Neue regeln

Hallo,
ab 2009 soll es neue Gesetze im Versicherungswesen geben in bezug auf private Rentenversicherungen, laufzeiten und Haftungsfristen. Kann mir vielleicht jemand in möglichst einfachen worten beschreiben welche das sind und welche wirkungen sie haben?

LG

ab 2009 soll es neue Gesetze im Versicherungswesen geben in

Das wäre mir neu.

Ab 2009 wird das neue Versicherungsvertragsgesetz (seit 1.1.08 in Kraft) auch auf Altverträge angewandt.

Haftungsfristen. Kann mir vielleicht jemand in möglichst einfachen worten
beschreiben welche das sind und welche wirkungen sie haben?

Das wäre etwas viel verlangt. Vielleicht stellst du mal eine konkrete Frage, dann kann man konkret antworten.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz in der lebensversicherung
Für Verträge die am 01.01.2008 schon bestanden haben, gilt das geänderte gesetz ab dem 01.01.2009.
Die Verjährungsfristen von fünf jahren hat der gesetzgeber gekürzt. Es gelten nun die verjährungsfristen des Bürgerlichen gesetzbuches. Ansprüche aus dem vertrag verjähren künftig nach drei jahren.
Was meint das?

Wie werden die Bewertungsreserven festgestellt?

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Hallo,

Die Verjährungsfristen von fünf jahren hat der gesetzgeber
gekürzt.

Nein, die Verjährung wurde von 2 auf 3 Jahren verlängert

Es gelten nun die verjährungsfristen des Bürgerlichen
gesetzbuches.

Nein, die des VVG

Ansprüche aus dem vertrag verjähren künftig nach
drei jahren.
Was meint das?

Das Ansprüche innerhalb drei Jahre nach Ablauf des aktuellen Jahres geltend gemacht werden müssen. Beispiel: Schadenfall am 1.11.08, Rechnung hierzu vom 20.11.08. Die R e c h n u n g muss bis spätestens
31.12.2011 der Versicherung eingereicht werden, sonst ist die Angelegenheit verjährt. Der Schadenfall als solches sollte unbenommen
hiervon schnellstmöglich gemeldet werden.

Wie werden die Bewertungsreserven festgestellt?

Vereinfacht: Die Versicherung besitzt Wertpapiere/Immobilien oder ähnliches, die in den Büchern mit dem Wert X bewertet werden, deren
tatsächlicher Wert aber weit höher liegt. Differenz: Bewertungsreserven.
Gruß J.K.

ab 2009 soll es neue Gesetze im Versicherungswesen geben in

Das wäre mir neu.

Ab 2009 wird das neue Versicherungsvertragsgesetz (seit 1.1.08
in Kraft) auch auf Altverträge angewandt.

Haftungsfristen. Kann mir vielleicht jemand in möglichst einfachen worten
beschreiben welche das sind und welche wirkungen sie haben?

Das wäre etwas viel verlangt. Vielleicht stellst du mal eine
konkrete Frage, dann kann man konkret antworten.

Hallo,

Die Verjährungsfristen von fünf jahren hat der gesetzgeber
gekürzt.

Nein, die Verjährung wurde von 2 auf 3 Jahren verlängert

Bei der Lebensversicherung waren es 5 jahre, bei der Sachversicherung 2 Jahre. Jetzt einheitlich 3 Jahre nach BGB.

Es gelten nun die verjährungsfristen des Bürgerlichen
gesetzbuches.

Nein, die des VVG

Das neue VVG enthält keine Regelung mehr, deshalb BGB.