Neue Rechtsschutzversicherung für einen alten Fall

Hallo,

wegen arbeitsrechtlichen aktuellen Sachen (u. a. wurde Lohn nach Kündigung nicht gezahlt) möchte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ich weiß, dass man 3 Monate nach Abschluss warten muss, bis man von der Versicherung Gebrauch machen kann. Gilt die Inanspruchnahme nur für neue Fälle oder darf ich meine „Altlasten“ vom Dezember nach drei Monaten aufrollen?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße, Paula

Hi Paula,

nein, die Wartezeit gilt nur für Neufälle.
Es tritt die Rechtschutzversicherung also nur für Fälle ein, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluß BEGINNEN bzw. ihren Ursprung haben.
Altfälle sind davon auf jeden Fall ausgeschlossen, egal ob sie bereits streitig waren und gerade nur „Pause machen“ oder ob die eigentliche Ursache für einen erst innerhalb der „versicherten Zeit“ beginnenden Rechtsstreit davor zu sehen ist.
Wer z.B. vor 2 Jahren in eine Mietwohnung einzieht, beim Einzug einen Bodenbelag so verklebt, dass er nicht ohne Beschädigung des Bodens wieder entfernt werden kann, ein Jahr später eine RS abschließt, und heute beim Auszug streiten will, geht leer aus.

Gruß
BT

Der typische Fall der hier auch im Forum öfters auftaucht. Person X möchte ein Haus versichern das brennt. Solange nichts brennt brauche ich auch keine Versicherung.
Das geht natürlich nicht !
Denn dann würde natürlich jeder warten bis ein Schaden eintritt und sich dann rückwirkend versichern. Und wenn nichts passiert versichere ich mich einfach ein Leben lang nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]