Ware ist bereits ausgeführt, steht aber noch beim russischen Zoll! Kunde hat Preisdifferenzen festgestellt und besteht auf neuer Rechnung. Sind Probleme mit dem deutschen Zoll zu erwarten, da Rechungsbetrag um 400 € höher ist?
Gruss
JKA
Servus,
da ein Kunde, der darum bettelt, mehr bezahlen zu müssen, mit dem Klammerbeutel gepudert wäre und insbesondere in Russland erst noch erfunden werden müsste, geht es hier offensichtlich um eine Rechnung, die „irrtümlich“ auf 2.800 € lautete, während sie „korrigiert“ auf 3.200 € lauten müsste - da hat einer, der Angst vor dem Ausfüllen einer Ausfuhranmeldung hat, versucht, das zweistufige Verfahren zu umgehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass er dabei erwischt wird, hängt davon ab, wie gut die russischen mit den deutschen Zollbehörden zusammen arbeiten. Das wechselt wie das Wetter im September, nix Genaues weiß man nicht.
Jo, und wenn er erwischt wird, gibts halt im besten Fall eine Verwarnung und im schlechtesten Fall einen dicken Knollen.
Schöne Grüße
MM
Ein wenig mehr Ernst bitte.
Die Rechnung lautete über 6400 €. Es ist unsere erste Lieferung nach Russland und für den OEM die erste Einfuhr aus Deutschland!
Wie könnten die Konsequenzen aussehen!
Das mit dem Zoll ist mir ja auch schon klar! Eine AE hat allerdings nur eine statistische Bedeutung. Steuerlich wird von uns natürlich die höhrere Rechnung angegeben, da die „alte“ Rechnung in SAP storniert wurde!
Normalerweise hätte ich dem Kunden das auch empfohlen > nichts zu tun! Nur hat unser Vertrieb hier dem Druck des Kunden nachgegeben!
Beim Zoll war ein Kollege von mir.
Ein wenig mehr Ernst bitte.
Danke, gern geschehen.
Die Antwort ist durchaus ernst; wenn Du Dich mal mit dem Zollkodex beschäftigt hast, leuchtet Dir das sofort ein.
Ein Straftatbestand wäre nur gegeben, wenn durch den falsch ausgewiesenen Wert Ausfuhrabgaben hinterzogen worden wären. Ausfuhrabgaben gibt es in der EU derzeit nicht. Sie könnten nur in dem ziemlich akademischen Fall festgesetzt werden, wenn die Weltmarktpreise bei Agrargütern über den für die EU festgesetzten Preisen lägen. Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie das Bergauffließen der Donau - aber richtig, Du wolltest ja etwas mehr Ernst.
Es bleibt also - wie schon vermeldet - im Fall des Erwischtwerdens bei einem Spielraum zwischen Verwarnung und OWi-Verfahren.
Schöne Grüße
MM
Guten Tag,
das ist ein Problem, mit dem du persönlich zuerst mal beim Zollamt vorstellig werden musst:
Nach/Vorschreiber empfehlen, das unter den Tisch zu kehren, aber dieser Meinung kann ich mich nicht anschliessen.
Es gibt 2 wichtige Dinge zu beachten:
Es gibt
- unregelmäßige Steuerprüfungen
- unregelmäßige Aussenwirtschaftsprüfungen
in beiden Fällen wird dir die Firma auf den Kopf gestellt, und die Schnüffler suchen die unsauberen Krümel im Kuchen…
Wenn du nun also ein Exportgeschaeft über die Summe A angemeldet hast, zu diesem Vorgang aber einen Zahlungseingang über A + 400 hast, dann wirst du intimste Fragen beantworten müssen, und du kannst sicher sein, dass dann die Kollegen von der Prüfung A sich den vermeintlich höher abgesetzten Klopapierverbrauch anhand von Durchfallattesten der Mitarbeiter belegen lassen!
Das soll konkret heissen:
Wenn du schon bescheissen willst, dann mach das , dass es sich lohnt - wegen so einer leicht aufdeckbaren Lapalie machst du allen Beteiligten einfach zuviel Stress…
Geh zum Zoll, dokumentier das, was gelaufen ist bzw laufen soll, leg das in den Vorgang.
Dann können alle gut schlafen.
Viele Grüße
Hummel
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Servus,
wer wird hier um was beschissen?
Wie bereits ausgeführt, gibt es in der EU derzeit keine Ausfuhrabgaben. Somit liegt selbst bei Vorsatz kein Straftatbestand vor, weil keine Abgabe verkürzt oder hinterzogen wird. Maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Magst Du erzählen, weshalb Du Dich dem nicht anschließen kannst? Indem Du z.B. den Straftatbestand benennst, um den es hier Deiner Ansicht nach geht?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Da die Rechnung über SAP erstellt wird und die AE (MRN) online gemacht wird, kann doch beides per Mail dorthin gesendet werden, wo es steht.
Als Begründung wird eine EDV-Problem beim Artikelstamm angegeben.
Die falsche AE läßt Du von Deinem ZA stornieren. Mit eben diesem Grund. Bei 400 € Differenz wird das i. d. R. akzeptiert.
Interessieren würde mich mal gerade, wie es aufgefallen ist.
Gruß + schönen Sonntag
Carmen
Kann ich leider nicht genau sagen, ich denke, der Kunde hatte eine Liste oder DV-Daten in der die vermeintlich vereinbarten Preise standen. Und da es anscheinend einige Abweichungen gab, wollte der Kunde halt eine neue Rechnung!
Ganz ehrlich, ich hätte da auch nichts gemacht und hätte ich vorher gewusst, dass die Rechnung höher sein wird, hätte ich denen das ausgeredet! Aber so! Leider haben wir im Operativen Bereich keinen Zugriff auf SAP, da wir mit einem anderen MRP-System arbeiten (Marke Eigenbau = MFG/Pro)
Danke
Gruss
PS: Der Kollege besteht im Übrigen auf eine Aktennotiz in seiner Personalakte, dass er frei von jedweder Schuld ist (inhaltlich).
Guten Tag,