Seit knapp 30 Jahren besitzt mein Vater ein Haus, das das letzte in einer Sackgasse war. Jetzt wurde vor kurzem die Straße jedoch verlängert wg diversen Neubauten und mein Vater muss einen alles andere als geringen Anteil der Straße bezahlen.
Meine Frage: Kann man sich dagegen irgendwie wehren? Es ist doch äußerst ungerecht, dass man plötzlich für etwas zahlen muss, was man garnicht will!!?? Ganz im Gegenteil: die Weiterführung der straße und das Neubaugebiet werten das Grundstück meines Vaters ziemlich ab!
Ich habe mal gehört, dass man sich in solchen Fällen nicht wehren kann, ist das richtig?
Vielleicht hat jmd von euch eine Idee??´Bin um jeden Hinweis dankbar!
wehren geht nicht!
viel schlimmer dran siond noch besitzer von Eckgrundstücken (wie meine Eltern:
die Straße zu der unser Haus gehört war schon immer gut ausgebaut, die Nebenstrasse jedoch nicht. Vor einigen Jahren wurde nun diese Nebenstrasse auch ausgebaut:
Als Eckhausgrundstück muss man zwar nicht die vollen Kosten zahlen, sondern nur 2/3. Aber wenn jetzt beide Starssen ausgebaut werden sind das 2 mal 2/3 als 1,333!!! Das sit an sich schon irgendwie komisch.
Berechnet wird der zu zahlende Betrag nach der Grundstücksgröße. Da unser Grundstück im Vergleich zu denen in der Nebenstarsse, die alle sehr groß sind, zu klein ist, wurde der Satz pro m² noch mal höher!
Dann wurde in der Strasse noch Abwasserkanal gelegt da vorher keiner da war. Mussten wir acuh Anteilug mit zahlen, obwohl wir schon immer an den Kanal in unserer Strasse angeschlossen waren.
Wie gesagt: wir haben zu der Nebenstrasse keinen Bezug, nicht mal ein Gartentörchen!
Meine Eltern haben sich ewig versucht dagegen zu wehren, aber es ging nicht.
Ziemlich ungerecht das ganze!!!
Gruß, Jan
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bei Erschließungsbeiträgen wird viel Unfug von den Komunen getrieben. Und da die Summen nicht ganz gering sind, würde ich auf jeden Fall mal einen Fachmann bitten, die Sache anzusehen. Zwar sind die Möglichkeiten der Komunen tatsächlich recht weitgehend, aber alles geht nun wieder auch nicht. Es kommt eben sehr auf den Einzelfall an, ob eine Heranziehung gerechtfertigt ist oder nicht. Die paar Mark für eine anwaltliche Beratung zahlt entweder die RV oder sind im Vergleich zum Forderung nun auch noch zu verschmerzen.
Wichtig: Nicht auf Teufel komm raus mit ungewisser Aussicht klagen, dass macht die Sache nur massiv teurer. Nur wenn ein Fachmann belegen kann, dass es berechtigte Aussicht auf Erfolg gibt, sollte man sich überlegen, den Klageweg einzuschalten, zumal dies für viele Leute auch eine riesige nervliche Belastung ist.
Gruß vom Wiz
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