Neue Spülmaschine defekt: Reparatur oder Wandlung?

Hallo,
ist es richtig, dass ich als Verbraucher das Recht habe, eine Wandlung zu verlangen, wenn innerhalb eines halben Jahres ab Kauf die Spülmaschine etliche Fehler aufweist? Man hat mir den Kundendienst geschickt, was aber nicht zu einer entscheidenden Verbesserung geführt hat.
Gerne will ich wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage für das Recht der Wandlung gibt und ob ich dies entscheiden kann oder dies dem Verkäufer überlassen muss.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo !

Dazu gibts sicherlich(ganz bestimmt) Gerichtsentscheide,wieviel Reparaturversuche man hinnehmen muss,bevor man die weitergehenden BGB-Rechte wahrnehmen kann.
Je nach Hochwertigkeit(und Kaufpreis) des Gerätes sind wohl bei Haushaltsgroßgeräten 2 bis 3 Versuche hinzunehmen.
Dann muss der Fehler behoben sein. Oder wenn es immer andere Fehler wären,dann wäre das sicher in meinen Augen auch ein Grund für Wandlung.
Das entscheidet dann der Kunde,allerdings muss ja der Verkäufer damit nicht einverstanden sein. Wenn der sagt,alles OK,liegt am Kunden oder natürlicher Verschleiss usw. Dann bliebe der Rechtsstreit.

Wenn in so kurzer Zeit mehrere Fehler trotz Nachbesserung auftreten,dann hat dieses Gerät Konstruktions- oder Fertigungsfehler,die sich anscheinend auch nicht mehr beheben lassen.

Ein typische Fall für Wandlung (Rückgabe gegen Gelderstattung).

MfG
duck313

Neue Spülmaschine defekt: Reparatur oder Wandlung
Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ein flüchtiger Bekannter (Jurist) hat gemeint, lt. eines rel. neuen Gerichtsurteils muss man als Verbraucher innerhalb eines halben Jahres nach Kauf keine Reparaturversuche hinnehmen, sondern kann sofort ein neues Gerät verlangen. Er meinte, ich solle googeln, konnte jedoch nichts darüber finden. Daher meine diesbezügliche Frage hier im Forum!

Falls weitere Fachleute darüber Bescheid wissen… Ich freue mich über Antworten!

Vielen Dank!!!

Hallo !

Wenn es der Jurist schon nicht weiss …
Von so einer Rechtsauslegung habe ich noch nie etwas gehört,das wäre längst groß und breit in der Presse verbreitet worden.
Grundsätzlich wären das ja die BGB-Rechte,die werden in den Geschäftsbedingungen der Händler stets auf Mängel-Nachbesserung eingeschränkt(zuerst),erst danach kann man mindern oder wandeln.

Aber würde es denn für Deinen Fall überhaupt Anwendung finden ?

Ich denke es wird bereits vergeblich versucht den/die Mängel zu beheben.

MfG
duck313

Hallo,

was ist überhaupt das Problem ? Daß Du das Gerät nicht richtig bedienen kannst und das Geschirr schmutzig herauskommt, oder technische Defekte ? Hersteller ? Modell ?

MfG

FAQ1129 !!
Hallo

Das ist eine Rechtsfrage. Bitte unter Beachtung der dortigen Vorschriften und FAQ:1129 im Rechtsbrett stellen.

Hans