerdings die der Heizungsbauer *g*) die haben auch die Adressen von Gutachtern.

Oder… du beauftragst (nach Rücksprache mit Anwalt) einen Heizungsfachbetrieb, der sich alles mal ansieht(könnte günstiger als Gutachter sein).

Ich hoffe ich konnte etwas helfen
gruss
Andy

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