Hallo!
Frage: Bin ich da einem Fake aufgesessen oder stimmt es, daß seit kurzem (1.7.04?) der Verlierer eines Arbeitsprozesses NICHT mehr die gesamten Kosten, also auch die Anwaltskosten des Gewinners, tragen muß? Daß vielmehr jede Partei, ungeachtet des Ausgangs des Prozesses, selbst für ihre Anwaltskosten aufzukommen hat und die Gerichtskosten von Vater Staat übernommen werden?
Könnte ein unlauterer Arbeitgeber bei einer solchen Regelung nicht auf die Idee kommen, einem Scheidenden gerne mal das letzte Gehalt unter fadenscheinigen Gründen vorzuenthalten - frei nach dem Motto: ein Gerichtsgang lohnt sich für den Arbeitnehmer (ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung) 'eh nicht, da die Anwaltskosten für einen Prozeß in der ersten Instanz im Nu auf die Höhe desjenigen Betrages geklettert sind, um den der Arbeitsnehmer streitet?
Dank und Gruß vorab,
Tizian
Hallo Tizian,
in der 1. Instanz vor dem Arbeitsericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst, und zwar unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Das ist allerdings keine neue Regelung. Neu ab 01.07.04 sind nur die Gebührensätze für Rechtsanwälte und eine Neufassung des Gerichtskostengesetzes. Allerdings besteht im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Anwaltspflicht, was bedeutet, dass der rechtsunkundige Arbeitnehmer zum Beispiel nur zur Rechtsantragstelle bei dem Arbeitsgericht gehen muss und dort alles für ihn in die Wege geleitet wird. Auch kann er, wenn er finanziell schwach auf den Beinen ist, Prozesskostenhilfe beantragen.
Es ist tatsächlich so, dass sich für den Arbeitnehmer, der sich einen Anwalt nehmen möchte wegen einer Lohnforderung, der Gang zum Anwalt nicht lohnt, weil oft die eigenen Anwaltskosten höher sind als das, was er an Lohn einklagt und der Arbeitnehmer - egal wie der Prozess ausgeht - seinen eigenen Anwalt selbst zahlen muss. Das Gleiche gilt aber auch für den Arbeitgeber.
Nur zur Information: Diese Regelung wurde zum Schutz des Arbeitnehmers eingeführt. Man wollte verhindern, dass der Arbeitnehmer einen Prozess scheut, weil er befürchtet, für den Fall, dass er verliert, die Rechtsanwaltkosten des Arbeitgebers zahlen muss.
Gruss
BM
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Hallo bittermoon,
vielen Dank für die ausführliche (und verständliche) Auskunft ! 
Beste Grüße,
Tizian
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