Hallo
Ein VERmieter - Also der Hausherr- braucht doch nicht den Strom vom Vormieter abmelden.
Das müssen doch Mieter unter sich ausmachen.
es sollen nur die Heizkörper abgelesen werden- aber die seien mit Funk und der Hausverwalter könne das 14 tätig kontrollieren.
Nur ein Warmwasserzähler sei da in einem seperatem Raum. Der muß eben noch gefunden sein (Könnte auch der Keller sein, wurde gesagt)
Aber doch nicht der Strom.
Hallo.
Wo ist denn jetzt hier die Frage??
Natürlich könnte auch der Verwalter die Ab- und Anmeldung vornehmen, wenn dieses vereinbart ist!
Grüße
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Hallo!
Ein VERmieter - Also der Hausherr- braucht doch nicht den
Strom vom Vormieter abmelden.
Nein, wenn ich mal davon ausgehe, das der Mieter mit dem Stromanbieter einen eigenen Vertrag hat.
Das müssen doch Mieter unter sich ausmachen.
Nein, zumindest nicht zwingend. Bei mir (als Mieter) war das bei Auszug bisher immer so, dass ich den Zählerstand mit dem Vermieter bei der Schlüsselübergabe abgelesen habe und er mir auch den Stand „quittiert“ hat. Diesen Zählerstand teile ich dann dem Versorger mit, der mit mir daraufhin abgerechnet. Der Nachmieter interessiert mich nicht; mit dem habe ich keinen Vertrag.
Gruß Jan
Wichtig ist immer, dass die ZÄhler bei Auszug oder Einzug abgelesen werden und diese plausibel sind. Das sollte sich jeder Mieter und vielleicht auch der Vermieter notieren. Sonst kann es schon mal durcheinander werden, denn ZÄhlerstände können auch geschätzt werden, wenn sie niemand abliest. Das Rückwirkend für mehrere Mieter auseinander zu halten kann schwierig werden.
In der Regel macht es der Mieter und hat auch dafür Sorge zu tragen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Stromkosten gehören nicht zu den Nebenkosten, es sei denn, auch hier wurde etwas anders schriftlich festgehalten.
Das ist mein STand der Dinge…ohne Gewähr
