Neue Prüfung einer Ich-AG

Hallo,
Ich weiß nicht, ob diese Frage nicht eher aufs Rechtsbrett gehört… aber:

heute hab ich in der Zeitung gelesen, dass ab Montag 1. 11. 04 alle Anträge auf Ich -Ag eine weitere Prüfung also eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen (noch mehr Geld ausgeben, noch mehr Verzögerung).
Nun hab ich mir am Freitag eine Steuernummer besorgt und dann am Abend alle Unterlagen zusammen in den Hausbriefkasten des A-Amtes geworfen (TOLLES TIMING!!!)
Nun weiß ich, dass gerade der Hausbriefkasten ziemlich langsam bearbeitet wird, aber ich dachte ja auch ich hätte noch Zeit.
Ich muß jetzt anfangen Waren zu bestellen, Werbung zu organisieren web-site zu gestalten, — das letzte was ich brauchen kann, ist, dass ich jetzt in die Mühlen der Bürokratie gerate, alles auf Eis legen muß oder mich um die generelle Förderung von vorne kümmern muß.

Gilt der Antrag nun noch als rechtzeitig abgegeben, obwohl er Freitag abend womöglich schon geleert war???
Kann mir das jemand sagen??? Bevor ich hier einen Herzinfarkt kriege, weil ich einen Tag zu spät dran war.
Vielen lieben Dank
Susanne

Hallo Susanne!

Viele Ich-AGler machen sich ohne die elementarsten Überlegungen selbständig. Es gibt Geld und das wird mitgenommen. Wenn jetzt ein nachvollziehbares Konzept verlangt wird, dient diese Maßnahme dem Schutz des Gründers vor sich selbst. Ganz unabhängig von Anforderungen des Arbeitsamtes muß ein Gründer überlegen

  • was er machen will,
  • wie er seine Kunden erreichen will,
  • wie er das nächste Jahr finanziell überstehen will.

Du weißt, was Du machen willst: Schreib es auf!
Du hast eine Idee, wie Du Deine Zielgruppe erreichst: Bringe es zu Papier!
Du weißt, wovon Du leben willst und wie Du die Kosten Deines Geschäfts bestreiten willst: Dann hast Du eine vorausschauende Einnahme-Überschuß-Rechnung und alles ist gut.

An den aufgeführten Punkten geht kein Weg vorbei. Ob das AA die Sachen nun haben will oder nicht, ist dabei eher nebensächlich.

In Ämtern sitzen Leute, denen wirtschaftliche Dinge i. d. R. wenn überhaupt nur vom Hörensagen geläufig sind. Du brauchst deshalb die Stellungnahme einer „sachkundigen Stelle“. Darunter versteht man z. B. die IHK. Na ja, da sitzen auch bloß Angestellte, die Gehalt bekommen, weil der Monat zu Ende ist. Sie können nur bestimmte Punkte abprüfen, aber kaum in die Tiefe gehen. Wenn Dein Konzept allerdings vorsieht, PC-Zubehör und Digitalkameras billiger als alle anderen via Ebay anzubieten, wird weder die IHK noch sonst irgendwer die Tragfähigkeit des Konzepts bescheinigen. Das ist nämlich genau die Art von Tätigkeit, die üblicherweise nicht zu einer nachhaltig tragfähigen Existenz führt. Ansonsten können die „sachkundigen Stellen“ nur feststellen, ob die oben aufgeführten Punkte nachvollziehbar aufgeschrieben wurden.

Morgen ist Sonntag. Der Tag reicht, um das Konzept zu Papier zu bringen. Montag trägst Du es zur IHK. Wenn der Sachbearbeiter des AA die Stellungnahme verlangt - damit mußt Du rechnen - schickst Du sie hin. Fertig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Susanne!

Hallo Wolfgang

Viele Ich-AGler machen sich ohne die elementarsten
Überlegungen selbständig. Es gibt Geld und das wird
mitgenommen.

Oh ja ich weiß, hat nicht sogar mal irgendjemand behauptet, man könne davon „reich“ werden? Das Geld reicht gerade für die Sozialversicherungen und ein oder zwei elementare Absicherungen, aber garantiert nicht mal fürs Essen,— von wegen reich werden.

Wenn jetzt ein nachvollziehbares Konzept verlangt
wird, dient diese Maßnahme dem Schutz des Gründers vor sich
selbst. Ganz unabhängig von Anforderungen des Arbeitsamtes muß
ein Gründer überlegen

  • was er machen will,
  • wie er seine Kunden erreichen will,
  • wie er das nächste Jahr finanziell überstehen will.

Das war ja vorher auch schon so. Das Arbeitsamt wollte vorher schon Gründungskonzept Finanzierungs- und Liquiditätsplan, eine Umsatzvorschau, eine Gewerbeanmeldung etc. Hab ich ja auch alles fertig aufgestellt.

Du weißt, was Du machen willst: Schreib es auf!
Du hast eine Idee, wie Du Deine Zielgruppe erreichst: Bringe
es zu Papier!
Du weißt, wovon Du leben willst und wie Du die Kosten Deines
Geschäfts bestreiten willst: Dann hast Du eine vorausschauende
Einnahme-Überschuß-Rechnung und alles ist gut.

Alles klar, s.o.

An den aufgeführten Punkten geht kein Weg vorbei. Ob das AA
die Sachen nun haben will oder nicht, ist dabei eher
nebensächlich.

noch mal, s.o. und es ist m.E. auch in Ordnung, dass sie wissen wollen, wie weit einer vorher denkt, weil sie ja dafür zahlen.

In Ämtern sitzen Leute, denen wirtschaftliche Dinge i. d. R.
wenn überhaupt nur vom Hörensagen geläufig sind. Du brauchst
deshalb die Stellungnahme einer „sachkundigen Stelle“.

Na und hier wirds schwierig, ich habe angefangen Waren zu bestellen, Werbung anzuleiern etc, als ich am Freitag meine Steuernummer bekommen habe, und das war locker mit den Leuten vom Arbeitsamt besprochen. Da hieß es am Mittwoch noch:„wir nehmen den Antrag auch erst mal ohne Steuernummer entgegen…klar, sie müssen sich mit der Bestellung beeilen, wenn sie noch ins Weihnachtsgeschäft einsteigen wollen…“

Darunter versteht man z. B. die IHK. Na ja, da sitzen auch
bloß Angestellte, die Gehalt bekommen, weil der Monat zu Ende
ist. Sie können nur bestimmte Punkte abprüfen, aber kaum in
die Tiefe gehen. Wenn Dein Konzept allerdings vorsieht,
PC-Zubehör und Digitalkameras billiger als alle anderen via
Ebay anzubieten, wird weder die IHK noch sonst irgendwer die
Tragfähigkeit des Konzepts bescheinigen. Das ist nämlich genau
die Art von Tätigkeit, die üblicherweise nicht zu einer
nachhaltig tragfähigen Existenz führt. Ansonsten können die
„sachkundigen Stellen“ nur feststellen, ob die oben
aufgeführten Punkte nachvollziehbar aufgeschrieben wurden.

Wäre ja auch kein Problem, nur kann man da nicht mal eben so vorbeigehen, die sind genauso mit Arbeit zugeschüttet, und man braucht Termine, von denen ich befürchte, dass sie mir ins Gehege kommen

Morgen ist Sonntag. Der Tag reicht, um das Konzept zu Papier
zu bringen. Montag trägst Du es zur IHK. Wenn der
Sachbearbeiter des AA die Stellungnahme verlangt - damit mußt
Du rechnen - schickst Du sie hin. Fertig.

Na hoffentlich. Aber lieber hätte ich gehört oder gelesen, dass das doch noch früh genug gewesen wäre.

Gruß
Wolfgang

Gruß
Susanne

Hallo Susanne!

Hallo Wolfgang

Viele Ich-AGler machen sich ohne die elementarsten
Überlegungen selbständig. Es gibt Geld und das wird
mitgenommen.

Oh ja ich weiß, hat nicht sogar mal irgendjemand behauptet,
man könne davon „reich“ werden? Das Geld reicht gerade für die
Sozialversicherungen und ein oder zwei elementare
Absicherungen, aber garantiert nicht mal fürs Essen

Nun ja, ganz so schlimm ist es auch nicht. Hier ein Beispiel, bezogen auf Sachsen: Ich-AG Zuschuß vom AA im ersten Jahr 600 €. Davon gehen ab Krankenversicherung 155,76 € (mit Krankengeld = 40,00 € pro Tag ab siebenter Krankheitswoche)und 20,52 € Pflegeversicherung.

Auf dem Antrag zur Ich-AG gibst Du an, daß Du jährlich nicht mehr als 4800 € verdienst, dann zahlst Du nur den Mindestbeitrag zur Rentenversicherung = 78,00 € pro Monat.

Bleiben vom Existenzgründerzuschuß 345,72 € übrig. Davon müssen Hartz IV-Bezieher ihren Lebensunterhalt bestreiten!

Du kannst die Krankenversicherung auf ohne Krankengeld abschließen, dann zahlst Du nur 146,10 € pro Monat und Dir bleiben 355,38 € übrig.

Andreas

Hallo Andreas!

Bleiben vom Existenzgründerzuschuß 345,72 € übrig. Davon
müssen Hartz IV-Bezieher ihren Lebensunterhalt bestreiten!

Davon müssen Hartz IV-Bezieher aber nicht die Kosten ihrer Unterkunft bezahlen. Insofern setzt der für eine Ich-AG (saublöde, irreführende, von wirtschaftlichen Narren kreierte Bezeichnung) bezahlte Zuschuß vorhandene Barmittel, eine Nebenbeschäftigung mit regelmäßigem Einkommen oder sofort nach Gründung erzielte Überschüsse voraus. Regelmäßig sind Kosten für Telefon, Fax und Internet fällig, ein Fahrzeug wird gebraucht, Geschäftsräume, Ausstattung, Arbeitsmittel und Maschinen, Waren und/oder Halbzeuge. Ohne Akquise geht nichts und fast immer ist eine Anlaufzeit zu überstehen, in der wenig oder gar kein Umsatz realisiert werden kann. Das sind nicht nur Tage oder Wochen, es können verdammt schwere Anfangsjahre werden. Insofern zielt die Ich-AG-Förderung auf kleine Dienste in der Art von Nachbarschaftshilfe ab, aber nicht auf Unternehmensgründungen, die sich als Existenzgrundlage für ein ganzes Leben eignen. Das haben offenkundig Leute verzapft, die noch nie einen Cent selbst erwirtschaftet haben und überhaupt nicht wissen, wovon bei einer Existenzgründung die Rede ist.

Man muß die Zahlung des AA richtig einordnen: Es ist eine winzige, sofort verdunstende Unterstützung, aber als Anschubfinanzierung für ein Unternehmen sind die 600 € eher ein schlechter Witz. Wer das nicht begreift, kippt schon bei der ersten Stromrechnung wirtschaftlich aus den Puschen. In meinen Augen ist das ganze Konstrukt der Ich-AG eine unsinnige Halbherzigkeit. Knackige Konzepte (nicht irgendwelche Hökerei mit an jeder Ecke erhältlichen Billigsachen, die nur über den Preis absetzbar sind) verdienen Unterstützung. Das macht nur Sinn, wenn sich mit den Beträgen etwas bewegen läßt. Andernfalls ist alles nur in den Wind geblasenes Geld. Ich halte es für nicht zielführend im Interesse dauerhaft tragfähiger Existenzgründungen, unter möglichst vielen Leuten ein paar lächerliche Kröten zu verteilen.

Das sollte jeder Existenzgründer wissen und die Finger von der Ich-AG mit ihren albernen, weltfremden Beschränkungen lassen, wenn die AA-Unterstützung die einzige Finanzierung sein soll. Das ebenfalls beim AA zu beantragende Überbrückungsgeld ist deutlich sinnvoller, obwohl es auch nicht über einen bescheidenen Beitrag zu einer Anschubfinanzierung hinaus kommt.

Der Gründer nimmt das Geld mit, das er bekommen kann. Um die Finanzierung seines Unternehmens muß er sich auf anderen Wegen kümmern.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang

Ich wollte ja nur der Behauptung widersprechen, daß der Zuschuß nicht mal fürs Essen reicht.

Andreas

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Hallo und Guten Abend,

ich habe mir mal alle Antworten zu Susannes Frage durchgelesen. Mögen ja alle richtig sein und alle Recht haben.
Ich habe vorgestern von der IHK die Zustimmung zur ICH-Ag bekommen.
Was mich bei Euren Antworten stutzig macht, wieso plant Ihr den Zuschuß vom AA so genau mit ein ?
Normalerweise soll die ICH-AG auch so laufen !
Der Zuschuß kommt bei mir auf die hohe Kante, wenns mal nicht mehr läuft…

Gruß Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hiho,

Der Zuschuß kommt bei mir auf die hohe Kante, wenns mal nicht
mehr läuft…

Bravo. Das ist die richtige Einstellung.

Weiter so!
Rolf

Hallo,
Ich weiß nicht, ob diese Frage nicht eher aufs Rechtsbrett
gehört… aber:

…hier bist du richtig ;o)

http://www.ueberbrueckungsgeld.de/

…und hier die Selbstberechnung für´s Arbeitslosengeld:
http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html
Hiermit kann man die Höhe des wöchentlichen Arbeitslosengeldes berechnen.

Gruß, Veritas