Hallo,
mal angenommen ein ehepaar hat getrennt insolvenz beantragt.nach 3 jahren haben sie angefangen, wieder auf raten zu kaufen, aber nur auf den namen der ehefrau. wenn sie jetzt ihre rechnungen nicht mehr bezahlen können und der gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungsbescheid beantragt,was passiert dann mit dem Privatinsolvenz? Der Insolvenz läuft noch ja noch 3 jahre.Darf während der restlichen laufzeit Vollstreckt werden oder muß gewartet werden bis die insolvenz zu ende ist? Was passiert mit der restschuldbefreiung?
MFG
Hallo,
mal angenommen ein ehepaar hat getrennt insolvenz
beantragt.nach 3 jahren haben sie angefangen, wieder auf raten
zu kaufen, aber nur auf den namen der ehefrau. wenn sie jetzt
ihre rechnungen nicht mehr bezahlen können und der gläubiger
beim Amtsgericht einen Mahnbescheid bzw. einen
Vollstreckungsbescheid beantragt,was passiert dann mit dem
Privatinsolvenz? Der Insolvenz läuft noch ja noch 3 jahre.
Die Privatinsolvenz dürfte damit geplatzt sein, zumindest bei der Ehefrau. Damit dürften dann auch alle Schuldner wieder vollstrecken, die neuen Schuldner natürlcih auch.
Darf während der restlichen laufzeit Vollstreckt werden oder muß
gewartet werden bis die insolvenz zu ende ist? Was passiert
mit der restschuldbefreiung?
Gibt es dann natürlich nicht.
MFG
Ist ja auch richtig so, hier hat man offensichtlich nicht dazugelernt.
Grüße
Holygrail
Hallo theholygrail,
ich glaube du hast da was verwechselt/vertauscht.
Grüße
Renate
Hallo, was soll er denn verwechselt haben??
Hallo, was soll er denn verwechselt haben??
Schuldner und Gläubiger. Hat er.
Und was könnte sonst noch passieren???
MFG
Ja, hatter. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Schuldner jetzt vollstrecken lassen könnten:wink: Gemeint waren natürlich die Gläubiger.
Gruss
Holygrail