Hallo
kanst du mir dann vielleicht erklären wie ich das dann verstehen soll ?
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes.
hast du ja geschrieben, verstehe ich auch …
Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.
auch o.k.
Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 überschneiden.
Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden.
das heisst doch ganz klar dass für JEDES kind 3 Jahre elternzeit gegeben werden. wenn ich das richtig deute kann der Überschüssige Teile aus der ersten elternzeit beim arbeitgeber beantragt werden.
Jörg, falls Du jetzt damit behaupten willst, die AN hat
insgesamt 6 Jahre Anspruch auf Elternzeit, wäre das ist
Unsinn. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
BErzGG § 15 Anspruch auf Elternzeit
…)
(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres eines Kindes.
(…)
wie ist das dann mit dem rest des absatzes, den du vernachlässigst ?
…Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden…
Der Anspruch auf Elternzeit endet mit der Vollendung des 3.
Lebensjahres des „neuen“ Kindes. Von daher mag die Aussage von
Günter Czauderna sicherlich juristisch nicht ausgefeilt
formuliert gewesen sein, aber das Ergebnis ist absolut
korrekt. Die Elternzeit „summiert“ sich nicht auf 6 Jahre!
durch die übertragung des „restanteils“ aus der ersten elternzeit auf einen zeitraum nach der „zweiten“ elternzeit dürfte dann doch mit zustimung des AG eine verlängerung möglich sein oder verstehe ich das falsch ?
schönen gruß
der jörg
Gruß,
LeoLo