Guten Tag,
einem Freund widerfuhr am Wochenende folgendes:
Er bietet seinen knapp 8 Jahre alten Kleinwagen an.
Ein 700 km entfernt wohnender Interessent reist per Bahn an, Dort treffen Sie sich.
Der Interessent nimmt den Wagen unter die Lupe, wie es nur professionelle Ankäufer tun.
Danach erfolgen 20 km Probefahrt.
Nach der Probefahrt einigt man sich auf einen Preis und schreibt einen Kaufvertrag (ADAC Modell) Der Interessent unterzeichnet diesen auch.
Doch dann wurde es komisch:
Der Verkäufer bemerkte, dass dem Interessent die Annahme des Fahrzeugbriefes bereits jetzt sehr wichtig war. Er diesen auch schon „verschwinden“ lassen wollte, bevor er das Geld übergab. Das wurde aber verhindert.
Obwohl bereits der Vertrag gezeichnet war, der Interessent auch den Kaufvertrag mit der Kaufsumme versehen hatte, wollte er dann nochmal verhandeln.
Der Preis müsse nochmal 300 Euro günstiger werden, er hätte noch einen Kratzer gefunden.
Wohlgemerkt der Wagen wurde bereits zuvor per Lupe, Speziallicht und Co inspiziert wie man es sich nicht vorstellen kann!
Dem Verkäufer reichte es nun. Er behielt die Kaufverträge bei sich, obwohl quasi vollständig ausgefüllt und sorgte für die Heimfahrt des Interessenten.
Nun der Hammer:
Der Verkäufer soll die Fahrkosten zahlen, ansonsten gäbe es eine Anzeige. Über 200 Euro werden verlangt. Grund, der Wagen hätte ja Mängel, die arglistig verschwiegen worden wären.
Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen zu dem ausgehandelten Preis. Frist setzen zur Abholung, ankündigen was nach Fristablauf geschehen soll.
Aufhebung des Vertrages und Vorbehalt der Forderung von Schadenersatz sollte der Verkauf später nur zu einem geringeren Preis erfolgen können .
Wenn man sich einig war, dann ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Auch ohne Unterschriften unter ein Blatt Papier. Der Interessent hätte den PKW zu den Bedingungen des Vertrages abnehmen (und bezahlen) müssen. Etwaige Mängel hätte er als Sachmängel beanstanden können - nur ist eine Haftung für genau diese ja im ADAC Vertrag i.d.R. ausgeschlossen.
Dass er nun weniger zahlen wollte, halte ich für einen versuchten Rücktritt vom Vertrag. Darauf hatte der Interessent keinen Anspruch, aber der Verkäufer war kulant so wurde man sich einig:
Der bereits abgeschlossene Vertrag wurde in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst.
Süß! Wegen was?
Wie will er das beweisen?
Bei einem 8 Jahre alten Auto sind kleine Kratzer absolut normal und müssen nicht besonders erwähnt werden - es sei denn, man hat z.B. „Lack absolut neuwertig“ in den Vertrag geschrieben.
Wenn eine einschlägige Rechtschutzversicherung besteht, könnte man es dem Anwalt übergeben.
Ansonsten würde ich überhaupt nicht reagieren, bis etwas Schriftliches kommt.
Konnte sich der Käufer mit einem Ausweis identifizieren, wurden die Personalien aufgenommen?
Dann würde ich schauen, ob man was über ihn findet - einfach mal aus Interesse.