Neue kaputte Fliesen in Mietwohnung

HI Leutz,

mal angenommen jemand zieht zum 01.01. in eine frisch sanierte Wohnung. Alles ist nagelneu: Laminat, Fliesen, Türen, einfach alles.

Jedoch bemerken die Mieter im März, dass in dieser Wohnung an der Sanierung „gespart“ wurde. In der Küche lösen sich die Fliesen vom Fußboden und reissen sogar teilweise ein. Es stellt ich raus, dass der Boden nicht ausniveliert worden ist. Heisst Betonboden Fliesenkleber und dann die Fliesen drauf. Also eindeutig Pfusch am Bau.

Nun ist es aber so, das bereits in der Küche auf den Fliesen eine nagelneue - nicht ganz billige - Einbauküche steht. Der Vermieter würde den Schaden beheben. Doch wer räumt die Küche aus und wieder ein? Zumal wie schon das Wort EINBAUküche sagt, diese fest verbaut ist und bei der Demontage eine neue Arbeitsplatte her müsste. Wer käme dafür auf?
Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Gruss Daniel

Hallo

man sollte annehmen, dass derjenige, der den Pfusch - soweit er nachgewiesen werden kann - für die mängelfreie Arbeit verantwortlich ist und dem zu Folge die Mängel (und alles was daran hängt) beseitigen muss.

Gruss

Hallo,

man sollte annehmen, dass derjenige, der den Pfusch - soweit
er nachgewiesen werden kann - für die mängelfreie Arbeit
verantwortlich ist und dem zu Folge die Mängel (und alles was
daran hängt) beseitigen muss.

könnte man annehmen, ist aber nicht unbedingt so.

Es gibt da das schöne „Parkett“ Urteil des BGB. Da geht es zwar um die Nachbesserung beim Kauf- und nicht wie hier beim Werkvertrag, inhaltlich sollte aber auch dieses anwendbar sein. Die Kammer sagte:

Bereits durch den Wortlaut des § 439 Abs. 1 Satz 1 BGB werde klar gestellt, dass die Nacherfüllung auf die Lieferung einer neuen Sache und die Beseitigung des Mangels beschränkt sei. Zudem könne ein Käufer im Wege der Nacherfüllung nur das verlangen, was Inhalt seines ursprünglichen Erfüllungsanspruchs sei. Dementsprechend sei Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs lediglich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache, so wie sie der Verkäufer ursprünglich geschuldet habe. Die Beseitigung weiterer Schäden sei nicht Gegenstand der Nacherfüllung; anderenfalls könnte der Käufer über die Nacherfüllung mehr verlangen, als ihm kaufvertraglich zustehe.

Die Meinungen zu diesem Thema sind sehr gespalten. Ganz so einfach, wie von Dir behauptet, ist es daher nicht.

Gruß

S.J.

Hallo

dann muss man eben einen Kompromiss finden, obwohl - wenn ein Handwerker Fliesen auf Beton klebt ohne den Untergrund richtig zu bearbeiten, ist dies ein Mangel.
Fliesen werden normalerweise auch nicht direkt auf Beton geklebt, der Untergrund ist in der Regel Estrich.

Risse in Fliesen entstehen meist wenn der Estrich nicht lange genug getrocknet ist bzw. die Fliesen zu früh betreten werden.

Gruss

Hallo,

Handwerker Fliesen auf Beton klebt ohne den Untergrund richtig
zu bearbeiten, ist dies ein Mangel.

das steht ja völlig außer Frage. Die Frage ist aber, ob er im Rahmen der Nachbesserung eine darauf befindliche Küche (alternativ Bernsteinzimmer oder Atomkraftwerk) auf seine Kosten ab- und wieder aufbauen muss. M.E. nach nicht.

Gruß

S.J.

Risse in Fliesen entstehen meist wenn der Estrich nicht lange
genug getrocknet ist bzw. die Fliesen zu früh betreten werden.

In diesem fiktiven Fall sind ganze Hohlräume unter den Fliesen der Grund für die Risse.

das steht ja völlig außer Frage. Die Frage ist aber, ob er im
Rahmen der Nachbesserung eine darauf befindliche Küche
(alternativ Bernsteinzimmer oder Atomkraftwerk) auf seine
Kosten ab- und wieder aufbauen muss. M.E. nach nicht.

Genau das war die Frage. Eigentlich ja schon klar: Der Mieter räumt das Zimmer, so dass der Vermieter an den Boden kommt. Aber bei Abbau der Küche geht auf jedenfall die Arbeitsplatte zu schrott, da diese speziell in L-Form verklebt ist. Wir sprechen hier von 4 mal 3 Metern… Wer käme für so einen Schaden auf?

Gruss Daniel