folgende situation:
eine person bekommt nach arbeitslosigkeit einen job. leider ist aber schon ein urlaub gebucht und bezahlt, der sechs wochen nach arbeitsbeginn stattfinden soll, für eine woche. was macht man??
treten wegen sowas die reiserücktrittsversichrungen in kraft??
ich denk mal ned.
aber das ist ein haufen geld um das einfach so verfallen zu lassen.
sicher ist es blöd dem neuen AG einfach zu fragen ob man schon so schnell einen urlaub bekommt…
Hallo axl, fragen. Die Chance, dass der Urlaub genehmigt wird stehen zwar nicht sonderlich gut, aber mehr als ablehnen kann der Arbeitgeber ja auch nicht.
Ansonsten bei Reiserücktritt sollte man sich halt kundig machen, was dazu in den AGB steht.
„§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt die ELVIA die Leistungen?“
„-unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;“
Alternativ wäre noch die Möglichkeit der Umbuchung. Meist kannst Du das Reisedatum gegen eine geringe Gebühr ändern lassen. Frag Dein Reisebüro.
vor 5 Jahren war ich in einer ähnlichen Situation. Ich wäre zwei Tage zu spät vom Urlaub zurück gekommen, um die neue Arbeit pünktlich aufzunehmen. Meine neue Teamleiterin sagte: entweder zum 1. beginnen oder der Vertrag kommt nich zustande. Ich entschied mich für die Arbeit. Die Reiserücktrittsversicherung zahlte nach Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitsamtes (jetzt Agentur), dass ich arbeistlos gemeldet war und einer Kopie des Arbeitsvertrags.