Neue Stelle-unentgeldliches reinschnuppern

Hallo liebe Experten,

wie schonmal im Brett „Jobs und Karriere“ erwähnt, hat meine Frau wohl einen neuen Arbeitsplatz. Sie soll das ganze mit einem Praktikum fest am 01.03.2004 beginnen. Nach drei Wochen soll dann der Festvertrag folgen. Jetzt war meine Frau gestern und heute schon unentgeldlich für je 8Std. in dem Laden, um von der Kraft, die ab morgen im Mutterschutz ist, schon mal grob alles gezeigt zu bekommen.
Soweit, so gut. Heute morgen war sie dann beim AA, um sich die Bescheinigung für’s Praktikum abzuholen. Dort sagte ihr die Sachbearbeiterin, es wäre illegal, wenn sie jetzt schon in dem Laden wäre. Das kann ich mir aber eigentlich gar nicht vorstellen, sie kann doch mit ihrer Freizeit machen was sie will.
Habe schon gesucht konnte aber nix finden. Hat einer von euch vielleicht eine verlässliche Quelle für oder vor allem gegen diese These.

Besten Dank schonmal

Mikel

Hi!

Ich kann mir vorstellen, dass das Problem hier folgendermassen liegt:

  • keine Anmaledung, also keine Versicherung
  • Bezug von AL-Geld, obwohl beschäftigt (steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung)
  • Verstoß gegen evtl. gültige Tarifverträge (kein Entgelt)

u.s.w.

Was soll den eigentlich der Käse mit dem Praktikum?

Grüße,

Mathias

wie schonmal im Brett „Jobs und Karriere“ erwähnt, hat meine
Frau wohl einen neuen Arbeitsplatz. Sie soll das ganze mit
einem Praktikum fest am 01.03.2004 beginnen. Nach drei Wochen
soll dann der Festvertrag folgen. Jetzt war meine Frau gestern
und heute schon unentgeldlich für je 8Std. in dem Laden, um
von der Kraft, die ab morgen im Mutterschutz ist, schon mal
grob alles gezeigt zu bekommen.
Soweit, so gut. Heute morgen war sie dann beim AA, um sich die
Bescheinigung für’s Praktikum abzuholen. Dort sagte ihr die
Sachbearbeiterin, es wäre illegal, wenn sie
jetzt schon in dem Laden wäre. Das kann ich mir aber
eigentlich gar nicht vorstellen, sie kann doch mit ihrer
Freizeit machen was sie will.
Habe schon gesucht konnte aber nix finden. Hat einer von euch
vielleicht eine verlässliche Quelle für oder vor allem gegen
diese These.

Besten Dank schonmal

Mikel

Hallo Mathias

Ich kann mir vorstellen, dass das Problem hier folgendermassen
liegt:

  • keine Anmaledung, also keine Versicherung
  • Bezug von AL-Geld, obwohl beschäftigt (steht ja dem
    Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung)
  • Verstoß gegen evtl. gültige Tarifverträge (kein Entgelt)

Die Chefin hat sie gefragt, ob es nicht möglich wäre, sich für zwei Tage von der Kollegin soweit wie möglich alles zeigen zu lassen, da diese dann in Mutterschutz geht. Das ganze ergab sich so kurzfristig, da meine Frau sich erst vor 1 1/2 Wochen dort beworbenhat.
Sie ständ dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung, da sie aber keinen Arbeitsplatz hat, hat sie ja Freizeit, und diese verbringt sie in dem Laden.

u.s.w.

Was soll den eigentlich der Käse mit dem Praktikum?

Die Firmen wissen alle ganz genau, was das AA bezahlt. Es ist in Deutschland heute möglich, bis zu 8 Wochen in eine Firma reinzuschnuppern(oder eingearbeitet zu werden), die dann voll vom AA bezahlt werden. Das nutzt bestimmt fast jede Firma heute soweit wie möglich aus. Sie hat übrigens auch schriftlich, daß sie nach einem Praktikum in einen festen Vertrag übernommen wird.

Schönen Gruß
Mikel

Hallo Mikel,

Bezieher von Alogeld dürfen pro Woche bis zu 15 Stunden arbeiten. Wer diese Zeit überschreitet (also 15 und mehr Stunden arbeitet) gilt nicht mehr als Arbeitslos, weil er dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Das Problem in Eurem Fall dürfte genau darin bestehen, dass Deine Frau - wenn ich es richtig verstanden habe - v o r einem durch das A-amt genehmigten Praktikum im Betrieb bereits tätig war.
Tipp: Kontakt zum betreffenden Sachbearbeiter aufnehmen und Angelegenheit klar stellen. Dabei empfehle ich, Emotionen unbedingt zurückzuhalten und den Sachbearbeiter in jedem Fall das Gefühl zu vermitteln, dass er Recht hat und Euch wirklich weitergeholfen hat.
Hintergrund: in der BA herrscht seit einiger Zeit große Unsicherheit unter den Beschäftigten; ein „unhöflicher“ Kunde kann da leicht das Faß zum überlaufen bringen … (also: auf keinen Fall diskutieren, sondern Einsicht zeigen).

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Hallo Heiner,

Bezieher von Alogeld dürfen pro Woche bis zu 15 Stunden
arbeiten. Wer diese Zeit überschreitet (also 15 und mehr
Stunden arbeitet) gilt nicht mehr als Arbeitslos, weil er dem
Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Meine Frau war 9 Monate arbeitslos, hat 110 Bewerbungen geschrieben, da haben wir gar nicht dran gedacht, daß es illegal sein könnte, wenn sie in ihrer Freizeit den Laden aufsucht. Wie gesagt, daß war kein Muß und wird auch nicht bezahlt. Sie wurde gefragt, ob es möglich wär und um die Stelle nicht in Gefahr zu bringen hat sie halt zugesagt.

Das Problem in Eurem Fall dürfte genau darin bestehen, dass
Deine Frau - wenn ich es richtig verstanden habe - v o r
einem durch das A-amt genehmigten Praktikum im Betrieb bereits
tätig war.
Tipp: Kontakt zum betreffenden Sachbearbeiter aufnehmen und
Angelegenheit klar stellen. Dabei empfehle ich,
Emotionen
unbedingt zurückzuhalten und den Sachbearbeiter in jedem Fall
das Gefühl zu vermitteln, dass er Recht hat und Euch wirklich
weitergeholfen hat.
Hintergrund: in der BA herrscht seit einiger Zeit große
Unsicherheit unter den Beschäftigten; ein „unhöflicher“ Kunde
kann da leicht das Faß zum überlaufen bringen … (also: auf
keinen Fall diskutieren, sondern Einsicht zeigen).

Keine Angst, wir sind keine AA-Beamten-Mordende:smile:. Wir sind immer ganz gut mit den jeweiligen Sachbearbeitern klargekommen und auch in diesem Fall steht keine Diskussion im Raum. Ich wollte nur mal wissen, was an der Sache illegal sein soll.
So ganz klar ist mir das immer noch nicht, zumal meine Frau direkt schriftlich bekam, daß sie fest angestellt wird.

Schönen Gruß
Mikel