Neue Schulbank 'beschädigt' und nun

Hallo wwwler,

meine Tochter (13) soll eine neue Schulbank beschädigt haben, indem sie den Vor- und Familiennamen eines Schülers einer höheren Klasse in diese Bank geritzt haben soll.
Meine Tochter streitet es ab.
Keiner hat es gesehen und nur weil meine Tochter und noch ein anderer Schüler/In angeblich die einzigen Schüler aus der gesamten Mittel-/ Realschule sind, welche auf diesem Platz sitzen (1.Bank vorn Mittelreihe) wird davon ausgegangen, dass es meine Tochter war. Meine Tochter jedoch kennt diesen Jungen, dessen Name da hinein geritzt wurde, nur flüchtig, wie einige andere in der Schule und außerdem weiß ich sehr genau, in wen meine Zuckerschnecke derzeit verknallt ist. Und dessen Name ist es definitiv nicht. Zumindest nicht der Nachname und er geht auch ganz sicher nicht in diese Schule, denn er wohnt in einem anderen Bundesland.
Nun sagt jedoch die Lehrerin meine Tochter wäre es gewesen und wir bzw. unsere Haftpflichtversicherung müssten das bezahlen.
Mal davon abgesehen dass ich nicht glaube, dass die Haftpflicht dafür einspringt, wenn „man“ etwas absichtlich getan hat, weiß ich noch nicht wie die Lehrerin mir ihre Behauptung plausibel machen möchte. Sie hat sich mir gegenüber noch nicht geäußert.
Der Klassenlehrer meiner Tochter hat nicht einmal mit ihr gesprochen sondern dies der Lehrerin sofort geglaubt. Es wäre offensichtlich. Die gesamte Klasse steht jedoch hinter meiner Tochter. Wie seht ihr diese Sache, habt ihr vielleicht ähnliches auch schon erlebt?
Möglicher Weise ist es auch eine Art Rache der Lehrerin. Sie war im letzten Jahr die Klassenleiterin meiner Tochter und kurz vor Schuljahresende habe ich im Hausaufgabenheft den Vermerk gemacht, dass ich es schade finde, dass über das gesamte Jahr keine Abrechnung der Kopier, Theater-und sonstigen Kosten gemacht wurde (keinerlei Belege). Sie war damals der Meinung ich würde ihr unterstellen sie habe sich an den Geldern bereichert.
Schon allein diese Interpretation zeigt mir, dass diese Lehrerin wohl einiges durcheinander würfelt.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand seine Erfahrungen/Gedanken mitteilt.

Katrin

Moin Katrin!

Manchmal sind Lehrkörper halt verwunderlich. Ich kann mich noch zu gut an meine eigene Schulzeit erinnern. Ich hab wirklich oft genug tatsächlich Mist gemacht. Aber solange mich niemand in flagranti erwischt hat, war ich immer fein raus. Da Dir das ader nicht weiterhilft, werde ich mal genauer auf Dein Problem eingehen.

Also, erstmal fasse ich zusammen:

  • Deine Tochter sagt, sie war´s nicht.
  • Gesehen hat es auch keiner.
  • Außer der Behauptung einer Lehrerin (die es nicht mal gesehen hat) gibt es keine Beweise.

Soweit richtig?

Nun gut. Nun ist es doch so, das jeder für den Schaden, den er angerichtet hat, auch Schadenersatzpflichtig ist. Die wesentliche Voraussetzung dafür ist jedoch ein Verschulden! Solange ich nicht Schuld an etwas bin oder etwas nicht getan habe, bin ich eben unschuldig. Und solange ich unschuldig bin, brauche ich auch keinen Schadenersatz zu zahlen.

Hat die Schule Dir gegenüber bereits Ansprüche geltend gemacht? Schriftlich? Wenn nicht, würde ich ihnen beim nächsten Kontakt mitteilen, das sie erstmal Schriftlich ihre Ansprüche stellen und vor allem begründen sollen. Bis Dir dieses Schreiben vorliegt, würde ich mich zur Sache überhaupt nicht mehr äußern, selbiges gilt für Deine Tochter.

Sobald Dir gegenüber Ansprüche Schriftlich geltend gemacht wurden, würde Dir folgende Vorgehensweise empfehlen:

Reiche den Vorfall als Schaden bei Deiner Haftpflichtversicherung ein und schreibe denen dazu Deine Sicht der Dinge. Auf jeden Fall solltest Du den Versicherer darauf hinweisen, das Deine Tochter sagt, sie war´s nicht und das es keinerlei Beweis dafür gibt, das sie es doch war. Dein Versicherer ist nämlich nicht nur dafür da, einen eventuell verursachten Schaden zu regulieren, die Haftpflicht wehrt auch an Dich gestellte unberechtigte Ansprüche ab (sowas nennt man passiven Rechtschutz).

Solltest Du (was ich anhand Deines Schreibens nicht glaube) keine Haftpflicht haben, dann solltest Du nach Erhalt der schriftlichen Schadenersatzforderung der Schule ebenfalls schriftlich mitteilen, das Du einen Schadenersatz Deinerseits aufgrund des fehlenden Beweises ablehnst. Wenn die Schule dann unbedingt auf ihren Ansprüchen bestehen möchte, dann soll sie Dich halt verklagen. Das wäre zwar in Anbetracht der Sachlage lächerlich, auf jeden Fall gehen sie damit jedoch vor Gericht baden. Ohne einen Beweis der Schuld Deiner Tochter haben sie keine Chance, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand seine
Erfahrungen/Gedanken mitteilt.

Hab ich nun getan. Ausreichend? Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich ruhig.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo, Katrin!

…Keiner hat es gesehen…

Und damit ist das Thema schon durch. Die Schulleitung müßte Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Bleibt einfach bei Eurer Aussage und wartet ab!

Gruß!
Tino

Moien!

Scheint ja so zu sein, als ob die Lehrerin sich freut DIR eins auswischen zu können! Auf jeden Fall ist es ne Frechheit ohne jeglichen Beweis oder einen begründeten Verdacht einfach einen Schuldigen zu benennen!
Vielleicht solltest du mal mit der Lehrerin sprechen und klarstellen, daß du nicht akzeptierst, daß deine Tochter beschuldigt wird und ggf. die Konsequenzen ziehst.

Dies kann sogar soweit gehen, daß du dich beim Schulrat über die Lehrerin beschwerst!

Bernd

Hi!

Nach meinen mannigfaltigen Erfahrungen mit verschiedensten Lehrern und ähnlichen Fällen wie dem Deinen kann ich Dir nur wärmstens ans Herz legen, einfach nichts weiter zur Sache zu sagen. Auch Deine Tochter sollte das nicht tun.
Nach den von Dir geschilderten Ereignissen bzgl. besagter Lehrerin geht es hier m.E. nicht um einen verkratzten Tisch. Die Dame ist anscheinend irgendwie sauer.
Daher wird sich die Sache von selbst erledigen, wenn man ihr keinen neuen Grund gibt.

Falls nicht: ohne Beweise seitens der Schulleitung (und nur die kann hier überhaupt etwas tun und wird sich das ggF. genauestens überlegen) tut sich hier gar nichts.

Vielleicht solltest Du zum Zwischenzeugnis einmal mit der Lehrerin sprechen, um gewisse Schwierigkeiten für Deine Tochter im Vorfeld zu vermeiden.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias

Hi Katrin,

ich würde den Vorgang zur Sicherheit der Haftpflichtversicherung melden und dabei betonen, dass deine Tochter es nicht gewesen sei.
Die Versicherung kann sich dann mit der Schule herumschlagen oder auch nicht. Damit würde deine Tochter nicht in die Schußlinie rachsüchtiger Lehrer geraten.

Gruß,
Francesco