weiß jemand, ob sich das auch auf die Düsseldorfer Tabelle bezieht.
Habe eben nur gelesen, dass sich die Selbstbehaltsätze ab 2013 erhöhen soll. Muss man dann weniger zahlen?
Gelesen habe ich das hier:
weiß jemand, ob sich das auch auf die Düsseldorfer Tabelle bezieht.
Habe eben nur gelesen, dass sich die Selbstbehaltsätze ab 2013 erhöhen soll. Muss man dann weniger zahlen?
Gelesen habe ich das hier:
Hallo,
weniger muss man dann nur bezahlen, wenn man durch die Unterhaltszahlung nicht den neuen Selbstbehaltssatz hat.
Beispiel: Einkommen netto 1.175,-- Euro. Bisher war der Selbstbehalt 950,-- Euro und man hat 225,-- Euro Unterhalt (für Kind unter 5 Jahre) bezahlt.
Ab Januar ist der Selbstbehaltsatz 1.000 Euro. Wenn das Gehalt weiterhin 1.175,-- Euro ist, können dann nur noch 175,-- Euro Unterhalt bezahlt werden.
Ist das Einkommen 1.225,-- oder höher und das Kind unter 5 Jahre alt, muss weiter der volle Unterhalt bezahlt werden, da ja der Selbstbehalt durch den Unterhalt nicht gemindert wird.
Achtung: den Titel genau prüfen und klären, ob die verminderte Unterhaltszahlung ohne gerichtliche Abänderungsklage möglich ist.
Gruß
Ingrid