Wir wohnen in einem 6 Parteienhaus zur Miete. Laut Mietvertrag sind Haustiere verboten.Im Oktober bekommen wir neue Nachbarn die mit einer Katze einziehen. Dir Vermieterin hat dem zugestimmt. Jetzt meine Frage. Kann ich mir in diesem Fall jetzt auch einfach eine zulegen (möchte schon lange eine haben) oder sollte ich erstmal die Vermieterin fragen??
hallo juice9121
bitte diesen Artikel ganz lesen.
Frage deinen vermieter, wenn alle anderen mieter mit einverstanden sind. so kann er nichts mehr dagegen haben.
wichtig ist, das es eine reine Hauskatze ist somit kommt auch nichts von anderen Nachbarn später nach.
dieser artikel ist von der zeitung die zeit.
lg franziske
Gerichtshof kippt Haustierverbot in Wohnungen
Für Vermieter wird es schwierig, ihren Mietern die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung zu verbieten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Vermieter dürfen nicht mehr per Vertrag generell verbieten, dass Mieter in ihrer Wohnung Hunde und Katze halten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem nun verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.
Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet“, heißt es in dem Urteil.
Die Entscheidung des Gerichts führe jedoch nicht dazu, „dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, stellte der 8. Zivilsenat klar. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“.
Im zugrunde liegenden Fall profitiert ein kranker Junge von der Entscheidung. Dessen Eltern hatten auf ärztliches Anraten einen Hund für ihn beschafft. Obwohl der 20 Zentimeter hohe Mischlingshund in dem Mietshaus laut BGH „allseits wohl gelitten war“, forderte die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft in Gelsenkirchen, dass der Hund binnen vier Wochen wieder auszieht.
Hallo ,wegen des Friedens würde ich den oder die vermieterIN fragen,aber ansonsten habe ich jetzt letztens im fernsehen mitbekommen,das jeder in seiner wohnung im normalen rahmen haustiere halten kann(neues gesetz). also wenn du nur ein oder zwei katzen in deine wohnung mit einziehen lassen willst,spricht nichts dagegen.
Außerdem sind katzen das absolut geilste was es gibt-selbsständig und doch liebe-und schmusebedürftig ohne ende-am anfang halt etwas schwierig zu erziehen ,aber mit viel geduld geht das !
machen am anfang halt viel unsinn und meistens auch viel kaputt (katzensicher machen ) katzenbaum,spielzeug etc.
lg Horst
Hallo, also ich habe gehört, dass niemand etwas gegen Katzen haben kann oder sollte. Sie gehören zu den Kleintieren, die niemand verbieten kann. Ich würde überlegen, ob du die Vermieterin fragen willst, ob du dir eine Katze anschaffen kannst. Oder einfach anschaffen, wenn die Katze eine Hauskatze wird, also nicht raus geht. Viel Glück. gruß Uli
Hallo,
Du musst auf jeden Fall erst deine Vermieterin fragen.
LG
Hallo Juice9121,
erst kürzlich ist durch die Medien gegangen, dass Klauseln im Mietvertrag, die Haustierhaltung grundsätzlich verbieten, nichtig sind. D.h. dass ein Vermieter Katzenhaltung nicht grundsätzlich verbieten kann.
Sie sind natürlich auf der sicheren Seite, wenn sie Ihre Vermieterin darauf ansprechen, dass Sie sich eine Katze zulegen möchten. Besonders wenn sie eine Katze als Freigänger halten möchten. Wenn es eine reine Wohnungskatze sein soll, wird es in der aktuellen rechtlichen Situation eh keinen interessieren, weil die Mitmieter gar nichts davon mitbekommen und somit auch nicht belästigt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.
Liebe Grüße
Cheesecake63
Hallo juice9121, irgendwo habe ich vor kurzem erst gelesen, dass es wohl ein neues Urteil gibt, wonach Vermieter Haustiere nicht einfach verbieten können. In deinem Fall würde ich schon auch mit der Vermieterin sprechen, das gehört sich dann doch. In so einem Gespräch werden dann auch Vor- und Nachteile auftauchen, die man vielleicht vorher noch gar nicht bedacht hat. Ich wünsche allen Beteiligten gute Entscheidungen! Liebe Grüße, Ingrid
habe schon geantwortet