Neue Selbstständigkeit bei laufendem Baukredit

Hallo,

ich habe eine laufende Baufinanzierung (Grundschuld auf privatem Einfamilienhaus, seit 2009) bei einer grossen Internet-Bank. Jetzt möchte ich mein Angestelltenverhältnis zugunsten einer Selbstständigkeit (Berater) aufgeben. Das Festgehalt ist ja üblicherweise ein Kriterium für die Kreditvergabe und Selbstständige bekommen deutlicher schwerer einen Kredit.
Kann die Bank den Kredit wegen geänderter Vorraussetzungen jetzt kündigen oder plötzlich Sicherheiten verlangen?

Hallo,

ich habe eine laufende Baufinanzierung (Grundschuld auf
privatem Einfamilienhaus, seit 2009) bei einer grossen
Internet-Bank. Jetzt möchte ich mein Angestelltenverhältnis
zugunsten einer Selbstständigkeit (Berater) aufgeben. Das
Festgehalt ist ja üblicherweise ein Kriterium für die
Kreditvergabe und Selbstständige bekommen deutlicher schwerer
einen Kredit.

Woher haben Sie denn diese Kenntnis?
Ein Selbständiger muß zur Gewährung eines Baudarlehen,
seine letzten 3 Einkommensteuererklärungen vorlegen.

Ein Angestellter seine Gehaltbescheinigen.

Entscheidend ist immer das verbleibende mtl. Einkommen!

Kann die Bank den Kredit wegen geänderter Vorraussetzungen
jetzt kündigen oder plötzlich Sicherheiten verlangen?

Kommt auf Ihre Einkünfte als Selbständiger an!

Hallo,

ich habe eine laufende Baufinanzierung (Grundschuld auf
privatem Einfamilienhaus, seit 2009) bei einer grossen
Internet-Bank. Jetzt möchte ich mein Angestelltenverhältnis
zugunsten einer Selbstständigkeit (Berater) aufgeben. Das
Festgehalt ist ja üblicherweise ein Kriterium für die
Kreditvergabe und Selbstständige bekommen deutlicher schwerer
einen Kredit.

Woher haben Sie denn diese Kenntnis?

Diese (grösste) Internetbank vergibt gar keine neuen Kredite an Selbstständige. Weiterhin habe ich mir die Kreditvergaberichtlinien mehrerer Banken angeschaut, wenn überhaupt erst nach 3 Jahren Tätigkeit.

Ein Selbständiger muß zur Gewährung eines Baudarlehen,
seine letzten 3 Einkommensteuererklärungen vorlegen.

Ein Angestellter seine Gehaltbescheinigen.

Entscheidend ist immer das verbleibende mtl. Einkommen!

Die Existenzgründung muss ich laut Vertragsbedingungen (Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse) der Bank melden. Zu diesem Zeitpunkt kann ich aber keine Bescheinigungen über selbstständige Einkünfte nachweisen…

Kann die Bank den Kredit wegen geänderter Vorraussetzungen
jetzt kündigen oder plötzlich Sicherheiten verlangen?

Kommt auf Ihre Einkünfte als Selbständiger an!

Und die gibt es eben nur als geplanter Businesscase.

Hallo,

Woher haben Sie denn diese Kenntnis?
Ein Selbständiger muß zur Gewährung eines Baudarlehen,
seine letzten 3 Einkommensteuererklärungen vorlegen.

wer sagt das bzw. wo steht das?

Kann die Bank den Kredit wegen geänderter Vorraussetzungen
jetzt kündigen oder plötzlich Sicherheiten verlangen?

Kommt auf Ihre Einkünfte als Selbständiger an!

Im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeiten gem. AGB sollte man dem Kreditgeber eine solche Veränderung auf jeden Fall mitteilen.

Gruß
C.

Hallo,

Woher haben Sie denn diese Kenntnis?
Ein Selbständiger muß zur Gewährung eines Baudarlehen,
seine letzten 3 Einkommensteuererklärungen vorlegen.

wer sagt das bzw. wo steht das?

das ist gängige Praxis!

Hallo,

Hallo,

ich habe eine laufende Baufinanzierung (Grundschuld auf
privatem Einfamilienhaus, seit 2009) bei einer grossen
Internet-Bank. Jetzt möchte ich mein Angestelltenverhältnis
zugunsten einer Selbstständigkeit (Berater) aufgeben. Das
Festgehalt ist ja üblicherweise ein Kriterium für die
Kreditvergabe und Selbstständige bekommen deutlicher schwerer
einen Kredit.

Die Immobilie ist die Sicherheit, das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit ist für die Bank „in früheren Zeiten“ eine weitere „Sicherheit“ gewesen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Bank über Gehaltsabtretung/Pfändung an das Geld kam, ohne die kostentreibende Zwangsversteigerung betreiben zu müssen.
Aufgrund der Änderungen des Arbeitsmarktes ist dies jedoch nicht mehr gegeben.

Die Bank könnte nur dann aufgrund der Selbständigkeit Sicherheiten „nachverlangen“, wenn durch die ehem. unselbständige Tätigkeit eine entsprechende Sicherheit verloren gehen würde. Dies ist aber aus den AGB’’ so nicht abzuleiten.
Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hätte die Bank zudem „Vorteile“, da hier der Pfändungsschutz, welcher für Lohn-/Gehalt besteht, entfällt.

Kann die Bank den Kredit wegen geänderter Vorraussetzungen
jetzt kündigen oder plötzlich Sicherheiten verlangen?

Nein, denn dann müsste die Bank auch kündigen können, wenn der Kreditnehmer arbeitslos würde oder erwerbsunfähig.

Die Bank ist daran interessiert, Kredite zu vergeben und nicht nach Möglichkeiten zu suchen, einen Kredit, welcher „bedient“ wird, mit weiteren Nachforderungen zu belasten.

Schönen Tag noch.

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hätte die Bank
zudem „Vorteile“, da hier der Pfändungsschutz, welcher für
Lohn-/Gehalt besteht, entfällt.

Willst Du ernsthaft behaupten, daß bei Selbstständigen kein Pfändungsfreibetrag besteht? Falls ja: Ich hätte auch gern etwas von dem, was Du geraucht/ getrunken hast :wink:

Zum Thema:
Natürlich muß der Kreditnehmer die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bank melden.

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hätte die Bank
zudem „Vorteile“, da hier der Pfändungsschutz, welcher für
Lohn-/Gehalt besteht, entfällt.

Willst Du ernsthaft behaupten, daß bei Selbstständigen kein
Pfändungsfreibetrag besteht? Falls ja: Ich hätte auch gern
etwas von dem, was Du geraucht/ getrunken hast :wink:

Hallo,

§ 850 c ZPO ; seit wann ist dieser denn auf selbständige Einkünfte anwendbar???
Und genau dies ist geschrieben, Pfändungsschutz bei Lohn-/Gehalt;-(

Schönen Tag noch.

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit hätte die Bank
zudem „Vorteile“, da hier der Pfändungsschutz, welcher für
Lohn-/Gehalt besteht, entfällt.

Willst Du ernsthaft behaupten, daß bei Selbstständigen kein
Pfändungsfreibetrag besteht? Falls ja: Ich hätte auch gern
etwas von dem, was Du geraucht/ getrunken hast :wink:

Hallo,

§ 850 c ZPO ; seit wann ist dieser denn auf selbständige
Einkünfte anwendbar???
Und genau dies ist geschrieben, Pfändungsschutz bei
Lohn-/Gehalt;-(

Schönen Tag noch.

Das ist sicher allen Beteiligen klar, daß bei einem Selbstständigen kein Gehalt eingeht, und deshalb 850c nicht zutrifft, aber dafür 850i. Auf dieser Grundlage kann der Gläubiger Selbstständige genauso gut pfänden wie Angestellte…

Oder es war vielleicht früher bei vielen Marktteilnehmern Praxis.

Oder es war vielleicht früher bei vielen Marktteilnehmern
Praxis.

Sie können es akzeptieren oder lassen,
es ist heute noch bei vielen Versicherungsunternehmen und Hypothekenbanken gängige Praxis.

Ich muß nichts akzeptieren, weil es mir egal ist. Nicht egal ist es mir hingegen, wenn Fragestellern Antworten mit Allgemeingültigkeitsanspruch gegeben werden, die in dieser Form und Allgemeingültigkeit schlichtweg nicht richtig sind.

Ich muß nichts akzeptieren, weil es mir egal ist. Nicht egal
ist es mir hingegen, wenn Fragestellern Antworten mit
Allgemeingültigkeitsanspruch gegeben werden, die in dieser
Form und Allgemeingültigkeit schlichtweg nicht richtig sind.

Ihnen weiter zu antworten macht wohl wirklich keinen Sinn.

Was richtig bzw. falsch ist entscheiden nicht Sie,
sondern die jeweilige Hypothekenbank, bzw. die Versicherung!

Und weil die nicht alle gleich entscheiden, ist eine absolute Aussage per se falsch.

Und weil die nicht alle gleich entscheiden, ist eine absolute
Aussage per se falsch.

Wer lesen kann ist immer im Vorteil!

Ich habe das gelesen:
Ein Selbständiger muß zur Gewährung eines Baudarlehen,
seine letzten 3 Einkommensteuererklärungen vorlegen.

Hervorhebung von mir.

Da Du nichts begreifst, hat es auch keinen Sinn mehr zu antworten!

Tschüss!

Da Du nichts begreifst, hat es auch keinen Sinn mehr zu
antworten!

Du bist lustig :smile:

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Hallo man-nehme-an,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, die genau auf die Kernpunkte meiner Frage eingeht. Das ist natürlich meine Wunschantwort und ich hoffe dass die Bank diese Einschätzung teilt :smile:
Ich bin mit bewusst dass sowas immer eine individuelle Betrachtung durch die Bank sein wird, aber ich wollte einfach auf das Gespräch vorbereitet sein und ein Gefühl haben, was „nach den Erfahrungen anderer“ dabei evtl. wohl an Forderungen auf den Tisch kommen könnte.

Danke und Grüße