In einem Mehrfamilienhaus gab es einen Vermieterwechsel.
Das Haus gehörte einem älteren Ehepaar, das auch im Haus wohnte. Der Mann kümmerte sich um kleinere Arbeiten und den Garten.
Nun gehört das Haus dem Neffen, der aber einen Gärtner anstellen möchte. Auch hat das ältere Paar nicht alle Nebenkosten, die erlaubt sind, auf die Mieter umgelegt wie z. B. Grundsteuer und die Kosten für Versicherungen. Entweder aus Unwissenheit oder aus Nettigkeit.
Der neue Vermieter möchte nun diese Kosten auf die Mieter umlegen. (also Gärtner, Grundsteuer, Kosten für Versicherungen, usw.)
Darf er das einfach?
Muss er dazu eine Änderung schreiben oder einfach festsetzen?
Hallo.
Das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages an. Sind im Mietvertrag die entsprechenden Nebenkosten nicht genannt, kann man diese Kosten nur mit Zustimmung des Mieters auf ihn umlegen.
Hallo,
Das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages an. Sind im
Mietvertrag die entsprechenden Nebenkosten nicht genannt, kann
man diese Kosten nur mit Zustimmung des Mieters auf ihn
umlegen.
ist im Mietvertrag ein Passus enthalten, dass der Vermieter jederzeit nach schriftlicher Ankündigung zusätzlich notwendige Nebenkosten umlegen darf, so ist das auch ohne weitere Zustimmung erlaubt.
Viel Gruß von Tara
Hallo,
in welchem Land ist das denn so?
Gruß
Joschi
Servus,
in welchem Land ist das denn so?
Gruß
Joschi
In Deutschland…
Werden öffentliche Abgaben nach Vertragsschluss neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erforderlich sind, so ist der Vermieter berechtigt, diese Kosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen und angemessene Vorauszahlung festzusetzen. In der Erklärung muss der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert werden.
Ich habe bisher in keinem Mietrechts-Ratgeber etwas gefunden, was dieses widerlegen könnte…kannst du mir da weiterhelfen???
Viel Gruß von Tara
Ich habe bisher in keinem Mietrechts-Ratgeber etwas gefunden,
was dieses widerlegen könnte…kannst du mir da
weiterhelfen???
Jepp, kann ich. Der zulässige Passus beschränkt sich auf nach Mietvertragsabschluß neu hinzugekommene Nebenkosten. Lese dir nochmal das UP durch.
Gruß
Joschi
hab ich nochmal durchgelesen, danach wäre nach meinem dafürhalten zumindest die Pflege des Gartens ein neuer Nebenkostenfaktor, da man ja nicht ewig davon ausgehen kann, dass der Vermieter die Gartenpflege immer selbst durchführt bzw. ein neuer Vermieter genauso handelt wie der bisherige Vermieter.
Und sollte im Mietvertrag vereinbart worden sein, dass Grundsteuer, Haushaftpflicht, Wohngebäude- und Brandversicherung umgelegt wird, der bisherige Vermieter aber darauf verzichtet hat, dann wäre m.E. der neue Vermieter schon berechtigt die Kosten abzurechnen.
Gruß Tara