wenn man in privater insolvenz ist, darf man dann neue schulden machen? wer überprüft das ganze u ist dafür zuständig das alles korrekt zugeht?
Entschuldigung aber was ist das für eine Frage. Warum sind sie denn in der Insolvenz??? Ich will Ihnen nicht zu nah treten aber denken Sie doch mal über ihre Frage nach. Haben Sie schonmal was von der Wohlverhaltensphase gehört? In dieser Zeit zahlen Sie ab der Pfändungsgrenze Ihre Schulden ab und dürfen keine neuen Schulden verursachen. Sinn des Ganzen ist ja schließlich, dass Sie sich von Ihren Schulden befreien und nicht neue Schulden anhäufen.
wenn man in privater insolvenz ist, darf man dann neue
schulden machen? wer überprüft das ganze u ist dafür zuständig
das alles korrekt zugeht?
Sie dürfen keine Schulden machen. Die Inso ist in der Schufa eingetragen. In der Regel können Sie nur noch gegen Vorkasse o. Nachnahme o. Barzahlung kaufen. Überprüft wird dies nicht vom Geroicht o. dem Insolvenzverwalter. Wenn jedoch bekannt wird, das Sie wieder Schulden machen, werden Sie aus der Restschuldbefreiungsphase herausgenommen und erhalten u.U. eine Inso-Sperre. Der Gläubiger kann Sie auch wegen Betruges anzeigen.
Hallo,
ja, man kann neue Schulden machen. Die nehmen aber am laufenden Insolvenzverfahren nicht teil. Die alten Schulden (bis zur Antragstellung entstanden) nehmen am Verfahren teil, die neuen nicht. D.h. für diese neuen Schulden gilt dann die Restschuldbefreiiung nicht. Man bleibt auf ihnen sitzen. Außerdem gilt für Neuschulden kein Vollstreckungsverbot, wie für die Altschulden. D.h. für die neuen Schulden, kann dann wieder der Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen und alles beginnt von vorne. Es macht keinen Sinn, neue Schulden zu begründen, wenn man sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet. Aber verboten ist es nicht.
Man erhält für die Altschulden trotzdem die Restschuldbefreiung.
Viele Grüße
Micha
wenn man in privater insolvenz ist, darf man dann neue
schulden machen? wer überprüft das ganze u ist dafür zuständig
das alles korrekt zugeht?