Hallo erstmal,
frei erfunden natürlich:
Liesel kauf von ihrem Papa eine Wohnung. Die Wohnung wird nicht über eine Bank finanziert. Wegen Umbauarbeiten musste sie aber eine Vorfinanzierung ihres Bausparvertrags in Anspruch nehmen und hat im Grundbuch 1. Ranges die Wüsten…t auch eingetragen. Hier besteht nur noch eine kleine Restschuld die bald getilgt ist.
Aus privaten Gründen möchte L. in einigen Jahren eine größere WOhnung bzw. Haus bewohnen.
Sehr wahrscheinlich wird sie hier dann aber eine Bank zur Finanzierung brauchen.
Wie sieht das die Bank wenn die Wohnung die sie von ihrem Vater gekauft hat „privat“ finanziert wurde ? Gilt das rechtlich als „schuldenfrei“ ?
LG
Wie sieht das die Bank wenn die Wohnung die sie von ihrem
Vater gekauft hat „privat“ finanziert wurde ? Gilt das rechtlich als „schuldenfrei“ ?
Zahlungsverpflichtungen sind Zahlungsverpflichtungen, egal gegenüber wem sie bestehen.
Guten Tag,
die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vater müßte schon angegeben werden.
Die Darlehensverträge jeder Bank fragen in der Selbstauskunft nach den festen monatlichen Ausgaben.
Wenn man nun die Angabe zu der Verpflichtung gegenüber dem Vater „vergißt“, kann dies schon Ärger geben.
In diesem Fall wäre es hilfreich, daß der Vater eine Erklärung abgäbe, daß es sich nicht um eine feste monatliche Rate handelt, sondern um eine freiwillige Zahlung der Tochter.
Der Vater kann mit seiner Forderung auch in den Nachrang gehen, damit ist die Bank gesichert, daß sie zuerst bedient wird.
Viel Erfolg.
Cornelia Melcher
Hi erstmal…
hier gilt es zu unterscheiden:
- Die Wohnung gilt für die Bank als schuldenfrei, wenn keine valutierende Grundschuld mehr vorhanden ist. Dabei ist es erstmal egal, ob hier privatschriftliche Vereinbarungen zur Abbezahlung der Wohnung bestehen. Für die Bank zählt in dem Fall die Sicherheit, die sie mit einer neuen Grundschuld auf der Wohnung hat.
Die Wüst…t ist ja auch fast weg, bzw. wird bei kleinen offenen Summen sogar der Löschung der GS zustimmen, bzw. in den Nachrang gehen.
- Was die Vorredner meinen ist die Zahlungsverpflichtung und die Bonitätsbewertung, die eine Bank bei Darlehensbeantragung durchführen. Hier muss natürlich jede Zahlungsverpflichtung angegeben werden - auch die an den Vater. Allerdings… es kommt ja auch darauf an, wie diese Verpflichtung geregelt ist. Wenn nur feststeht, Du zahlst halt soviel wie es geht und das ganze ist eher „lax“ gehandhabt… besteht ja keine echte regelmäßige Verpflichtung.
Die Bank muss nur wissen, ob Dein Einkommen ausreicht, die neue Belastung sowie alle weiteren Verpflichtungen und Lebenshaltungskosten zu tragen. Wenn jetzt schon feststehen würde, dass Dein Konto mtl. einen kalkulierten Minusbetrag ausweist (1500 Einnahmen aber 2000 Ausgaben) wird sicher kein Darlehen gegeben -auch wenn die Wohnung als Sicherheit zur Verfügung steht. Keine Bank will schon bei Darlehensvergabe eine Zwangsverwertung einplanen müssen.
Du siehst… die Wohnung ist zwar „lastenfrei“ und bietet eine gute Sicherheit, aber die Verpflichtungen sind Maßgeblich, ob ein Darlehen in Frage kommt. Und da ist das darlehen des Vaters mit zu kalkulieren.
Und bedenke… macht die Wohnung Spaß, wenn Papa am 15. des Monats kommt und sagt: Du hast zwar nur noch 300 auf dem Konto, aber die musst Du mir jetzt geben. --> Genau das will die Bank wissen!