Neue Nebenkosten

Hallo,

bei Einzug in die Wohnung 2002 wurde vereinbart das zusätzlich zur Kaltmiete nur die anfallenden Kosten für Wasser Müll und Schornsteinfeger zu bezahlen sind.
Schornsteinfeger wurde immer direkt bezahlt, Wasser und Müll anfangs jährlich ohne Abrechnung und seit 2009 mittels einer monatlichen Abschlagszahlung und einer Endabrechnung.

Aber bis 2010 immer nur diese 3 Kostenpunkte.
Nun soll sich das ändern und die Nebenkosten auf fast das doppelte ansteigen. Ist das rechtens?

Kann der Vermieter außerdem Räume und Flächen die im Mietvertrag stehen nachträglich rausnehmen und/oder extra Mietzins dafür verlangen?

Aber bis 2010 immer nur diese 3 Kostenpunkte.

und jetzt sind es mehr?

Nun soll sich das ändern und die Nebenkosten auf fast das
doppelte ansteigen. Ist das rechtens?

wenn es nur die kosten an sich sind: ja klar, warum nicht? wenn punkte hinzugekommen sind, hängt es davon ab, ob diese auch im mietvertrag vereinbart wurden. wenn nicht, darf man das auch nicht „nachträglich“ verlangen. aber: falls sie gültig vereinbart wurden, könnte es ja sein, dass der vermieter darauf verzichtet hat und sie jetzt wieder einfordert.

Kann der Vermieter außerdem Räume und Flächen die im
Mietvertrag stehen nachträglich rausnehmen und/oder extra
Mietzins dafür verlangen?

nein, kann er nicht (bzw. darf er nicht).

Hallo Jens,

nun, das sich bei diesen Mietern die Wasser und Müllgebühren verändern können ist klar und wird ja auch aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Nimmt man als Tatsache das diese Wohnung 2002 mit der Zusage vermietet wurde das lediglich die Kaltmiete und die Wasser und Müllgebühren zu zahlen sind.
Dieses wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren auch jährlich so abgerechnet. Nur unter dieser Voraussetzung entstand der Mietvertrag.

Nun, mit einer neuen Hausverwaltung soll nun die Nebenkostenvorauszahlung doppelt so hoch ausfallen wie bisher, da schon für das Jahr 2010 rückwirkend alle abrechenbaren Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Außerdem muß der Mieter mit einer hohen Nachzahlung für 2010 rechnen aufgrund dieser neuen Kosten.

Die Information dafür bekommt der Mieter erst in 02/2011. Will doch eigentlich heißen das hier eine mutwillige Täuschung seitens des Vermieters vorliegt, oder?

Auch die 2. Wohnung dieses Hofes wurde unter den selben Versprechungen „an den Mann gebracht“, da sonst ein Vermieten der Wohnung nicht möglich gewesen wäre.

Ich danke für eine Meinung

MfG Autocrosser

Nimmt man als Tatsache das diese Wohnung 2002 mit der Zusage
vermietet wurde das lediglich die Kaltmiete und die Wasser und
Müllgebühren zu zahlen sind.

ist dies im vertrag so vermerkt?

Dieses wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren auch jährlich
so abgerechnet. Nur unter dieser Voraussetzung entstand der
Mietvertrag.

Nun, mit einer neuen Hausverwaltung soll nun die
Nebenkostenvorauszahlung doppelt so hoch ausfallen wie bisher,
da schon für das Jahr 2010 rückwirkend alle abrechenbaren
Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Außerdem muß der
Mieter mit einer hohen Nachzahlung für 2010 rechnen aufgrund
dieser neuen Kosten.

der punkt ist doch folgender: wenn das im vertrag vermerkt ist, dass nur die erwähnten kosten gezahlt werden müssen, dann kann niemand „zusätzliche“ nebenkosten einführen. wurde aber ein standardvertrag genommen und auch das thema nebenkosten mit üblichen klauseln abgedeckt, dann hätten eigentlich die gesamten kosten gezahlt werden müssen - und der vermieter hat netterweise drauf verzichtet. ändert nichts daran, dass die nebenkosten letztendlich auch in rechnung gestellt werden dürfen.

Die Information dafür bekommt der Mieter erst in 02/2011.

naja, für 2010 endet der abrechnungszeitraum erst (wenn man das kalenderjahr als grundlage nimmt) am 31. 12. 2011. also ist das nicht „erst“ sondern eher „schon“.

Will doch eigentlich heißen das hier eine mutwillige Täuschung
seitens des Vermieters vorliegt, oder?

nein, warum? du erwähntest eine „neue hausverwaltung“. die übernehmen die verträge - und befolgen sie eben genau. dann muss damit gerechnet werden, dass alle erwähnten abrechenbaren kosten auch abgerechnet werden. kommt eben drauf an, was der vertrag dazu sagt.

Auch die 2. Wohnung dieses Hofes wurde unter den selben
Versprechungen „an den Mann gebracht“, da sonst ein Vermieten
der Wohnung nicht möglich gewesen wäre.

da man das kaum beweisen kann, ist das spekulation und bringt nix. letztendlich müssen alle zu zahlenden nebenkosten im vertrag erwähnt werden. üblicherweise liegt da ein blatt bei, dass alle umlagefähigen kosten ausweist. z.b. auch wartung für einen aufzug (auch wenn das haus gar keinen hat). damit hält sich der vermieter die möglichkeit offen, alles abzurechnen, was er darf. macht er das nicht, weil es ihm vielleicht zu umständlich ist, die einzelnen positionen aufzuschlüsseln (immerhin muss er dann eine rechnung schreiben und kann nicht einfach die wasserrechnung „weiterreichen“), dann hat der mieter glück. entscheidet sich der vermieter um, muss der mieter zahlen. hilft nichts.

steht im vertrag nur, dass die erwähnten kosten zu zahlen sind, dann kann man sich auch darauf berufen und alles andere ablehnen. kommt eben auf den vertrag an.

mutwillige täuschung sehe ich nicht. eher einen mieter, der den vertrag ohne zu lesen (bzw. ohne ihn zu verstehen) untershrieben hat.

Was bedeutet Konkludente Nebenkostenvereinbarung?

Ist davon auszugehen das wenn 8 Jahre lang als Nebenkosten nur Wasser und Müll abgerechnet wurden sich der Vertrag dahingehend ändert das es so auch weiter gehandhabt werden muss?
Wir nehmen mal an das dazu auch unterschriebene Abrechnungen mit eben dem Titel „Nebenkostenabrechnung“ und die aufgeführten Kosten für Wasser und Müllgebühren, mehr nicht, existieren.Und das für mehrere Jahre.

Auch die 2. Wohnung dieses Hofes wurde unter den selben
Versprechungen „an den Mann gebracht“, da sonst ein Vermieten
der Wohnung nicht möglich gewesen wäre.

da man das kaum beweisen kann, ist das spekulation und bringt nix

Das ist in dem Fall durch Zeugen und bestehende Online Annoncen beweisbar. Wie verhält es sich dann?

Danke für Deine Zeit

MfG Autocrosser

Was bedeutet Konkludente Nebenkostenvereinbarung?

tja, gute frage, ob das anwendbar ist. bei längeren fristen (>10jahre) möglicherweise. bei 8? …

Ist davon auszugehen das wenn 8 Jahre lang als Nebenkosten
nur Wasser und Müll abgerechnet wurden sich der Vertrag
dahingehend ändert das es so auch weiter gehandhabt werden
muss?

soweit ich weiß, ist nicht davon auszugehen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

wenn du google mit „nebenkosten“ und „gewohnheitsrecht“ fütterst, findest du haufenweise gleichlautende auskünfte.

Wir nehmen mal an das dazu auch unterschriebene Abrechnungen
mit eben dem Titel „Nebenkostenabrechnung“ und die
aufgeführten Kosten für Wasser und Müllgebühren, mehr nicht,
existieren.Und das für mehrere Jahre.

naja, das zeigt nur, dass man die wahrheit über das sagt, was man vereinbart haben will. schon mal nicht schlecht.

man kann sicherlich der abrechnung widersprechen mit der begründung, dass man das so vereinbart hat und (wenn man sich entsprechend vorbereitet hat oder mal einen anwalt/mieterverein besucht hat) auf entsprechende urteile etc. beruft. vielleicht bringt das den gewünschten effekt. ob sich im zweifelsfall ein rechtsstreit lohnen würde…