Neue Kommaregeln

Hi!

Kann mir mal jemand die neuen Kommaregeln erklären - insbesondere den Par. 77 (5) der Neuen Rechtschreibung?

„Wörter oder Wortgruppen, die durch ein hinweisendes Wort oder eine hinweisende Wortgruppe angekündigt werden […] grenzt man mit Komma ab.“

Ich habe da vier Beispielsätze, wo ich die Kommasetzung absolut nicht verstehe:

„Er hatte den Wunsch eine Familie zu gründen.“ (ohne Komma)
„Es war sein Wunsch, zu heiraten.“ (mit Komma)
„Es kam ihm der Gedanke eine Familie zu gründen.“ (ohne Komma)
„Sein größter Wunsch war es, eine Familie zu gründen.“ (mit Komma)

Hüüüllffää!!! :wink:

Heinrich

Die neuen Kommaregeln sind den alten sehr ähnlich, der einzige Unterschied besteht darin, dass es jetzt ein paar fakultative Fälle gibt, also wo beides korrekt ist. Bei den von dir genannten Beispielen ist sowohl ein Komma als auch kein Komma richtig; die Feinabwägung - Sinn usw. - musst du dann selber vornehmen und entscheiden, ob du eins setzt.
Grundsätzlich ist es so:
Partizipial- und Infinitivsätze (mit und ohne Objekt) können mit Komma abetrennt werden, müssen aber nicht.
Also: In die Schule gehend (,) traf er einen Freund.
Ich glaube(,) ihn zu kennen.
Ich verspreche dir(,) zu kommen.
Ansonsten hat sich bei den Kommata nichts geändert.

Zweifel an einem Punkt
Hallo,

ein Beispiel macht mich stutzig, aber ich kann jetzt leider nicht nachsehen:

Ich verspreche dir(,) zu kommen.

Ich meine, dass das Komma hier nicht stehen darf, auch nach neuer Schreibung, weil ja der Infinitiv nicht erweitert ist.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo!

Ich verspreche dir(,) zu kommen.

Ich meine, dass das Komma hier nicht stehen darf, auch nach
neuer Schreibung, weil ja der Infinitiv nicht erweitert ist.

Auch ein einfacher Infinitiv mit zu wurde durch Kommata getrennt. Allerdings habe ich einmal als Fausformel gelernt: Steht der Infinitiv mit zu (egal ob einfach oder erweitert) als Letztes vor dem Punkt (wie in diesem Fall), wird kein Komma gesetzt.

Aber wo das deklariert ist - keine Ahnung.

Viele Grüße
Jana

Ich denke, dass sich beim Verb „versprechen“ eine Bedeutungsdifferenzierung durch die Kommasetzung gut aufzeigen ließe:

Er verspricht, zu kommen.
Er verspricht ein guter Pianist zu werden. (Er spielt sehr gut.)

Im zweiten Fall darf m.E. kein Komma stehen, im ersten wäre es dann sinnvoll.

Herzlichen Gruß
Wolfgang Zimmermann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Doch, nach neuen Regeln darf da ein Komma stehen. Ist eine Sache der Betonung. Ich habe meine Magisterarbeit über die neuen Regeln geschrieben und kenne sie daher recht gut. Sind nicht wirklich besser als die alten, nur anders.

Gruß, Miriam

Hallo Jana,

Auch ein einfacher Infinitiv mit zu wurde durch Kommata
getrennt.

für die alte Schreibung stimmt das leider nicht, nur der erweiterte Infinitiv wurde durch Komma abgetrennt. Fraglich war ja auch nur, ob die Komma erlaubnis in der neuen Schreibung auch erweitert wurde.

Allerdings habe ich einmal als Fausformel gelernt:
Steht der Infinitiv mit zu (egal ob einfach oder erweitert)
als Letztes vor dem Punkt (wie in diesem Fall), wird kein
Komma gesetzt.

Diese „Faustformel“ ist leider sowohl für die alte als auch für die neue Schreibung falsch.

Aber wo das deklariert ist - keine Ahnung.

Eben.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Heinrich,

„Wörter oder Wortgruppen, die durch ein hinweisendes Wort oder
eine hinweisende Wortgruppe angekündigt werden […] grenzt
man mit Komma ab.“

Ich habe da vier Beispielsätze, wo ich die Kommasetzung
absolut nicht verstehe:

„Er hatte den Wunsch eine Familie zu gründen.“ (ohne Komma)
„Es war sein Wunsch, zu heiraten.“ (mit Komma)
„Es kam ihm der Gedanke eine Familie zu gründen.“ (ohne Komma)
„Sein größter Wunsch war es, eine Familie zu gründen.“ (mit
Komma)

Hüüüllffää!!! :wink:

Du hast ja soo Recht! Ich hab die blöden Kommaregeln alt und neu ne schlappe Million mal studiert, hab einen Online-Kurs zur Kommasetzung mit recht ansprechendem Ergebnis absolviert und hab immer noch hier und da Probleme, dabei mach ich das beruflich.

Also, diese Hinweiserei: Ich hab mir da die Beispiele notiert:
Er hat es satt, zu arbeiten
Mit Komma, weil das „es“ auf den Infinitiv hinweist, der anstelle des normalen Akkusativobjekts steht: Er hat das Warten satt

Er hat es schwer seine Familie zu ernähren
Ohne Komma, das „es“ ist nicht hinweisend, denn es könnte auch einfach heißen Er hat es schwer

Ich bilde mir ein, hinweisend könnte z.B. auch „davon“ sein:
Das hast du davon, zu lügen

Ich würde in allen deinen vier Beispielsätzen ein Komma setzen, dann sind sie übersichtlicher, verpflichtet bist du aus oben genannten Gründen wegen der hinweisenden „es“ nur bei den beiden Sätzen, wo du es angegeben hast.

Grüße
Susi

Hallo Thomas,

hm… da habe ich mir anscheinend etwas Flasches gemerkt…

Vielen Dank für Deinen Hinweis :wink:

Jana