Hallo,
bei den neuen Minijobs ist es ja so, dass der Arbeitgeber eine Abgabenpauschale von 25 Prozent bezahlt. Davon fließen 12 Prozent in die Renten- und 11 Prozent in die Krankenversicherung. 2 Prozent erhält der Fiskus.
Wie sieht es bei Beamten aus, die einen Minijob annehmen? Sie zahlen ja normalerweise nicht in die Rentenversicherung und sind privat krankenversichert.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
Thema Krankenversicherung
„Für Beschäftigte mit Minijobs, die privat krankenversichert sind (z.B. Beamte, Selbstständige) oder überhaupt nicht krankenversichert sind (z. B. die meisten Sozialhilfeempfänger) ist kein Pauschalbeitrag (des Arbeitgebers) zur Krankenversicherung abzuführen.“
aus: http://www.nlbv.de/inhalt/verguetung/nachrichten/400…
Zur Rente hab ich beim Überfliegen nichts gefunden.
viele Grüße,
barbara
Doch noch gefunden:
und zwar hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…
"Ausnahme: Eine Ausnahme gilt bei der Krankenversicherung für solche geringfügig Beschäftigten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und auch nicht als Familienmitglied in einer Krankenkasse mitversichert sind. Dies gilt besonders für Beamte, privat krankenversicherte Selbstständige oder Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, wenn sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert sind. Für geringfügig Beschäftigte, die diesem Personenkreis angehören, muss der Arbeitgeber nur den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 12% bezahlen, einen Krankenversicherungsbeitrag dagegen nicht.
beste GRüße,
barbara