Ich wollte mich einmal erkundigen,
ob folgendes Szenario rechtens wäre.
Und zwar, wenn man zwar die maximale Freimenge
bei der Grenzüberschreitung zwischen
z.B.: der tschechischen Repuplik und Deutschland
zwar nicht über schreiten würde,
aber immer sozusagen ziwschen den Grenzen hin und herginge, und dabei jeweils nur die Freimenge an
z.B.: Zigaretten mit sich nehmen würde, und diese dann direkt nach der Grenze in ein bereitstehendes Auto einladen würde.
Meine Frage dazu ist, ob es für diesen Fall eine
Ausnahmeklausel oder ein Gesetz gibt, die dies verhindert.
Danke m Vorraus, für ihre hoffentlich nützlichen
Antworten
Meine Frage dazu ist, ob es für diesen Fall eine
Ausnahmeklausel oder ein Gesetz gibt, die dies verhindert.
Ja, denn es geht hier ja gar nicht um Zoll im eigentlichen Sinne,
sondern allein um die Zahlung von Umsatz- und Verbrauchssteuern.
Da wird halt zwischen privatem Konsum und gewerblichem Handel abgegrenzt.
Die genannten Mengen sind dabei allein RICHTWERTE. Und wer innerhalb eines Tages mehrfach diese Mengen importiert, für den halt nicht mehr die Vermutung zugunsten einer privaten Nutzung.
deine Idee ist nicht neu und den Zollbeamten gut bekannt, sie nennt sich Lagerschmuggel.
Die Freimenge darfst du nur einmal pro Reise in Anspruch nehmen. Und wenn du die Sachen unmittelbar nach Grenzübertritt in ein Auto ablegst und zurückkehrt, neues zu holen, kannst du nicht schon wieder die Freimenge in Anspruch nehmen, denn die Reise noch nicht zu Ende.
Wenn man bei dieser Art des Schmuggels erwischt wird, kann es beseonders teuer werden, denn dann ist klar Vorsatz und eine gewisse Planung erkennbar.
Hallo,
da die Kontrollen in der EU (bzw. im Schengen-Raum) nicht mehr an der Grenze selbst sondern im „Hinterland“ erfolgen, bringt das auch nichts.
Auch was man per Post vorausschickt, würde übrigens zum Reisegepäck zählen. Viel wissenswertes dazu gibt es auf http://www.zoll.de