Hallo,
Herr X musste heute mittels Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug überführen und war erstaunt, dass die Dame Y vom StvA einen Kaufvertrag sehen wollte um die „Zuständigkeit zu klären“. Neue Regelung seit dem 01.04.2015. Da HErr X ziemlich in Eile war, hat er den Kaufvertrag vorgelegt und die Zuständigkeit war geklärt.
Als er zum Automaten ging, um die fällige Gebühr zu bezahlen, hatte es den Anschein, dass die Dame Y den Kaufvertrag ins Fax legt. Nun weiss Herr X auch nicht, ob die Dame den Kaufvertrag evtl. kopiert oder eingescant hat, da er mit dem Bezahlvorgang abgelenkt war.
Nun meine Frage: Darf das Straßenverkehrsamt private Kaufverträge sehen, kopieren, evtl. weiterleiten bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen? Was ist mit dem Datenschutzgesetz?
Herzlichen Dank