Hallo zusammen!
Frau A kauft eine Kühlkombination, die nach Lieferung und Standzeit großzügig bestückt wird. Nach 3 Tagen bemerkt man daß die Lebensmittel im Kühlfach gefroren, und die im Gefrierfach erfroren sind. Der Verkäufer im Elektroladen besteht auf das Recht der Ausbesserung/Reparatur. Diese findet 6 Tage nach Reklamation statt. Nach weiteren 3 Tagen sind wieder alle Lebensmittel kaputt, der Händler tauscht das Gerät nun um. Von Lieferung bis Umtausch und Inbetriebnahme des neuen Gerätes vergehen so 2 Wochen bei ca 20/23 Grad Außentemperatur.
Es entsteht ein finanzieller Verlust von ca 160 Euro, der nun beim Hersteller geltend gemacht wird, nachdem der Händler eine Forderung ablehnt.
Nun lehnt der Hersteller den Ausgleich auch ab und beruft sich auf ARD Ratgeber Recht, wonach bei Sachschäden ein so genannter Selbstbehalt von 500 Euro bestehen soll.
Bleibt Frau A wirklich auf ihrem finanziellen Schaden sitzen?
Herzlichen Dank für das Teilen eures *Wissens* und einen schönen Tag wünscht
Sanne
Hallo,
gegen den Hersteller besteht kein Anspruch aus dem Kaufvertrag, den hat man mit dem Händler. Also müsste man nun prüfen, in wie weit er für die folge Schäden haftet und diesen Vorgang zum Anwalt geben.
hth
danke Genius - trotz nachgewiesenem Herstellerschaden? Darauf beruft sich nämlich der Händler 
Nun lehnt der Hersteller den Ausgleich auch ab und beruft sich
auf ARD Ratgeber Recht, wonach bei Sachschäden ein so
genannter Selbstbehalt von 500 Euro bestehen soll.
Das ist witzig!
Der, der die 500€ Selbstbehalt erfunden hat, ist nachweislich nicht der ARD Ratgeber Recht, sonder es war der Deutsche Bundestag:
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__11.html
Hallo zusammen!
Frau A kauft eine Kühlkombination, die nach Lieferung und
Standzeit großzügig bestückt wird. Nach 3 Tagen bemerkt man
daß die Lebensmittel im Kühlfach gefroren, und die im
Gefrierfach erfroren sind.
Es entsteht ein finanzieller Verlust von ca 160 Euro, der nun
beim Hersteller geltend gemacht wird, nachdem der Händler eine
Forderung ablehnt.
Ergänzend:
Das würde ich als Folgeschaden eines Sachmangels bezeichnen.
Google spuckte mir aus:
http://www.juraforum.de/lexikon/mangelfolgeschaden
Ups - natürlich ist es der Gesetzgeber und nicht der ARD Ratgeber, der dies erwirkt hat. Dem Ablehnungsschreiben ist lediglich ein Auszug aus dem ARD Ratgeber beigelegt. Frau A ist ein wenig zornig und frustriert, freut sich aber daß es, trotz allem, irgendwo witzig ist 
Danke für deine Antwort xstrom - man wird nun mal auf Folgeschaden eines Mangelschadens plädieren - diesmal inklusive der gefahrenen KM zum Lebensmittelmarkt und des Ärgers, denn tägliche Einkäufe zum Sofortverzehr stehen eigentlich nicht auf der *to-do-Liste* von Frau A 
Bin gespannt ob der Rechtschutz hier greift …
LG Sanne
klar selbst wenn der hersteller das ding total verbockt hat, der anspruch aus dem kaufvertrag geht immer gegen den händler