Habe ne Frage- ab 1.1. ändert sich ja Besteuerung der LV. Überlege nun, eine LV dieses Jahr noch abzuschliessen, mit geringer Versicherungssumme (=Beitrag) um sie quasi „in petto“ zu haben. Könnte man diese LV dann später ggf. erhöhen und würde sie dann auch nach altem Recht behandelt oder wäre das dann ein Neuvertrag und unterliegt dem neuen Recht?
Gruß TOM
Hallo Tom,
mindestens für die Erhöhung gilt dann das neue Recht. Unverändert altes Recht bleibt aber bei regelmäßigen Dynamikerhöhungen, da dies im Vertrag bereits mit vereinbart wurde.
Andreas
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Hallo Andreas,
der komplette Vertrag wird steuerpflichtig!
Dynamikanpassungen sollten auf maximal 10% begrenzt sein.
Viele Grüße
Ralf
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