Heizung für Agypten?
Hallo Jannemann,
ich hoffe es war ein Heizungsbauer, der die Heizung
installiert hat. Der Sanitärler befaßt sich mit
Wasser/Abwasser. Sollte es wirklich ein Sanitärker gewesen
sein, na dann Prost - Mahlzeit!
Mahlzeit!
Es war einer!
Oh shit!
Wie wärs, wenn Ihr den Habdwerker mal kommen läßt, er soll mal
nach dem von ihn eingebauten Ding schauen, bevor Du mit dem
BGB wedelst? Vielleicht bekommt der das Ding ja geregelt.
Eventuell auch beim zweiten Mal.
Habe ich vergessen zu erwähnen.
Der war des öfteren da, hatte aber wie gesagt null Ahnung von
dem von ihm verkauften Ding geschweige denn von der
Steruerungselektronik.
Dann war da auch noch einmal jemand vom Hersteller bei uns vor
Ort, hat sich das alles angeschaut (wohlgemerkt: kein Laptop
gezückt und z.B. mal die Regeleinheit oder den Kessel
durchgemessen), der alles für prima befunden hat.
Oh shit!
Und in dem Schreiben der Firma an uns (resp. über den
Sanitärbetrieb) wurde eine Differenz von 1,5 Grad (frag mich
nicht bei was; hab ich wieder vergessen; bezieht sich aber
glaube ich auf die Raumtemperatur) als durchaus normal
angesehen.
Das heisst ja im Umkehrschluss, dass zwischen Beschreibung im
Handbuch und Realität (Schreiben der Firma) durchaus Lücken
klaffen.
Oh shit!
Um ein sicheres Gutachten über eine verpfuschte
Handwerkerleistung zu erstellen brauchts am Besten einen
gerichtlich zugelassenen Gutachter, alle anderen sind wertlos,
sollte die Sache wirklich Ernst werden.
Wo gibt’s denn Adressen von gerichtlich zugelassenen
Gutachtern?
- gelbe Seiten
- beim Amtsgericht fragen
- an die Heizungsbauer - Innung wenden
- beim Haus- und Grundbesitzerverein fragen
Hast Du 'ne grobe Vorstellung, was einen so ein Gutachten
kostet?
Nein, aber unter 1.000 Euro würd ich mal nicht planen
Wenns beim dritten Mal nicht hinhaut, nicht lange fackeln -
gleich zum Anwalt. Klingt zwar brachial, lößt aber die
Probleme meist schneller, als wenn Du 1000 X anrufts,
schreibst, etc.
Zuerstmal ist Säbelrasseln angesagt, glaube ich,
aber das wäre dann natürlich der Weg.
Klar bin ich auch für einen „gewaltfreien Weg“. Aber wie Du schreibst, haben die Typen ja schon mehrmals versucht, die Heizung zu Deiner Zufriedenheit einzustellen und haben es nicht hingebracht.
Ich würde Dir folgenden Weg vorschlagen. (wobei ich natürlich nicht genau weiß, was schon gelaufen ist)
- ) Der Auftraggeber schreibt (immer schön Einschreiben - Rückschein) dem Handwerker nochmals eine Mängelrüge. Dort listet Du genau auf, was nicht funktioniert. 3 Wochen Zeit geben zur Besserung
2.) Wenns nicht fruchtet, das ganze nochmals anmahnen. 3 Wochen Frist zur Besserung geben.
3.) Wenns nicht funktioniert, dann nochmals anmahnen und mitteilen, daß, wenn ers nicht auf die Reihe kriegt Du zum Anwalt gehst.
4.) Dann zum Anwalt gehen und hoffen, daß die Sache bis zum Herbst in Ordnung kommt. Nimm einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt - Tipps gibt Dir die Anwaltskammer.
Alle anderen Variationen führen nur zu Hin- und Hergezerfe mit dem Handwerker und am Schluß funktioniert es immer noch nicht.
Da der Hersteller schon da war und es nicht auf die Reihe gebracht hat, vermute ich mal aus der Ferne, daß die Heizung den zugesicherten Zustand, den Du haben willst, gar nie erreicht. Vielleicht sind Teile verbaut, die in Deutschland gar keine Zulassung haben (alles schon erlebt!).
Wenn eine fachfremde Firma Euch die Heizung eingebaut hat, hast Du meiner Meinung nach gute Chancen, die Sache zu Deinen Gunsten zu wenden.
Ich befürchte aber, ohne den Anwalt wird der „Fachbetrieb“ Dich weiterhin im Kreis laufen lassen.
Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus