Neue Stelle: Arbeitsvertrag kontra Realität

Guten Abend, liebe Experten,

angenommen, eine 30jährige stellt sich bei einer Autobahnraststätte als Servicekraft vor. Im Vorstellungsgespräch werden ihr dort von Frau XY 8,50 EUR/Std. als Lohn zugesagt, aufgeteilt in ein Abschlagzahlung von 500,- EUR zum Monatsersten und der Restzahlung zusammen mit der Lohnabrechnung spätestens bis zum 15. des Monats - woraufhin sie die Stelle annimmt.

Zwei Wochen nach Arbeitsbeginn erhält sie endlich den Arbeitsvertrag. Dieser enthält nur einen Stundenlohn von 6,30 EUR/Std. und sagt nichts darüber aus, wann der Lohn gezahlt wird. Da sie auf die Arbeit und das Geld angewiesen ist, unterschreibt sie natürlich.

Am 4. des zweiten Arbeitsmonats hat sie immer noch keinen Abschlag auf dem Konto - ihre monatlichen Verpflichtungen werden natürlich abgebucht - und hört per Zufall von einem Kollegen: „Bei den Neuen gibt es keine Abschläge mehr, die kriegen ihr Geld erst am 15. Eigentlich sollte Frau XY dir das gesagt haben.“
Tatsächlich hatte Frau XY der Angestellten einen Tag vorher noch gesagt: „Die Überweisung ist schon längst raus.“

Nun die Frage: kann man hier überhaupt rechtlich irgendwas bewirken, ohne eine probezeitbedingte Kündigung zu riskieren?
Schließlich wurde die Angestellte über Vertragsinhalte zweimal belogen (Höhe des Lohnes und Zahlungsdatum) und vor vollendete Tatsachen gestellt.
Und was ist mit zusätzlichen Kosten wie geplatzten Daueraufträgen & Lastschriften - von evtl. Mahngebühren zu schweigen?

Danke schön für Eure Hilfe
Christian

Hallo Christian,
wenn ich Dich richtig verstehe, sind alle Zusagen nicht zu beweisen.
Wenn zwischen Sprüchen und Taten schon soche Unterschiede bestehen, was meinst Du, wird vor Gericht passieren? Ich verstehe Dich richtig, daß das Arbeitsverhältnis ohne angabe von Gründen wieder aufgelöst werden kann? Dann verstehe ich die Frage nicht.

Versteh das als Test!
Entweder man läßt sich alles gefallen oder man ist wider 'raus. Bei dem Stundenlohn muß man überlegen, ob man dafür den ‚Sklaven‘ gibt, oder nicht.

cu Rainer