Neue Stelle nicht antreten, geht das?

Hallo,

ist es möglich, dass man eine neue bekommene Arbeitsstelle (Vollzeit) nicht antritt, wenn man noch eine zweite Stelle bekommen hat und diese besser wäre?

Die Zusage für die erste Stelle ist 3 Wochen her.

Muss ich da für irgendwelche Ausfallkosten geradestehen, oder wird das so ähnlich gehandhabt wie eine Kündigung in der Probezeit (2 Wochen zunm Monatsende)?

vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
nala

durefte eigentlich kein problem sein…du darfst selbst mit vertrag in der probezeit von jetzt auf gleich gehen und nicht wiederkommen.

mfg:smile:
rene


Hallo,

es ist doch meist eine Probezeit vereinbart, hier darf jeder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.

Diese Frist musst Du aber schon einhalten, vielleicht können Urlaubsansprüche gegengerechnet werden, aber in der Probezeit???

Ich bin kein Jurist, kann also nur meinen Wissensstand widergeben.

Gruß Volker

Was ist denn vereinbart?
Hi!

Grundsätzlich gilt erst mal: Verträge sind einzuhalten!

Egal, was also ein in diesem Punkt ahnungsloser chatairliner schreibt: Einfach nicht hingehen kann (unter Umständen sogar SEHR) teuer werden!

Ist denn im Vertrag eine Kündigung VOR Vertragsbeginn ausgeschlossen?

Wenn nicht, dann kann man nämlich in der Regel (es sollte nicht von Beginn an eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr vereinbart sein) recht problemlos den Vertrag unter Einhaltung der Frist kündigen. Diese Frist ist in den ersten 6 Monaten oft 2 Wochen. Wenn es auch hier so ist, reicht es, den Vertrag zwei Wochen vor Beginn zu kündigen, ohne da überhaupt erst anzufangen (der ZUGANG entscheidet).

Sinnvoller wäre es aber vermutlich, einen Termin dort zu vereinbaren, mit offenen Karten zu spielen und den Vertrag ordentlich aufzuheben! Man sieht sich in der Regel mindestens zwei mal im Leben…

LG
Guido

Aber wirklich: NÖ!
Hi!

durefte eigentlich kein problem sein…du darfst selbst mit
vertrag in der probezeit von jetzt auf gleich gehen und nicht
wiederkommen.

Wer hat Dir denn den Quatsch verkauft?

LG
Guido

Hallo Volker,

es ist doch meist eine Probezeit vereinbart, hier darf jeder
ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende kündigen.

Die gesetzliche Frist bei Probezeitvereinbarung beträgt nicht 14 Tage zum Monatsende, sondern „nur“ 14 Tage ab jedem Datum und es kann vertraglich/tarifvertraglich auch was ganz anderes vereinbart sein.

Diese Frist musst Du aber schon einhalten, vielleicht können
Urlaubsansprüche gegengerechnet werden, aber in der
Probezeit???

Bei Kündigung vor Arbeitsantritt ganz sicher nicht.

Betrachte es bitte nicht als Kritik, sondern nur als Ergänzung zum Lernen. :wink:

MfG

„Man wird alt wie ne Kuh und lernt immernoch dazu“

Hallo,

ganz meine Meinung. Wenn man miteinander redet, sollte es doch möglich sein, sich zu einigen. Hier noch ein Link:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Gruß

Peter

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