Neue Küche wird nicht fertiggestellt

Habe im Dezember 2009 in einem Küchenfachgeschäft eine neue Küche gekauft. Geliefert und aufgebaut von einem Küchenmonteur, der als Selbständiger für dieses Küchenstudio arbeitet. Nun ist fast 1 Jahr vergangen und mir wurde vor 8 Wochen schriftlich zugesichert, daß noch fehlende Teile für mich zur Abholung bereitgestellt werden. Hintergrund das ich diese Teile selber abhole ist, daß ich den dort tätigen Monteur (aus privaten Gründen, das würde hier zuweit führen) nicht mehr in meiner Wohnung sehen möchte. Ich rufe ständig in dem Küchenstudio an und frage wann denn meine Teile endlich da sind, werde immer wieder vertröstet. Die Teile hat der Küchenmonteur in seinem Auto. Auf Anrufe reagiert dieser nicht und das Küchenstudio sagt, er kann nichts dafür daß der Monteur nicht an die Sachen denkt. Was kann ich tun. Soll ich hier einen Anwalt einschalten. Küche ist bezahlt. Vielen Dank.

Küchenfachgeschäft ist Vertragspartner und damit verantwortlich für die komplette Abwicklung des Kaufvertrages, auch die erledigung der Reklamation, auch dann wenn das Studio den auftrag an einen Parter/Sub weitergegeben hat.
Ganz klare sache: dem Studio schriftlch letzte Frist setzen, sofort in Verzug setzen wenn nicht klappt und dann auch wirklich dm Anwalt übergeben.

Wichtig: alles dokumentieren, emotionen weglassen udn sachlich bleiben.

Hoffe dass die Traumküch bald fertiggestellt ist

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Denke das werde ich jetzt auch tun. Die veräppeln mich doch anscheinend beide (Studio und auch Monteur).LG Sabine

Sehr geehrte Frau …

Nun es ist natürlich ärgerlich wenn sich eine Fertigstellung über so einen Zeitraum zieht. Sie hätten sicherlich schon viel früher darauf reagieren müssen. Ein Anwalt kostet natürlich gleich. Ich würde Ihnen raten erstellen Sie ein Schreiben mit einer angemessen Fristsetzung und verweisen darauf, dass wenn diese Frist nicht eingehalten wird, Sie Schadensansprüche stellen. Diesen Brief versenden sie unbedingt per Einschreiben. Spätestens darauf müsste die Firma reagieren und die Mängel beseitigen. Wenn darauf immer noch keine Reaktion erfolgt, haben Sie alles getan und sie können dann einen Rechtsanwalt einschalten

MfG. Lua

Vielen Dank für die schnelle Info. Ja ich denke ich hätte eher reagieren müssen, aber das hatte eben auch private Gründe mit dem Monteur das sich das jetzt so hinauszögert. Eine Frage noch, welche Art von Schadenersatz wäre das, denn die Küche ist schon komplett bezahlt. LG Sabine U.

Vielen Dank für die schnelle Info. Ja ich denke ich hätte eher
reagieren müssen, aber das hatte eben auch private Gründe mit
dem Monteur das sich das jetzt so hinauszögert. Eine Frage
noch, welche Art von Schadenersatz wäre das, denn die Küche
ist schon komplett bezahlt. LG Sabine U.

Sehr geehrte Frau …

sie können natürlich Forderungen in Euro-Beträge stellen auch wenn sie bereits bezahlt haben.Doch in welcher Höhe usw. sind wir leider die falschen Ansprechpartner hier benötigen Sie Rechtsanwaltliche Beratung.

MfG. Lua