Nimmt man als Tatsache das diese Wohnung 2002 mit der Zusage
vermietet wurde das lediglich die Kaltmiete und die Wasser und
Müllgebühren zu zahlen sind.
ist dies im vertrag so vermerkt?
Dieses wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren auch jährlich
so abgerechnet. Nur unter dieser Voraussetzung entstand der
Mietvertrag.
Nun, mit einer neuen Hausverwaltung soll nun die
Nebenkostenvorauszahlung doppelt so hoch ausfallen wie bisher,
da schon für das Jahr 2010 rückwirkend alle abrechenbaren
Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Außerdem muß der
Mieter mit einer hohen Nachzahlung für 2010 rechnen aufgrund
dieser neuen Kosten.
der punkt ist doch folgender: wenn das im vertrag vermerkt ist, dass nur die erwähnten kosten gezahlt werden müssen, dann kann niemand „zusätzliche“ nebenkosten einführen. wurde aber ein standardvertrag genommen und auch das thema nebenkosten mit üblichen klauseln abgedeckt, dann hätten eigentlich die gesamten kosten gezahlt werden müssen - und der vermieter hat netterweise drauf verzichtet. ändert nichts daran, dass die nebenkosten letztendlich auch in rechnung gestellt werden dürfen.
Die Information dafür bekommt der Mieter erst in 02/2011.
naja, für 2010 endet der abrechnungszeitraum erst (wenn man das kalenderjahr als grundlage nimmt) am 31. 12. 2011. also ist das nicht „erst“ sondern eher „schon“.
Will doch eigentlich heißen das hier eine mutwillige Täuschung
seitens des Vermieters vorliegt, oder?
nein, warum? du erwähntest eine „neue hausverwaltung“. die übernehmen die verträge - und befolgen sie eben genau. dann muss damit gerechnet werden, dass alle erwähnten abrechenbaren kosten auch abgerechnet werden. kommt eben drauf an, was der vertrag dazu sagt.
Auch die 2. Wohnung dieses Hofes wurde unter den selben
Versprechungen „an den Mann gebracht“, da sonst ein Vermieten
der Wohnung nicht möglich gewesen wäre.
da man das kaum beweisen kann, ist das spekulation und bringt nix. letztendlich müssen alle zu zahlenden nebenkosten im vertrag erwähnt werden. üblicherweise liegt da ein blatt bei, dass alle umlagefähigen kosten ausweist. z.b. auch wartung für einen aufzug (auch wenn das haus gar keinen hat). damit hält sich der vermieter die möglichkeit offen, alles abzurechnen, was er darf. macht er das nicht, weil es ihm vielleicht zu umständlich ist, die einzelnen positionen aufzuschlüsseln (immerhin muss er dann eine rechnung schreiben und kann nicht einfach die wasserrechnung „weiterreichen“), dann hat der mieter glück. entscheidet sich der vermieter um, muss der mieter zahlen. hilft nichts.
steht im vertrag nur, dass die erwähnten kosten zu zahlen sind, dann kann man sich auch darauf berufen und alles andere ablehnen. kommt eben auf den vertrag an.
mutwillige täuschung sehe ich nicht. eher einen mieter, der den vertrag ohne zu lesen (bzw. ohne ihn zu verstehen) untershrieben hat.