Neue Stelle trotz Urlaub ?

Moin Moin,

eine Frau hat zum 30. des Monats gekündigt und hat noch Anspruch auf 12 Tage Urlaub.
Die Frau kann am 15. des Monats schon eine neue Stelle antreten. Frage: Kann Sie das tun während sie den Resturlab nimmt ?

Hi!

eine Frau hat zum 30. des Monats gekündigt und hat noch
Anspruch auf 12 Tage Urlaub.
Die Frau kann am 15. des Monats schon eine neue Stelle
antreten. Frage: Kann Sie das tun während sie den Resturlab
nimmt ?

Grundsätzlich nein.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html

Gruß
Guido

ja danke, dass war mir schon bekannt. Soweit ich weiß ist das nur dann relevant wenn man beim selben Arbeitgeber bleibt ( Urlaub soll der Erholung dienen um die Arbeitskraft zu erhalten)
Die Frau wechselt aber den Arbetgeber .
Darum meine Frage

Soweit ich weiß ist das
nur dann relevant wenn man beim selben Arbeitgeber bleibt

Da weißt Du falsch - oder steht im BUrlG irgendeine Einschränkung?

(Urlaub soll der Erholung dienen um die Arbeitskraft zu
erhalten)
Die Frau wechselt aber den Arbetgeber .

Und deshalb muss sie sich nicht erholen um ihre Arbeitskraft zu erhalten?
Komische Logik…

dann wird die Frau wohl nach dem Motto" wo kein Kläger da kein Richter" verfahren und am 15. die neue Stelle antreten.

dann wird die Frau wohl nach dem Motto" wo kein Kläger da kein
Richter" verfahren und am 15. die neue Stelle antreten.

Dann sollte die Frau aber nicht vergessen, dass sie die Zeit der Doppelbeschäftigung mit Steuerklasse VI abgerechnet werden muss…

…und sie sollte sich klar darüber sein, dass es durchaus auch im Nachhinein zu Problemen mit dem Noch-Arbeitgeber kommen kann…

Hi Guido,

…und sie sollte sich klar darüber sein, dass es durchaus
auch im Nachhinein zu Problemen mit dem Noch-Arbeitgeber
kommen kann…

…und wir wollen auch nicht in 4 Monaten hier Gejammer lesen, von wegen „kann ich nicht genommenen Urlaub von Firma_x zur Firma_y übertragen?“

*wink*

Petzi