Neue 'Patentrezepte' zur Gesundung der Kassen

Der TK-Vorstandes Pof. Dr. Klusen meinte(Pressemitteilung TK am 12.05.2002 : Neuregelung beim Übergang GKV und PKV - http://www.tk-online.de):

a) wer von der GKV zur PKV wechselt soll eine Abfindung an die GKV zahlen
b) wer von der PKV zur GKV wechselt, soll seine Alterungsrückstellung der GKV übertragen.
c) die Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausgleich muß abgelehnt werden, weil es nicht systemkonform ist.

Der Herr Prof. Dr. Klusen hat seine Titel scheinbar auf der Baumschule bekommen!
Grüße
Raimund

GKV Entlastung
Ach man soll einfach ein verbindliches Leistungskatalog der GKV erstellen, in welchen Fällen die GKV bestimmte Eingriffe /Therapien übernimmt.

Die Gesellschaft sollte festlegen, wieviel sie bereit ist, für etwas zu zahlen. Wie übrigens bei allen Ausgaben dieser Welt auch.

Ausserdem sollte eine elektronische Krankenkarte eingeführt werden, in die alle Ärzte den Behandlungsverlauf eintragen sollen. Will der Patient das nicht, kann er auf eigene Kosten zum Arzt gehen. Damit wird vermieden, dass einige uninformierte Patienten sich wegen einer Sache bei 5 verschiedenen Ärzten vorstellen.

Die Dokumentation des Krankheitsverlaufes wäre mit einer elektronischen Krankenkarte noch einfacher.

Mit den sich daraus ergebenen Überschüssen sollen Rücklagen geschaffen werden, um den Beitragssatz auch in Zukunft stabil zu halten. Ich denke es lässt sich so ein Beitragssatz von 10% des Einkommens über Jahre erreichen. Die Arbeitgeber sollten dabei nichts mehr bezahlen, sondern nur die Versicherten.

Ach man soll einfach ein verbindliches Leistungskatalog der
GKV erstellen, in welchen Fällen die GKV bestimmte Eingriffe
/Therapien übernimmt.

Den gibt es. 96 % aller Leistungen der GKV sind identisch.

Die Gesellschaft sollte festlegen, wieviel sie bereit ist, für
etwas zu zahlen. Wie übrigens bei allen Ausgaben dieser Welt
auch.

Wird auch gemacht: den 1,5 bis 1,7 fachen Satz der GOÄ für persönliche leistungen des Arztes. Labor usw. natürlich weniger. Was abgeschafft gehört, ist das Kopfgeld. Das hat mit leistung nichts zu tun. Nur dafür, dass der Patient sich telefonisch ein medikament hat verschreiben lassen gleich 200 € zu kassieren ist , meiner Meinung, ein Hammer.

Ausserdem sollte eine elektronische Krankenkarte eingeführt
werden, in die alle Ärzte den Behandlungsverlauf eintragen
sollen. Will der Patient das nicht, kann er auf eigene Kosten
zum Arzt gehen. Damit wird vermieden, dass einige
uninformierte Patienten sich wegen einer Sache bei 5
verschiedenen Ärzten vorstellen.

Die Karte hat Vor- und auch massive Nachteile. Wenn sie nur der Arzt lesen könnte, wäre das das Gelbe vom Ei. Leider kanne s auch ein evtl. Arbeitgeber lesen. Oder würdest Du Deinem Brötchengeber sagen (wenn er die Karte von Dir verlangt zum Lesen) sagen: die geht Sie nichts an!? Dann kannst Du Dir gleich einen neuen Arbeitsplatz suchen. Doch da sind die gleichen probleme: beim Einstellungsgespräch:„geben Sie mir mal Ihre Krankenkarte!“ Entweder Du knirschst mit den Zähnen und gibst sie ihm, oder der Job ist für einen anderen. Solltest Du aber da was drin stehen haben, das darauf hindeuten kann, dass Du irgend wann mal krank werden könntest, kannst Du gleich abziehen.
Auch ein zweiter Arztbesuch muss nicht unbedingt zum nachteil der Kasse sein. Stell Dir mal vor, Du musst zum Zahnarzt. Machen wir es richtig Teuer: Du brachst Porzelan. Du weißt, diese praktischen Dinger, wo Du nicht mehr Zähneputzen musst. Der erste Zahnarzt verlangt 7.000 €. der zweite nur 5.000 €. Spart die Kasse und sparst Du (Du musst ja einen Teil selbst tragen)

Die Dokumentation des Krankheitsverlaufes wäre mit einer

elektronischen Krankenkarte noch einfacher.

Das ist klar.

Mit den sich daraus ergebenen Überschüssen sollen Rücklagen
geschaffen werden, um den Beitragssatz auch in Zukunft stabil
zu halten.

Psst, nicht so laut. Die tun das evtl. noch. Dann werden die evtl. im Alter nicht mehr so teuer sein und vielleicht nur noch so wenig wie die Privaten verlangen! Du machst mir das Geschäft kaputt!:smile:

Ich denke es lässt sich so ein Beitragssatz von 10%
des Einkommens über Jahre erreichen.

Das bezweifele ich. Die sollten den Kunden (Versicherten) zur Eigenverantwortung erziehen, soll heißen: er soll der Geschäftspartner des Arztes sein, also die Rechnung erhalten. Die er kontrollieren und abzeichnen muss. Und natürlich auch dafür geradestehen, wenn es Betrug war. Dazu Beitragsrückerstattung. Da wird so mancher fingierte Arztbesuch auffliegen. Auch Arztbesuche um sich das Fingerschen verbinden zu lassen fällt flach. Unnötige Hausbesuche werden weniger. Außerdem bin ich der festen überzeugung, dass ein Hausarzt genauso honoriert werden muss, wie ein Internist oder sonst einer. Denk mal an den seinen Einsatz. So viel Stunden wendet der Spezialist für seinen Betrieb nicht auf. Und nachts wird er auch nicht von der Mama runtergeworfen, um dann beim Hausbesuch festzustellen: reine Einbildung.

Die Arbeitgeber sollten
dabei nichts mehr bezahlen, sondern nur die Versicherten.

Das wäre aber so manchem Häuslesbauer sehr oangnähm (unangenehm). Schließlich macht es einen Unterschied, ob Du 300 € oder 600 € hinlegst. Da stimmt die Finanzierung nicht mehr.
Grüße
Raimund

Hallo,
mal eine Frage zu Punkt b: Ich bin bei einer PKV und frage mich schon, wieso bei einem ggf. irgendwann sinnvoll werdenden Wechsel in eine andere PKV oder gar einer Rückkehr zur GKV die Altersrückstellung bei der PKV verbleibt und nicht in meiner Tasche landet. Ist doch schließlich mein Vorsorgeanteil und nicht der der PKV. Ich möchte die Rückstellung halt bei jedem Wechsel mitnehmen …
Andreas

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Hallo Andreas,

mal eine Frage zu Punkt b: Ich bin bei einer PKV und frage
mich schon, wieso bei einem ggf. irgendwann sinnvoll werdenden
Wechsel in eine andere PKV oder gar einer Rückkehr zur GKV die
Altersrückstellung bei der PKV verbleibt und nicht in meiner
Tasche landet. Ist doch schließlich mein Vorsorgeanteil und
nicht der der PKV. Ich möchte die Rückstellung halt bei jedem
Wechsel mitnehmen …
Andreas

Leider nicht möglich. Dies haben Gerichtsunteile (ich glaube sogar bis Karlsruhe) so bestimmt. Die Altersrückstellungen sind ein Solidarbeitrag zur Gemeinschaft der Versicherten. eigentlich zahlst Du viel zu wenig dafür. Die Gemeinschaft macht es aber möglich, dass der Beitrag niedrig ausfällt. Ergo muss er auch bei der Gemeinschaft, die ja Dich mitgesponsert hat, verbleiben. Diejenigen, die eine Leistung nicht in Anspruch genommen haben sponsern diejenigen, die sie brauchen. so ist nun mal das Solidarprinzip.
Wie das mit den 10 % AR in Zukunft sein wird???
Die Versicherungen und das erste Gerichtsurteil sagen: bleibt wie die bisher gemachten AR bei der Gemeinschft (nicht bei der Versicherung). Hier hat allerdings Karlsruhe noch kein Machtwort gesprochen. Ein Mitnehmen hätte Vor- und Nachteile. Selbst für mich als Vermittler: wenn der Kunde nach sagen wir 4 Jahren wieder wechselt, gibt´s wieder Frisches (Provision). Nachteil: ein dauernder Wechsel verteuert die Beiträge der Versicherung (höherer Verwaltungsaufwand). Ebenso ist es für Dich nachteilig: Du wirst nicht jünger (zahlst also bei jedem Wechsel immer höhere Beiträge) und gesünder auch nicht. Ein Wechsel würde für Dich unrentabel, wenn Du gar Risikozuschläge zahlen müsstest.

Hallo Andreas,

in Ergänzung zu Raimund… die AR können sehr viele Zinsen erwirtschaften… und was würde denn ein Versicherer machen, der neu auf den Markt will? Er braucht nur Kampfpreise anbieten… die Leute kommen zu ihm, bringen die AR mit und schon sprudeln die Überschüsse…

und genau dadurch ist im Endeffekt der VN gefährdet, daher finde ich diese Entscheidung richtig…

Gruß
Marco

Hi Raimund, ich glaube , den Prof hatter inner Haferflockenpackg. glücklicherweise gefunden.Sowas kann doch nur einer vom Stapel lassen, der Beamter ist und auf Lebenszeit alimentiert wird, und nicht ein etwaiger Betroffener .#
Schöne Pfingsten, Raimund

Gesundung fängt anscheinend…
beim morgendlichen Kiffen o.ä. an.

Und Banken behalten beim Tod Ihrer Kunden demnächst deren Einlagen…

Prof. Tanne zu Erle…

Chris

hallo Chris
das machen ihnen doch schon die Lebensversicherungen vor: wenn Du eine Rentenversicherung bei der … sagen wir einfach mal Allianz (die anderen sind auch nicht besser!) abschließt und einen Rentengarantie von 10 Jahren vereinbarst, dann sieht das später so aus:
Du bist 65 und gehst in Rente. Bekommst Staatknete und die der Versicherung. Doch leider hast Du Pech gehabt und gibst mit 70 Jahren den Löffel ab. Jetzt erhält Deine Frau 65 (max) Deiner Staatsverarmung (genannt Rente) und Deine Versicherungsrente. Doch die nur noch 5 Jahre, dann ist Schluss! Dann muss sie mit der Staatrente auskommen. Solltest Du bis dahin gar Wittwer sein (soll ja vorkommen, dass die Frau eher stirbt), dann reibt sich die Versicherung die Hände. Die Kinder bekommen nämlich gar nichts.
Ich zähle das zum Betrug!
Es geht auch anders. Die Clerical + Medical und die Nemian beweisen es. Bei denen bekommt der Erbe (gleich wer das ist) entweder die Rente weiter, oder das Restkapital (incl. Zinsen) wird ausgezahlt.
Das ist meiner Meinung die einzig wahre Rentenversicherung.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

kann es sein, dass Du Dich da verhaun hast?

Also, bei uns ist es so:

Rentengarantie wird ab Beginn der Rentenzahlung geleistet, unabhängig an wen (VN-Partner bzw. berechtigte Person nach Ableben des VN)-gesetzliche Erben. 10 Jahre Rentengarantie heißt auch 10 Jahre löhnen.
(Kann mir auch fast nicht vorstellen, dass die große A. das anderst macht…)

Witwenrente wird tatsächlich nur an die Witwe gezahlt; stirbt diese, erlischt die WR. Daher würde ich das NIE,NIE (es sei denn, die ganze Verwandschaft ist blöde und sie mögen niemand…) anbieten.

Grüße,
Chris

PS: War das ein Mistake, oder machen die das wirklich so ???

Hallo Chris,

Rentengarantie wird ab Beginn der Rentenzahlung geleistet,
unabhängig an wen (VN-Partner bzw. berechtigte Person nach
Ableben des VN)-gesetzliche Erben. 10 Jahre Rentengarantie
heißt auch 10 Jahre löhnen.

Also noch mal: Du schließt auf Dich eine Rentenversicherung ab (sagen wir mal: mit 10 Jahre Rentengarantie). Beginn ist Dein 65. Geburtstag (als Beispiel). Als Erben bei einem vorzeitigem Ableben hast Du Deine Frau eigetragen. Du kannst natürlich auch Deinen Geschäftspartner oder ganz einfach: „gesetzliche Erbfolge“ eintragen. Also, Du wirst 65. Du bekommst Deine Staatrente und Deine Versicherungsrente. Du wirst 120 Jahre (am liebsten würde Dir die Gesellschaft eine Torte mit „Gewürz“ (Strichnin) schicken). Du bekommst bis zu Deinem Tod Deine Rente. So weit, so gut.
Jetzt kommt der Worstcase, dert GAU: Du stirbst mit 70. Was passiert? Dein Erbe bekommt für weitere 5 Jahre die Rente (oder eine verminderte, wenn vereinbart). Denn Du hast ja 10 Jahre Rentengarantie: 65 + 5 = 70 (Dein Ableben) Bleiben noch 5 Jahre.
Die werden bezahlt. Und dann knabbert Deine Frau (Erbe) von der Staatsrente. Es gibt nichts mehr! Das Restkapital gehört der Gesellschaft. Diese Form der Rentenversicherung haben ca. 98 % der Gesellschaften.
Schreibe mir mal in einem E-Mail, welche Versicherung Du hast und wie der Tarif heißt. Dann sage ich Dir, ob das so auch bei Dir zutrifft.

(Kann mir auch fast nicht vorstellen, dass die große A. das
anderst macht…)

Witwenrente wird tatsächlich nur an die Witwe gezahlt; stirbt
diese, erlischt die WR. Daher würde ich das NIE,NIE (es sei
denn, die ganze Verwandschaft ist blöde und sie mögen
niemand…) anbieten.

Es gibt auch eine Rentenversicherung, die eine Wittwenrente mit einschließt, soll heißen, dass Deine lachende Wittwe z.B. 60 % Deiner Rente erhält. Wird allerdings selten abgeschlossen. Ist relativ teuer. Ganz logisch, denn die Versicherung geh ja ein doppeltes Risiko ein.
Grüße
Raimund

Der TK-Vorstandes Pof. Dr. Klusen meinte(Pressemitteilung TK
am 12.05.2002 : Neuregelung beim Übergang GKV und PKV -
http://www.tk-online.de):

a) wer von der GKV zur PKV wechselt soll eine Abfindung an die
GKV zahlen

  • wieviel - einen EUR ??

b) wer von der PKV zur GKV wechselt, soll seine
Alterungsrückstellung der GKV übertragen.

  • Die Idee ist nicht schlecht, das versucht die PKV schon seit
    Jahren

c) die Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausgleich muß
abgelehnt werden, weil es nicht systemkonform ist.

Der Herr Prof. Dr. Klusen hat seine Titel scheinbar auf der
Baumschule bekommen!
Grüße
Raimund

Da der Herr Prof. offensichtlich die Kosten im Bereich der GKV reduzieren will hier noch ein Vorschlag.

  • Die TK wird von irgendeinem anderen GKV-Versicherer übernommen
    und der Vorstand der TK incl. dem Prof. aufgelöst.
    Kostenersparnis >> erheblich