aufgrund seiner Hochzeit hat Mr. X seine Lohnsteuerklasse geändert - von vorher 1 auf nun 3.
In der Mitte des aktuellen Monats hat Mr. X nun die Steuerkarte wieder an seinen Arbeitgeber zurückgegeben, um nun am Ende des Monats leider die Gehaltsabrechnung noch in der alten ungünstigeren Klasse 1 zu bekommen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu korrigieren ??
Alle weiteren steuerlichen Konsequenzen kann man im Forum „Steuern“ nachlesen, da gibt es einen Fragenkomplex „Hochzeit 2008/ 2009“ in dem alles zu diesem leidlichen Thema Steuerklasse nach Hochzeit erläutert wird.
Damit erübrigt sich dann auch die Frage der Korrektur.
vielen dank für deine schnelle antwort, leider ist die frage damit doch noch nicht erledigt. das nach der steuererklärung alles auf das gleiche rauskommt, ist klar. aber für das aktuelle netto macht es ja einen deutlichen unterschied, ob 1 oder 3. und das netto spielt eine rolle für das für mr. (oder sollte ich besser sagen mrs.) x beim elterngeld…
Da in der Regel MINDESTENS eine Woche vor Auszahlung die Abrechnung läuft, hat sich die Abrechnung vielleicht schlicht und ergreifend mit der Abgabe der Änderung überschnitten?