Neue Mülltonnen per Beschluss auf Gehweg zum Keller

Es wurde ein Beschluss im November 2013 einstimmig von 3 Eigentümern gefasst (2 Eigent. nicht anwesend). Dieser Beschluss besagt das 2 Mülltonnen mit Mülltonnenboxen am Kellerabgang Wohnung1 aufgestellt werden sollen .Konkret wurde kein Ort genannt. Jetzt ist die Diskussion wo die Tonne genau hinkommt: halb auf dem Weg, halb in den Vorgarten oder ganz in den Vorgarten oder ganz auf dem Weg  Die Hausverwaltung hat jetzt beschlossen wie die Tonne gestellt werden soll , und zwar 40cm im Vorgartenund 40 cm auf dem Weg.Dafür müsste im Vorgarten noch eine Pflasterung her die bis jetzt nicht beschlossen ist,da der Ort noch vakant war. Kann dieser Beschluss nichtig sein?Ist es zulässig das der Weg zum Keller per Beschluss umfunktioniert zum Abstellplatz von Mülltonnen. Der Weg ist 1m breit und die Mülltonne 0,80m.
Dient der Weg nicht auch als Rettungsweg bei Feuer?

Hallo!

Wetten, es gibt auch einen Aufstellplatz dort, der den Weg NICHT einschränkt .

Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, von einem 100 cm breiten Weg noch 40 cm abzuzwacken und einen Mülltonnenschrank aufzustellen. Und wegen der Höhe von gut 1 m schränkt er doch die Gangbarkeit noch weiter ein !

Der kann nicht bündig zum Weg mit seiner Türseite stehen ?

wenn nicht, dann hats da den falschen Platz.

MfG
duck313

er könnte theoretisch komplett im Vorgarten stehen, allerdings ist dann das Fenster meiner des Kinderzimmers beeinträchtigt.
Frage ist ob dies überhaupt zulässig ist.

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