Neue hundesteuer

meine frage ist folgende:
angenommen man lebt mit mehreren personen in einem haushalt, in dem ebenfalls ein hund vom halter A lebt. man zahlt für diesen hund nun die steuern eines ersthundes. wenn in diesen haushalt nun noch ein zweiter hund aufgenommen wird, der halter jedoch nicht mit dem halter des ersten hundes übereinstimmt, wie wird die steuer berechnet?. wird der hund generell als zweithund bezüglich der steuer angesehen weil er ja das zweite tier im haushalt ist, oder wird er zum gleichen steuersatz wie der erste hund behandelt, da er ja der ersthund des neuen halters B ist?

hoffe das war verständlich und schon mal danke im vorraus für die antworten

bis bald aj

Hallo aj,

wenn in diesen
haushalt nun noch ein zweiter hund aufgenommen wird, der
halter jedoch nicht mit dem halter des ersten hundes
übereinstimmt, wie wird die steuer berechnet?. wird der hund
generell als zweithund bezüglich der steuer angesehen?

Leider hat die Stadt Leipzig ihre Satzung betreffend Hundesteuer nicht im Web zugänglich veröffentlicht. Die Erhebung von Hundesteuer ist in kommunaler Kompetenz und überall ein bissel verschieden.

Ich hab mir jetzt mal einige veröffentlichten Texte angeschaut und vermute, dass die Stadt Leipzig das ähnlich festgelegt hat wie die meisten: Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von allen zum Haushalt gehörigen Personen gemeinsam gehalten. D.h. auch wenn zwei Hunde zwei verschiedenen Eigentümern im gleichen Haushalt gehören, ist der zweite bereits ein „weiterer“ Hund mit entsprechend höherem Steuersatz. Wie die beiden Personen das untereinander regeln, bleibt ihnen überlassen; haften tun sie beide gegenüber der Stadt zur gesamten Hand.

Gewissheit kannst Du haben, wenn Du Dir den Text der Leipziger Hundesteuersatzung besorgst.

Schöne Grüße

MM

vielen dank für die schnelle antwort.
ich schau mal ob ich was finde.

tata aj